530/A XX.GP

 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten... Annemarie Reitsamer

und Genossen

betreffend Umbasierung der Arbeitgeberbeiträge in der Sozialversicherung.

Die Arbeitgebereiträge in der Sozialversicherung werden derzeit

ausschließlich auf der Grundlage des Arbeitnehmerentgeltes zwischen der

Geringfügigkeitsgrenze und der Höchstbeitragsgrundlage berechnet. Weder

Honorare für Werkverträge noch wertschöpfungsbezogene Elemente fließen

in die Berechnungsbasis ein. Entgelte unter der Geringfügigkeitsgrenze und

über der Höchstbeitragsgrundlage werden nicht berücksichtigt.

Dies führt dazu, daß die Arbeit stärker mit Abgaben belastet ist als

materielle Produktionsmittel und zugekaufte Leistungen. Innerhalb des

Arbeitsentgeltes sind kleine und mittlere Einkommen besonders belastet.

Das führt zu negativen arbeitsmarktpolitischen Effekten.

Zur Vermeidung dieser negativen Effekte sollte daher die Berechnungsbasis

für die Arbeitgeberbeiträge verbreitert werden. Damit könnte auch eine

Senkung der Lohnnebenkosten bewirkt werden, ohne daß die Finanzierung

der sozialen Sicherheit gefährdet wird.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht,

dem Nationalrat Modelle vorzulegen, mit denen eine Umbasierung der

Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung mittelfristig umgesetzt werden

kann

 

In formeller Hinsicht wird unter Verzicht auf die erste Lesung die Zuweisung

an den Ausschuß für Arbeit und Soziales vorgeschlagen