530/A XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten... Annemarie Reitsamer
und Genossen
betreffend Umbasierung der Arbeitgeberbeiträge in der Sozialversicherung.
Die Arbeitgebereiträge in der Sozialversicherung werden derzeit
ausschließlich auf der Grundlage des Arbeitnehmerentgeltes zwischen der
Geringfügigkeitsgrenze und der Höchstbeitragsgrundlage berechnet. Weder
Honorare für Werkverträge noch wertschöpfungsbezogene Elemente fließen
in die Berechnungsbasis ein. Entgelte unter der Geringfügigkeitsgrenze und
über der Höchstbeitragsgrundlage werden nicht berücksichtigt.
Dies führt dazu, daß die Arbeit stärker mit Abgaben belastet ist als
materielle Produktionsmittel und zugekaufte Leistungen. Innerhalb des
Arbeitsentgeltes sind kleine und mittlere Einkommen besonders belastet.
Das führt zu negativen arbeitsmarktpolitischen Effekten.
Zur Vermeidung dieser negativen Effekte sollte daher die Berechnungsbasis
für die Arbeitgeberbeiträge verbreitert werden. Damit könnte auch eine
Senkung der Lohnnebenkosten bewirkt werden, ohne daß die Finanzierung
der sozialen Sicherheit gefährdet wird.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht,
dem Nationalrat Modelle vorzulegen, mit denen eine Umbasierung der
Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung mittelfristig umgesetzt werden
kann
In formeller Hinsicht wird unter Verzicht auf die erste Lesung die Zuweisung
an den Ausschuß für Arbeit und Soziales vorgeschlagen