XX.GP.-NR

531/A(E)

 

 

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac

und Genossen

 

betreffend Finanzierung von Ersatzzeiten und Erhöhung des für die Kindererziehung vorgesehenen pensionserhöhenden Betrages

 

Das jüngst vorgestellte Gutachten zur längerfristigen Entwicklung des Pensionssystems enthält unter anderem den Vorschlag, bei der Finanzierung von Ersatzzeiten künftig eine bessere Transparenz vorzusehen und derartige Leistungen nicht der Pensionsversicherung zuzuordnen.

 

Angesprochen sind in diesem Zusammenhang vor allem familienpolitische Leistungen und die Anrechnung der Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes.

Weiters ist eine Verbesserung familienpolitischer Leistungen im Pensionsrecht anzustreben, um Benachteiligungen vor allem von Frauen durch deren unterschiedliche Lebensbiographie zu vermeiden.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zuzuleiten, der einerseits eine Erhöhung des für Kindererziehungszeiten vorgesehenen pensionswirksamen Betrages vorsieht, und andererseits die Kosten für die Anrechnung dieser Zeiten sowie für die Anrechung des Präsenz- und Zivildienstes dem Familienlastenausgleich, dem Verteidigungs- bzw. Innenbudget zuordnet.

 

In formeller Hinsicht wird unter Verzicht auf die erste Lesung die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuß vorgeschlagen.