538/A XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Gredler, Moser, Partnerinnen und Partner
betreffend Militär - und Rüstungsausgaben in den Entwicklungsländern als Kriterium
der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
Ziel der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (ÖEZA) ist es, eine
nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in den Partnerländern zu unterstützen, die
einen direkten Niederschlag in der Armutsbekämpfung findet. Dabei sollen als
Grundprinzipien insbesondere die Achtung der Menschenrechte, Demokratie-
förderung, Marktwirtschaft, Gleichberechtigung der Geschlechter und Umweltschutz
gelten, wie auch im „Außenpolitischen Bericht 1996“ wieder betont wird.
Leider zu wenig Beachtung wurde bisher dem militärischen Potential, aber auch den
Bemühungen der betroffenen Staaten für regionale Rüstungskontrollmaßnahmen
und Truppenreduzierungen als Faktor zur Verwirklichung einer nachhaltigen
Entwicklungsstrategie geschenkt. Hohe Militärausgaben ziehen im Regelfall
vorhandene Ressourcen die für die menschliche Entwicklung eingesetzt werden
sollten, ab. Da Entwicklungshilfeleistungen zuweilen immer noch bis zur Hälfte des
Einkommens einiger Länder in der sog. Dritten Welt ausmachen, ist diese Tatsache
auch für die EZA von Relevanz.
Im globalen Maßstab ist zwar der Anteil der Entwicklungsländer an den
Militärausgaben, die 1994 offiziell bei 800 Milliarden US-$ lagen (sinkende Tendenz)
- davon alleine 48,6 % durch Rußland und USA -, sehr gering (vgl. FISCHER
ATLAS, „Kriege und Konflikte“, S.66-67), sie haben aber, wie die Vergangenheit
beweist, nicht zu vernachlässigende Auswirkungen auf Demokratie- und
Wohlstandsentwicklung.
Die Beilegung etlicher vom Ost-West-Gegensatz geprägter Regionalkonflikte nach
1989 ermöglichte zwar eine signifikante Senkung der Rüstungsausgaben in der
Dritten Welt (von 5,5% im Jahre 1985 auf 3,6% des BNP, 1994, vgl. „Bericht über
die menschliche Entwicklung 1996“), die Zahl der gewaltsam ausgetragenen
Konflikte ist jedoch wieder im Steigen begriffen, gerade im Umkreis mancher
Kooperations - und Schwerpunktländer der ÖEZA. Die Militärausgaben der 19
Schwerpunkt- und Kooperationsländer Österreichs liegen, laut den zur Verfügung
stehenden Zahlen aus 1993 (SIPRI Yearbook 1995, S.446-452), im Schnitt unter 3
% des BIP, reichen jedoch von nur 0,4 % in Costa Rica bis zu 6,8 % in Pakistan und
10,4 % in Mosambik und sind seither erfreulicherweise tendenziell weiter gesunken.
Selbstverständlich setzt die Berücksichtigung des rüstungs- und sicherheits-
politischen Profils von Empfängerländern bei der Vergabe von Entwicklungsgeldern
nachvollziehbare Kriterien für die Beurteilung der Rüstungspolitik voraus (z.B. der
Anteil der Rüstungsausgaben am BIP, das
Verhältnis von Rüstungsausgaben zu
Ausgaben für Erziehung, Gesundheit und Investitionen, die geostrategische Lage
oder die interne Dimension der Sicherheit). Auch darf nicht der Eindruck bei den
Partnern im Süden erweckt werden, als wolle man ihnen wieder neue Bedingungen
aufoktroyieren. Nur eine Kombination entwicklungspolitischer und strategischer
Analyse, die Berücksichtigung des gesamtwirtschaftlichen Potentials, die
Einschätzung krisenhafte Entwicklungen im Umfeld der Partnerstaaten sowie die
Beobachtung über einen längeren Zeitraums kann zu einem sinnvollen
Kriterienkatalog führen.
Da Entwicklungshilfe indirekt auch das jeweils herrschende Regime stabilisiert, die
Armen in den Entwicklungsländern von hohen Rüstungsausgaben sicher nicht
profitieren, und andererseits die EZA - Ausgaben auch ständig gegenüber der
eigenen Bevölkerung zu rechtfertigen sind, ist die in diesem Antrag vorgeschlagene
zusätzliche Beachtung der Militärausgaben in den Entwicklungsländern sinnvoll und
notwendig
Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für auswärtige
Angelegenheiten, wird aufgefordert, im Rahmen der österreichischen Entwicklungs-
zusammenarbeit einen Kriterienkatalog für die künftige Berücksichtigung der
Militärausgaben und der Rüstungspolitik der Partnerländer zu erstellen. Die
Entwicklungszusammenarbeit ist in Zukunft unter Beachtung dieses
Kriterienkataloges zu gestalten.“