539/A XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Aumayr, Ing. Reichhold, Koller, Wenitsch, Haller, Mag. Haupt
betreffend Schaffung eines Berufsschutzes für dauernd erwerbsunfähige Bauern und Gewerbe-
treibende
Nach dem ASVG ptlichtversicherte Personen genießen dann, wenn sie einen Beruf erlernt
haben oder angelernt wurden, einen gewissen Berufsschutz; dies bedeutet, daß sie als invalid
gelten und ihnen eine entsprechende Pensionsleistung auch vor der Vollendung des 55. bzw. 57.
Lebensjahres zusteht, wenn ihre Arbeitsfähigkeit gemessen an ihrer Ausbildung, ihren Kennt-
nissen und ihren Fähigkeiten entsprechend deutlich vermindert ist.
Im Gegensatz dazu gilt ein nach dem GSVG oder BSVG Versicherter, der jünger als 55 bzw. 57
Jahre ist, erst dann als erwerbsunfähig, wenn er dauernd außerstande ist, irgendeinem regel-
mäßigen Erwerb nachzugehen. Dies stellt eine beträchtliche Schlechterstellung dar, weil somit
Bauern und Gewerbetreibende unter der genannten Altersgrenze auf alle anderen nach der
verbliebenen Arbeitsfähigkeit möglichen Berufe verwiesen werden können, obwohl diese Tätig-
keiten keineswegs unqualifizierten Hilfsarbeiten gleichgestellt werden können. So wird z.B. auf
den theoretisch möglichen Beruf eines Telefonisten oder die Beschäftigung als Hotelportier
verwiesen, auch wenn entsprechende Arbeitsplätze am Wohnort des Betroffenen gar nicht
vorhanden sind und nicht vermittelt werden können.
Die Antragsteller halten es für dringend erforderlich, diese schon lange bestehende Ungerechtig-
keit zwischen den Pensionssystemen zu beseitigen; die unterzeichneten Abgeordneten stellen
daher den nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, dem Nationalrat bis
zum Herbst 1997 Gesetzesentwürfe zuzuleiten, die eine Angleichung der Bestimmungen über
die dauernde Erwerbsunfähigkeit im GSVG und BSVG an die bestehenden Regelungen des
ASVG bezüglich des Berufsschutzes vorsehen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales vorge-
schlagen.