542/A XX.GP

 

der Abgeordneten Haller

und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996, zuletzt

geändert durch ..., geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996, zuletzt geändert

durch ..., geändert wird, wird wie folgt geändert:

„Der 1. Satz des § 1 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

„§ 1. (1) Der Benützer von Bundesstraßen A (Bundesautobahnen), mit Ausnahme des

Autobahnabschnittes Kufstein/Kiefersfelden bis Kufstein/Ausfahrt Süd, sowie von

mehrspurigen Bundesstraßen 5 (Bundesschnellstraßen) und Bundesstraßen B, die ähnliche

Merkmale wie Bundesstraßen A (Bundesautobahnen) aufweisen, hat dem Bund als Entgelt

eine fahrleistungsabhängige Maut zu leisten.‘

Begründung:

Wie aus der Stellungnahme der Tiroler Landesregierung zum

Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996 hervorgeht, ist damit zu rechnen, daß insbesondere

Tagestouristen, die den Raum Kitzbühel aufsuchen wollen, die mautpflichtige Autobahn

meiden und auf das untergeordnete Straßennetz ausweichen. Dies führt zu einer unmittelbaren

Belastung der betroffenen Bevölkerung an Bundes- und Landesstraßen. In Kenntnis dieser zu

erwartenden Auswirkungen der Vignette hat der frühere Wirtschaftsminister Dr. Ditz der

Stadt Kufstein und dem Land Tirol die schriftliche Zusage gegeben, im Bereich der Stadt

Kufstein die Mautfreistellung des dortigen Autobahnabschnittes von Kufstein/Kiefersfelden

bis Kufstein/Ausfahrt Süd herzustellen.

Allerdings ist in dem bereits beschlossenen Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996 das

politische Versprechen, welches Dr. Ditz abgegeben hat, nicht berücksichtigt.

Darüber hinaus erhält der gegenständliche Antrag insofern Aktualität, als der Bundesminister

für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Farnleitner in seiner Anfragebeantwortung 1805/AB

vom 14. März 1997 zur Anfrage 1883/J betreffend Mautpflicht auf Stadtautobahnen

unmißverständlich darauf hinweist, daß sich ,, Kufstein als besonderes verkehrspolitisches

Problem darstelle, da ein Teil des die Inntal-Autobahn benützenden Durchzugsverkehrs diese

nur für eine Strecke von 6 km benötigt und dieser Verkehr hauptsächlich aus gelegentlichen

Benutzern besteht. „Weiters stellt der Bundesminister klar, daß ‚, daher davon auszugehen ist,

daß ein Großteil dieses Verkehrsaufkommens in das untergeordnete Verkehrsnetz abwandert,

sodaß die Stadt Kufstein durch diesen abgedrängten Verkehr über Gebühr belastet würde,

und es auch im Bereich des bayrischen Grenzraums zu Problemen käme. Daher sei eine

gesetzliche Regelung vorgesehen."

Da man nunmehr auch die jüngst beschlossenen Änderungen zum

Bundesstraßenfinanzierungsgesetz ohne Zustimmung zu entsprechenden gesetzlichen

Regelungen betreffend die geforderte Mautausnahme verstreichen ließ, sehen sich die

unterfertigten Abgeordneten neuerlich gezwungen, oben angeführten Antrag zu stellen.

Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund, daß der ursprüngliche Gesetzesentwurf zu den in

diesen Tagen beschlossenen Änderungen zum Bundesstraßenfinanzierungsgesetz

entsprechende Ausnahmen bereits beinhaltete, der Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten aber - offenbar unter dem Druck des Koalitionspartners - diese wieder

zurücknehmen mußte.

Die politische Notwendigkeit der dargestellten Mautbefreiung für den Bereich Kufstein wurde

durch einen kürzlich beschlossenen Antrag aller im Tiroler Landtag vertretenen Fraktionen

mehr als unterstrichen.

In formeller Hinsicht wird unter Verzicht auf die Erste Lesung die Zuweisung an den

Bautenausschuß verlangt.