542/A XX.GP
der Abgeordneten Haller
und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996, zuletzt
geändert durch ..., geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996, zuletzt geändert
durch ..., geändert wird, wird wie folgt geändert:
„Der 1. Satz des § 1 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
„§ 1. (1) Der Benützer von Bundesstraßen A (Bundesautobahnen), mit Ausnahme des
Autobahnabschnittes Kufstein/Kiefersfelden bis Kufstein/Ausfahrt Süd, sowie von
mehrspurigen Bundesstraßen 5 (Bundesschnellstraßen) und Bundesstraßen B, die ähnliche
Merkmale wie Bundesstraßen A (Bundesautobahnen) aufweisen, hat dem Bund als Entgelt
eine fahrleistungsabhängige Maut zu leisten.‘
Begründung:
Wie aus der Stellungnahme der Tiroler Landesregierung zum
Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996 hervorgeht, ist damit zu rechnen, daß insbesondere
Tagestouristen, die den Raum Kitzbühel aufsuchen wollen, die mautpflichtige Autobahn
meiden und auf das untergeordnete Straßennetz ausweichen. Dies führt zu einer unmittelbaren
Belastung der betroffenen Bevölkerung an Bundes- und Landesstraßen. In Kenntnis dieser zu
erwartenden Auswirkungen der Vignette hat der frühere Wirtschaftsminister Dr. Ditz der
Stadt Kufstein und dem Land Tirol die
schriftliche Zusage gegeben, im Bereich der Stadt
Kufstein die Mautfreistellung des dortigen Autobahnabschnittes von Kufstein/Kiefersfelden
bis Kufstein/Ausfahrt Süd herzustellen.
Allerdings ist in dem bereits beschlossenen Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996 das
politische Versprechen, welches Dr. Ditz abgegeben hat, nicht berücksichtigt.
Darüber hinaus erhält der gegenständliche Antrag insofern Aktualität, als der Bundesminister
für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Farnleitner in seiner Anfragebeantwortung 1805/AB
vom 14. März 1997 zur Anfrage 1883/J betreffend Mautpflicht auf Stadtautobahnen
unmißverständlich darauf hinweist, daß sich ,, Kufstein als besonderes verkehrspolitisches
Problem darstelle, da ein Teil des die Inntal-Autobahn benützenden Durchzugsverkehrs diese
nur für eine Strecke von 6 km benötigt und dieser Verkehr hauptsächlich aus gelegentlichen
Benutzern besteht. „Weiters stellt der Bundesminister klar, daß ‚, daher davon auszugehen ist,
daß ein Großteil dieses Verkehrsaufkommens in das untergeordnete Verkehrsnetz abwandert,
sodaß die Stadt Kufstein durch diesen abgedrängten Verkehr über Gebühr belastet würde,
und es auch im Bereich des bayrischen Grenzraums zu Problemen käme. Daher sei eine
gesetzliche Regelung vorgesehen."
Da man nunmehr auch die jüngst beschlossenen Änderungen zum
Bundesstraßenfinanzierungsgesetz ohne Zustimmung zu entsprechenden gesetzlichen
Regelungen betreffend die geforderte Mautausnahme verstreichen ließ, sehen sich die
unterfertigten Abgeordneten neuerlich gezwungen, oben angeführten Antrag zu stellen.
Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund, daß der ursprüngliche Gesetzesentwurf zu den in
diesen Tagen beschlossenen Änderungen zum Bundesstraßenfinanzierungsgesetz
entsprechende Ausnahmen bereits beinhaltete, der Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten aber - offenbar unter dem Druck des Koalitionspartners - diese wieder
zurücknehmen mußte.
Die politische Notwendigkeit der dargestellten Mautbefreiung für den Bereich Kufstein wurde
durch einen kürzlich beschlossenen Antrag aller im Tiroler Landtag vertretenen Fraktionen
mehr als unterstrichen.
In formeller Hinsicht wird unter Verzicht auf die Erste Lesung die Zuweisung an den
Bautenausschuß verlangt.