547/A XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Martina Gredler und PartnerInnen
betreffendAnwendungder„neuen“Kommunikationstechnologienbeider
administrativenAbwicklungderStudienbeihiIfe
Die Einbringung und administrative Abwicklung eines Antrages auf Zuerkennung von
Studienbeihilfe bringt derzeit - trotz aller anerkennenswerten Verbesserungen der
letzten Jahre - immer noch einen erheblichen Arbeitsaufwand mit sich. Dies ist
einerseits in der Komplexität des Anrechnungsverfahrens selbst begründet und
daher nur unter Inkaufnahme einer Verringerung der Zielgenauigkeit verbesserbar.
Andererseits bietet der technische status quo vor allem im Bereich des dezentralen
Abrufes von Informationen und der elektronischen Übermittlung von Anträgen
bereits kostengünstige Alternativen zur bisherigen Vorgangsweise. So könnte die
Einrichtung einer Homepage der Studienbeihilfenbehörde auf dem Internet-Server
des Wissenschaftsministeriums dazu genützt werden, sämtliche Antragsformulare
und alle relevanten Informationen auf elektronischem Wege zur Verfügung zu
stellen. Ein weiterer Schritt zur administrativen Entlastung kann durch das EDV-
gestützte Ausfüllen und Einbringen der Anträge gemacht werden. Studierende
könnten so einen Großteil des administrativen Aufwandes zum Einbringen eines
Antrages auf Studienbeihilfe von den PC-Arbeitsplätzen an ihrer Universität oder
von ihrem privaten PC aus erbringen und müßten lediglich in besonderen Ange-
legenheiten persönlich bei den Stipendienstellen erscheinen. Selbstverständlich soll
eine persönliche Betreuung weiterhin
gewährleistet sein.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat möge beschließen:
„Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird aufgefordert, in Zusammen -
arbeit mit dem Leiter der Studienbeihilfenbehörde und den LeiterInnen der Stipen-
dienstellen in den Bundesländern ein Konzept für eine dem neuesten technologi-
schen Standard entsprechende Informations- und Kommunikationspolitik der
Studienbeihilfenbehörde zu erarbeiten und dieses ehebaldigst praktisch
umzusetzen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Wissenschaft und
Forschung beantragt