547/A XX.GP

 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Martina Gredler und PartnerInnen

betreffendAnwendungder„neuen“Kommunikationstechnologienbeider

administrativenAbwicklungderStudienbeihiIfe

Die Einbringung und administrative Abwicklung eines Antrages auf Zuerkennung von

Studienbeihilfe bringt derzeit - trotz aller anerkennenswerten Verbesserungen der

letzten Jahre - immer noch einen erheblichen Arbeitsaufwand mit sich. Dies ist

einerseits in der Komplexität des Anrechnungsverfahrens selbst begründet und

daher nur unter Inkaufnahme einer Verringerung der Zielgenauigkeit verbesserbar.

Andererseits bietet der technische status quo vor allem im Bereich des dezentralen

Abrufes von Informationen und der elektronischen Übermittlung von Anträgen

bereits kostengünstige Alternativen zur bisherigen Vorgangsweise. So könnte die

Einrichtung einer Homepage der Studienbeihilfenbehörde auf dem Internet-Server

des Wissenschaftsministeriums dazu genützt werden, sämtliche Antragsformulare

und alle relevanten Informationen auf elektronischem Wege zur Verfügung zu

stellen. Ein weiterer Schritt zur administrativen Entlastung kann durch das EDV-

gestützte Ausfüllen und Einbringen der Anträge gemacht werden. Studierende

könnten so einen Großteil des administrativen Aufwandes zum Einbringen eines

Antrages auf Studienbeihilfe von den PC-Arbeitsplätzen an ihrer Universität oder

von ihrem privaten PC aus erbringen und müßten lediglich in besonderen Ange-

legenheiten persönlich bei den Stipendienstellen erscheinen. Selbstverständlich soll

eine persönliche Betreuung weiterhin gewährleistet sein.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat möge beschließen:

„Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird aufgefordert, in Zusammen -

arbeit mit dem Leiter der Studienbeihilfenbehörde und den LeiterInnen der Stipen-

dienstellen in den Bundesländern ein Konzept für eine dem neuesten technologi-

schen Standard entsprechende Informations- und Kommunikationspolitik der

Studienbeihilfenbehörde zu erarbeiten und dieses ehebaldigst praktisch

umzusetzen.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Wissenschaft und

Forschung beantragt