XX.GP.-NR

566/A(E)

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abg. Mag. Karl Schweitzer und Kollegen

 

betreffend Behandlung der Thematik "Sicherung/Sanierung der Fischer-Deponie".

 

Das im Bereich der Mitterndorfer Senke befindliche Grundwasservorkommen gehört zu den bedeutendsten in ganz Österreich. Durch Altlast Fischer-Deponie in Theresienfeld, Niederösterreich, besteht die Gefährdung der Trinkwasserversorgung von etwa 450.000 Österreichern.

Besondere Dringlichkeit ist geboten, da auch die 3. Wiener Wasserleitung betroffen ist.

 

Im Frühjahr 1989 wurde seitens der Wasserrechtsbehörde bei der Fischerdeponie "Gefahr in Verzug" festgestellt. Daraufhin ließ die damalige Umweltministerin Dr. Marilies Fleming, Sofortmaßnahmen zur Sicherung des Grundwassers der Mitterndorfer Senke durchführen. Als sofortige Sicherungsmaßnahme wurde im Jahr 1989 eine Sperrbrunnenanlage installiert und in Betrieb genommen.

 

Von unabhängigen Experten wurde allerdings festgestellt, daß die Sperrbrunnen keine ausreichende Sicherheit bieten:

 

Am 8. Mai 1990 wurde von den Universitätsprofessoren Dr. H. Brandl, Dr. H. Frischherz, Dr. W. Lengyel, Dr. H. Reitinger, Dr. F. Wurst in einer Stellungnahme über weitere Maßnahmen zur Absicherung der Fischer-Deponie unter anderem festgestellt:

"...es ist nich auszuschließen, daß die von der Fischer-Deponie ausgehende Schadstoffkontamination auf ein vielfaches gegenüber heute ansteigen könnte, falls keine weitern Schutzmaßnahmen getroffen werden."

 

Der technische Amtssachverständige der Obersten Wasserrechtsbehörde im BMLF führt gemäß eines Schreibens vom 22. 9. 1992 aus:

"Hierorts erscheinen die Sperrbrunnen keine hinreichende Sicherung im Falle des Versagens der technischen Dichtungsmaßnahmen zu geben. (...) Zum anderen ist die Wirksamkeit der Sperrbrunnen noch nicht einmal für den oberen Grundwasserhorizont gewiß, der untere Grundwasserhorizont bleibt durch diese Brunnen ungeschützt."

 

Der Leiter der Fachabteilung Hydrogeologie an der Geologischen Bundesanstalt Wien, Dr. Borowiczeny, stellte am 9 .3. 1993 hiezu fest:

"Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, daß eine Kontamination mit Chlorkohlenwasserstoffen (CKW), wie sie in der Fischer-Deponie vorliegt, mit Sperrbrunnen nicht ausreichend zu verhindern ist."

 

Univ. Prof. Dipl.-Ing. Dr. mont. Johann Golser führte aus:

"Grundlage für das beschriebene Konzept war die Auswertung geologischer Aufschlußbohrungen, die in ca. 30 m Tiefe Hinweise auf eine etwas dichtere Schicht ergaben. Diese dichtere Schicht wurde jedoch nicht in allen Bohrungen nachgewiesen. Zudem weist diese Zwischenschicht eine stark wechselnde, inhomogene Zusammensetzung auf, die Wegigkeiten von Schadstoffen durchaus ermöglichen. Diese qualitativen Mängel der Zwischenschicht, wie das bereits angeführte lokale Fehlen dieser Schicht, lassen eine Bezeichnung als Stauer als nicht gerechtfertigt erscheinen. (...) Eine Erfassung mit den Sperrbrunnen ist somit nicht gegeben.

 

Nicht nur aufgrund der möglichen Nichterfassung bestimmter Schadstoffe, auch aus zeitlichen und letztlich auch aus finanziellen Gründen sollte als Dauerlösung eine ehestmögliche Räumung der Kontaminationsquelle durchgeführt werden."

In einer hydrogeologischen Stellungnahme zum Thema Sanierung Fischer-Deponie stellte Univ. Prof. Dr. H. Zojer folgendes fest (Auszug):

"Die erwartete lückenlose Sperrfunktion der Förderbrunnen kann aus mehreren Gründen nicht eintreten:

- Die hydrogeologische Funktion der Zwischenschicht wurde falsch eingeschätzt und bewertet.

- Die Funktion von Sperrbrunnen muß kritisch betrachtet werden, wenn durch eine Grundwasserabsenkung die Mobilität von Schadstoffen aktiviert wird.

- Das erarbeitete hydraulische Modell kann sich lediglich auf eine Grundwasserentnahme beziehen und berücksichtigt nicht das Fließverhalten der chlorierten Kohlenwasserstoffe, weil die stoffspezifische Komponente fehlt.

 

Alle diese Überlegungen lassen den Schluß zu, daß eine Grundwassersanierung von Schadstoffen aus der Fischer-Deponie auf der Grundlage des gegenwärtig laufenden Sicherungsprojektes durch Sperrbrunnen völlig unzureichend ist."

 

Nach Meinung dieser und anderer Experten bieten die errichteten Sperrbrunnen keine ausreichende Sicherheit, da nur eine vollständige Entfernung des Deponiekörpers einen wirklich dauerhaften und vollständigen Schutz des Grundwassers gewährleisten kann.

Denn trotz der Sperrbrunnen ist die Gefahr einer weitreichenden Kontamination durch chlorierte Kohlenwasserstoffe bei einem möglichen Versagen der Problemstoffbehälter gegeben.

 

Aufgrund des festgestellten Sachverhaltes herrschte und herrscht "Gefahr im Verzug".

 

Angesichts der vorhandenen Gutachten wurde von Seiten des für Wasserrechtsfragen zuständigen niederösterreichischen Landesrates auf "Gefahr in Verzug" entschieden und die Vergabe eines Sicherungsprojektes veranlaßt.

Daraufhin erkannte Landwirtschaftsminister Dr. Franz Fischler am 12. 9. 1994 per Weisung, daß keine Gefahr im Verzug herrsche. Diese Weisung wurde am 23. 3. 1995 von BM Dr. Wilhelm Molterer bestätigt.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Umweltausschuß wolle beschließen:

 

"Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft wird ersucht, dem Nationalrat bis Jahresende 1997 einen Bericht zu erstatten, welche Maßnahmen im Bereich der Fischer-Deponie bis dato ergriffen wurden bzw. beabsichtigt sind, um dadurch die von nahmhaften Experten befürchtete Gefährdung des Grundwassers zu verhindern."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuß verlangt.