572/AE XX.GP

 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Maria Schaffenrath, Helmut Peter und Partnerlnnen

betreffend Reform der Lehrlingsausbildung durch Schaffung von

Möglichkeiten zur individuellen Regelung der Berufsschulzeit zwischen

Lehrling, Berufsschule und Betrieb bei lehrgangsmäßigen Berufsschulen

Alljährlich wird der Politik ihr Versagen drastisch vor Augen geführt, wenn

Österreichs Pflichtschulabgänger eine Lehrstelle suchen. Nicht nur, daß das

Schicksal der Jugendlichen, die keine Chance auf eine adäquate Ausbildung

bekommen, dringenden Handlungsbedarf aufzeigt, ist es auch für die im

internationalen Wettbewerb stehende österreichische Wirtschaft unabdingbar, von

gut ausgebildeten Fachleuten in allen Bereichen getragen zu werden. Dazu bedarf

es nicht zuletzt einer Aftraktivierung der Lehre, die nicht mit kosmetischen

Detaileingriffen erreicht werden kann, sondern ein Umdenken - eine echte Reform -

erfordert und auf einem völlig neuen Gesamtkonzept basiert.

Einerseits muß die Ausbildung im Bereich der Berufsschule reformiert werden,

andererseits muß es aber auch Unternehmen erleichtert werden, Lehrlinge

auszubilden. Dieses Ziel ist nur zu erreichen, wenn die zu starren und einseitigen

rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich des dualen Ausbildungssystems

flexibilisiert werden. So könnte eine Ausweitung der Möglichkeiten zur individuellen

Regelung der Berufsschulzeit zwischen Lehrling, Berufsschule und Betrieb bei

lehrgangsmäßigen Berufsschulen beispielsweise für eine Verlängerung der

Schulzeit im ersten Lehrjahr bei gleichzeitiger Senkung der Unterrichtszeit im dritten

Jahr genutzt werden. In vielen Bereichen wäre das sinnvoll.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher

nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Unterricht und

kulturelle Angelegenheiten, wird aufgefordert, im Interesse der

Lehrstellensuchenden, der Lehrlinge und des Wirtschaftsstandortes Österreich im

Rahmen einer umfassenden Reform des dualen Ausbildungssystems für die

Schaffung von Möglichkeiten zur individuellen Regelung der Berufsschulzeit

zwischen Lehrling, Berufsschule und Betrieb bei lehrgangsmäßigen Berufsschulen

Sorge zu tragen.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuß beantragt