581/A XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Helmut Peter, Maria Schaffenrath und Partnerlnnen
betreffend Reform der Lehrlingsausbildung durch Anpassung des Kinder- und
Jugendschutzgesetzes an eine flexibler werdende Arbeitswelt für bestimmte
Branchen bei voller Aufrechterhaltung des Kinder- und Jugendschutzes
Alljährlich wird der Politik ihr Versagen drastisch vor Augen geführt, wenn
Österreichs Pflichtschulabgänger eine Lehrstelle suchen. Nicht nur, daß das
Schicksal der Jugendlichen, die keine Chance auf eine adäquate Ausbildung
bekommen, dringenden Handlungsbedarf aufzeigt, ist es auch für die im
internationalen Wettbewerb stehende österreichische Wirtschaft unabdingbar, von
gut ausgebildeten Fachleuten in allen Bereichen getragen zu werden. Dazu bedarf
es nicht zuletzt einer Attraktivierung der Lehre, die nicht mit kosmetischen
Detaileingriffen erreicht werden kann, sondern ein Umdenken - eine echte Reform -
erfordert und auf einem völlig neuen Gesamtkonzept basiert.
Einerseits muß die Ausbildung im Bereich der Berufsschule reformiert werden,
andererseits muß es aber auch Unternehmen erleichtert werden, Lehrlinge
auszubilden. Dieses Ziel ist nur zu erreichen, wenn die zu starren und einseitigen
rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich des dualen Ausbildungssystems
flexibilisiert werden.
In diesem Zusammenhang steilen die unterzeichneten Abgeordneten daher
nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten, wird aufgefordert, sich im Interesse der Lehrstellensuchenden‘
der Lehrlinge und des Wirtschaftsstandortes Österreich im Rahmen einer
umfassenden Reform des dualen Ausbildungssystems für die Anpassung des
Kinder- und Jugendschutzgesetzes an eine flexibler werdende Arbeitswelt für
bestimmte Branchen bei voller Aufrechterhaltung des Kinder- und Jugendschutzes
einzusetzen.‘
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wirtschaftsausschuß beantragt.