581/A XX.GP

 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Helmut Peter, Maria Schaffenrath und Partnerlnnen

betreffend Reform der Lehrlingsausbildung durch Anpassung des Kinder- und

Jugendschutzgesetzes an eine flexibler werdende Arbeitswelt für bestimmte

Branchen bei voller Aufrechterhaltung des Kinder- und Jugendschutzes

Alljährlich wird der Politik ihr Versagen drastisch vor Augen geführt, wenn

Österreichs Pflichtschulabgänger eine Lehrstelle suchen. Nicht nur, daß das

Schicksal der Jugendlichen, die keine Chance auf eine adäquate Ausbildung

bekommen, dringenden Handlungsbedarf aufzeigt, ist es auch für die im

internationalen Wettbewerb stehende österreichische Wirtschaft unabdingbar, von

gut ausgebildeten Fachleuten in allen Bereichen getragen zu werden. Dazu bedarf

es nicht zuletzt einer Attraktivierung der Lehre, die nicht mit kosmetischen

Detaileingriffen erreicht werden kann, sondern ein Umdenken - eine echte Reform -

erfordert und auf einem völlig neuen Gesamtkonzept basiert.

Einerseits muß die Ausbildung im Bereich der Berufsschule reformiert werden,

andererseits muß es aber auch Unternehmen erleichtert werden, Lehrlinge

auszubilden. Dieses Ziel ist nur zu erreichen, wenn die zu starren und einseitigen

rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich des dualen Ausbildungssystems

flexibilisiert werden.

In diesem Zusammenhang steilen die unterzeichneten Abgeordneten daher

nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten, wird aufgefordert, sich im Interesse der Lehrstellensuchenden‘

der Lehrlinge und des Wirtschaftsstandortes Österreich im Rahmen einer

umfassenden Reform des dualen Ausbildungssystems für die Anpassung des

Kinder- und Jugendschutzgesetzes an eine flexibler werdende Arbeitswelt für

bestimmte Branchen bei voller Aufrechterhaltung des Kinder- und Jugendschutzes

einzusetzen.‘

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wirtschaftsausschuß beantragt.