582/AE XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Helmut Peter, Maria Schaffenrath und Partnerlnnen
betreffend Reform der Lehrlingsausbildung durch die Abschaffung der
viermonatigen Behaltefrist nach Ende der Berufsschule (§18 Abs. 1 BAG) bei
Nichterreichung des Berufszieles
Alljährlich wird der Politik ihr Versagen drastisch vor Augen geführt wenn
Österreichs Pflichtschulabgänger eine Lehrstelle suchen. Nicht nur, daß das
Schicksal der Jugendlichen, die keine Chance auf eine adäquate Ausbildung
bekommen, dringenden Handlungsbedarf aufzeigt1 ist es auch für die im
internationalen Wettbewerb stehende österreichische Wirtschaft unabdingbar, von
gut ausgebildeten Fachleuten in allen Bereichen getragen zu werden. Dazu bedarf
es nicht zuletzt einer Attraktivierung der Lehre, die nicht mit kosmetischen
Detaileingriffen erreicht werden kann, sondern ein Umdenken - eine echte Reform —
erfordert und auf einem völlig neuen Gesamtkonzept basiert.
Einerseits muß die Ausbildung im Bereich der Berufsschule reformiert werden,
andererseits muß es aber auch Unternehmen erleichtert werden1 Lehrlinge
auszubilden. Dieses Ziel ist nur zu erreichen, wenn die zu starren und einseitigen
rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich des dualen Ausbildungssystems
flexibilisiert werden. Darüber hinaus müssen die finanziellen Belastungen der
Lehrbetriebe drastisch gesenkt werden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher
nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten, wird aufgefordert, sich im Interesse der Lehrstellensuchenden,
der Lehrlinge und des Wirtschaftsstandortes Österreich im Rahmen einer
umfassenden Reform des dualen Ausbildungssystems für die Abschaffung der
viermonatigen Behaltefrist nach Ende der Berufsschule (§18 Abs. 1 BAG) bei
Nichterreichung des Berufszieles einzusetzen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wirtschaftsausschuß beantragt.