587/AE XX.GP

 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Helmut Peter, Maria Schaffenrath und PartnerInnen

betreffend Reform der Lehrlingsausbildung durch völlige sozialrechtliche

Gleichstellung der Lehrlinge während der Berufsschulzeit (Karenz während

der Berufsschulzeit) mit den Schülern

Alljährlich wird der Politik ihr Versagen drastisch vor Augen geführt, wenn

Österreichs Pflichtschulabgänger eine Lehrstelle suchen. Nicht nur, daß das

Schicksal der Jugendlichen, die keine Chance auf eine adäquate Ausbildung

bekommen, dringenden Handlungsbedarf aufzeigt, ist es auch für die im

internationalen Wettbewerb stehende österreichische Wirtschaft unabdingbar, von

gut ausgebildeten Fachleuten in allen Bereichen getragen zu werden. Dazu bedarf

es nicht zuletzt einer Attraktivierung der Lehre, die nicht mit kosmetischen

Detaileingriffen erreicht werden kann, sondern ein Umdenken - eine echte Reform -

erfordert und auf einem völlig neuen Gesamtkonzept basiert.

Einerseits muß die Ausbildung im Bereich der Berufsschule reformiert werden,

andererseits muß es aber auch Unternehmen erleichtert werden, Lehrlinge

auszubilden. Dieses Ziel ist nur zu erreichen, wenn die zu starren und einseitigen

rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich des dualen Ausbildungssystems

flexibilisiert werden. Darüber hinaus müssen die finanziellen Belastungen der

Lehrbetriebe drastisch gesenkt werden. Die sozialrechtliche Entflechtung von

Berufsschulzeit und Ausbildungszeit im Betrieb ist aber in diesem Zusammenhang

weniger eine Kostenfrage, als vielmehr unabdingbare Voraussetzung zur

Attraktivierung des dualen Ausbildungssystems durch Schaffung der Möglichkeit

von flexiblen Schulzeiteinheiten entsprechend den jeweiligen branchenspezifischen

und individuellen Anforderungen und Bildungszielen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher

nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten, wird aufgefordert, sich im Interesse der Lehrstellensuchenden,

der Lehrlinge und des Wirtschaftsstandortes Österreich im Rahmen einer

umfassenden Reform des dualen Ausbildungssystems für die völlige

sozialrechtliche Gleichstellung der Lehrlinge während der Berufsschulzeit (karenz

während der Berufsschulzeit) mit den Schülern einzusetzen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Winschaftsausschuß beantragt.