588/A XX.GP

 

ANTRAG

der Abgeordneten Mag. Stadler Mag. Trattner, Gaugg

und Kollegen

betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Volksabstimmung aus Anlaß der Währungs-

umstellung vom Schilling zum Euro

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesverfassungsgesetz über die Volksabstimmung aus Anlaß der Währungsumstellung vom

Schilling zum Euro

Der Nationalrat hat beschlossen:

§1 Die Abschaffung der eigenständigen Schilling-Währung im Zuge der Einführung der

gemeinsamen europäischen Währung Euro in Österreich darf erst nach Erteilung einer

bundesgesetzlichen Ermächtigung erfolgen, welche nur bei Vorliegen der im § 2 genannten

Voraussetzungen zu eiteilen ist.

§2 Voraussetzungen gemäß § 1 sind:

1. Die Kaufkraft der Österreicherinnen und Österreicher darf aus Anlaß der

Währungsumstellung weder vor noch nach der Einführung der gemeinsamen

europäischen Währung Euro geschmälert werden. Durch einen durchsetzbaren

Sanktionsmechanismus ist eine auf Dauer angelegte Stabilitätspolitik der

teilnehmenden Staaten sicherzustellen.

2. Der Beschäftigungspolitik ist durch die an der gemeinsamen europäischen Währung

teilnehmenden Staaten der absolute Vorrang einzuräumen. Dabei ist durch eine

entscheidende abgabenrechtliche Entlastung des Faktors Arbeit ein rascher Abbau

der Arbeitslosigkeit anzustreben.

3. Die aktive Beschäftigungspolitik ist in Österreich durch eine entsprechende

Anpassung der Rahmenbedingungen zu unterstützen. Dies hat insbesondere durch

eine aufkommensneutrale Steuerreform, die die Arbeitskosten und die

nichtentnommenen Gewinne entlastet, eine mittelfristige Absenkung der

Abgabenquote auf zumindest 40 % und den Abbau bürokratischer Hemmnisse zu

erfolgen.

4. Die Teilnahme an der gemeinsamen europäischen Währung darf nicht zu zusätzlichen

finanziellen Verpflichtungen Österreichs führen. Es ist vielmehr eine Absenkung

des österreichischen Beitrages zur EU anzustreben.

§3 Die Bundesregierung hat dem Nationalrat und dem Bundesrat über das Vorliegen der

im § 2 genannten Voraussetzungen vierteljährlich schriftlich und mündlich zu berichten.

§4 Dieses Bundesverfassungsgesetz bedarf gemäß Art. 43 BV-G der Zustimmung durch

das Bundesvolk.

§5 Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung

betraut.

BEGRÜNDUNG

Die Ausgangslage

Am 1.1.1999 soll entsprechend dem Vertrag von Maastricht die Europäische Währungsunion

zwischen jenen Mitgliedstaaten in Kraft treten, die bis 1998 die im EGV festgelegten rein

monetären Konvergenzkriterien erfüllen. Am ersten Tag der dritten Stufe der WWU, dem

1.1.1999, soll der Umrechnungskurs einstimmig und unwiderruflich festgelegt, und zugleich

soll der Euro als Verrechnungseinheit eingeführt werden. Mit 1. Jänner 2002 sollen dann die

nationalen Währungen durch die gemeinsame Währung Euro abgelöst werden.

Mit dem Eintritt in die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion geben die

Teilnehmerstaaten einen wichtigen Teil ihrer Souveränität auf: sie treten das Recht alleiniger

Ermittelt von Geld zu sein an die Europäische Notenbank ab.

Die Schaffung einer Europäischen Währungsunion wird einerseits als die große

Herausforderung, als das Jahrhundertprojekt schlechthin gesehen. Andererseits wird die

Währungsunion  vielfach als das „größte monetäre Experiment der Wirtschaftsgeschichte“

qualifiziert. Dies bestätigt auch die von der Bundesregierung in Auftrag gegebene und vom

Bundesminister für Finanzen präsentierte WIFO-Studie über die Auswirkungen der

Wirtschafts- und Währungsunion. Demnach ist nur eine sorgfältige vorbereitete

Währungsunion mit durchdachten wirtschaftspolitischen Verantwortungen, Abläufen und

Strategien geeignet, die wirtschaftliche Wohlfahrt und damit auch die Beschäftigungslage

gegenüber einem Zustand ohne gemeinsame Währung zu verbessern.

Die ungelösten Fragen und Probleme:

Lt. WIFO-Studie sind knapp eineinhalb Jahre vor dem geplanten Beginn der gemeinsamen

Währung sowohl Unwegbarkeiten bei der Abschätzung aller Konsequenzen, als auch

zahlreiche unbeantwortete Fragen auf dem Weg zum Euro zu konstatieren:

* Außerordentlich schwierig ist es alle möglichen Effekte im vorhinein abzuschätzen. Dies gilt

insbesondere für die ökonomischen Anpassungen und Potentiale, die das Projekt auslöst oder

eröffnet, aber auch für die neu entstandene politische Situation.

Wegen der Vielfalt der einander ergänzenden und überlagernden Effekte und ihres teilweise

langfristigen Charakters scheint es schwer möglich, exakte Angaben darüber zu machen,

welche Steigerung des BIP insgesamt im Vergleich zu einem Zustand ohne Währungsunion

die Realisierung der WWU kurz- bis mittelfristig tatsächlich bringen könnte. Teilweise

werden sehr hypothetische Annahmen den Quantifizierungen zugrundegelegt. Ob dieses

Potential in der Wirklichkeit tatsächlich genützt werden kann, muß dabei offen bleiben.

* Gegenwärtig impliziert das Projekt, nach wie vor eine Reihe von bedeutenden

Unwägbarkeiten, die Risiken für die gesamte Europapolitik darstellen könnten.

So muß Österreich das Risiko beachten, daß der Euro in der Praxis wegen innerer Spannungen

oder wegen Mißtrauens der Märkte als anfänglich weniger überzeugende Anlagemöglichkeit

beurteilt wird und daß dadurch im Extremfall schwer absehbare Folgen für die europäische

Integration heraufbeschworen werden könnten.

Durch die absehbare Spaltung der EU-WWU-Teilnehmer und Nicht-Teilnehmer sind

sehr schwerwiegende Fernwirkungen für den Integrationsprozeß insgesamt nicht zu

unterschätzen.

* Eine Situation, in welcher die Teilnehmer an der Währungsunion die Konvergenz-

verpflichtungen bei deren Vorbereitung und auch nach ihrer Errichtung oft genug mit hohen

ökonomischen und politischen Kosten zu tragen haben, während die Nichtteilnehmer die

Wettbewerbsfähigkeit im Anlaßfall entweder durch intentionelle Abwertung oder gezwungen

durch die Devisenmärkte wiederherstellen könnten, ist sicherlich ein ernstes Argument und

signalisiert eine fundamentale Gefahr für Europa.

* Die wichtigen Fragen, der wirtschaftspolitischen Verpflichtungen der teilnehmenden wie der

nichtteilnehmenden EU-Staaten ab der dritten Phase der Errichtung der WWU sind

ungenügend geklärt.

* Die Zahl der Teilnehmer und die Methode, mit der die Wechselkurse der am Euro-

Währungsraum teilnehmenden Staaten umgerechnet werden ist offen. Zwar hat der informelle

Rat der Wirtschafts- und Finanzminister am 13./14. September 1997 eine politische Einigung

erzielt, wonach gleichzeitig mit der Auswahl der Teilnehmer an der gemeinsamen Währung

auch die bilateralen Wechselkurse zwischen Euro und nationalen Währungen festgelegt

werden sollen, doch die formelle Entscheidung bzw. die definitve Festlegung erfolgt aber nach

dem Vertrag, also dem 1.1.1999. Die potentielle Gefahr, daß der unwiderruflich festgelegte

Umrechnungskurs (eventuell durch Spekulation) nicht zuletzt ein schlechterer sein könnte, mit

der Folge von realen Einkommenseinbußen und Vermögensverlusten (Sparbücher) ist nicht

beseitigt. Weiters können notwendige Rundungen in Form von Aufrundungen, allfällige

Umrechnungsfehler und verdeckte Preiserhöhungen zu lasten der Konsumenten gehen.

* Die Festlegung des Wechselkursregime gegenüber Dollar, Yen etc., ist nicht geklärt. Es ist

aber selbstverständlich, daß die Festlegung des Wechsel kurses gegenüber Drittwährungen

massive Auswirkungen auf die europäische Exportwirtschaft und auch die Vermögenssituation

hat.

* Die Abstimmung der 15 dezentralisierten Budgetpolitiken mit einer zentralisierten

Geldpolitik liegt nicht vor, obwohl lt. Expertenmeinung nur eine abgestimmte Budget- und

Geldpolitik zu gesamtwirtschaftlich befriedigenden Ergebnissen führt.

Unterschiedliche nationale Auffassungen über den Einsatz wirtschaftspolitischer

Instrumente sind nachwievor gegeben, z.B. über die Frage, ob der Euro als Instrument der

Beschäftigungspolitik eingesetzt werden soll oder nicht.

* Die Repräsentanz der- gemeinsamen Währung und die Entsendung der Vertreter der an der

gemeinsamen Währung teilnehmenden Staaten in internationale Gremien und Institutionen

(z.B. IWE, 67) ist nicht geregelt.

* Die Vorkehrungen für die Stabilitätsorientierung der Teilnehmer nach Errichtung der

Währungsunion (Verfahren bei einem übermäßigen Defizit) und insbesondere die Sanktionen

für Abweichungen sind als ungenügend anzusehen.

* Bereits derzeit herrscht in der Europäischen Union eine dramatisch hohe Arbeitslosigkeit im

Ausmaß von 18 Mio. Artbeitslosen. Eine sofortige Verwirklichung der dritten Stufe der WWU

unter den derzeitigen Umständen wird die Arbeitslosigkeit massiv erhöhen.

* Der EU-weite rigorose, in diesem Tempo sonst nicht notwendige und simultan erfolgende

Sanierungskurs (Stichwort: Belastungspakete), nur um die fiskalischen Konvergenzkriterien

innerhalb kürzester Zeit zu erreichen, sowie die damit einhergehenden Wachstumseinbußen

treiben daher die hohe Arbeitslosigkeit in Europa noch weiter nach oben.

* Die überhastete und nur papiermäßige Erfüllung der Konvergenzkriterien durch drastische

Sparmaßnahmen und Budgetkosmetik führt zudem zu sozialen Spannungen, wie die Streiks in

den Mitgliedstaaten zeigen. Arbeitsmarkt- und sozialpolitisch notwendige Maßnahmen zur

Bekämpfung der Arbeitslosigkeit werden hintangestellt.

* In der Währungsunion werden jene Länder am wettbewerbsfähigsten sein, welche die

geringste Steigerung der Lohnstückkosten aufweisen. Österreich weist zu den meisten EU-

Mitgliedstaaten verhältnismäßig hohe Lohnstückkosten auf. Durch die Einführung des Euro

wird auf die Wirtschaft ein erhöhter Rationalisierungsdruck ausgeübt werden. Die Folgen

davon werden daher insbesondere eine geringere Erhöhung der Stundenlöhne und ein Abbau

von Arbeitskräften sein.

* Durch den zu erwartenden Anstieg der Arbeitslosigkeit ist mit einer weiteren Verschärfung

der Frühpensionsproblematik bzw. mit einer erschwerten Wiedereinstellung von älteren

Arbeitnehmern in den Arbeitsprozeß zu rechnen. In diesem Zusammenhang sei lediglich auf

den beabsichtigten Abbau von Arbeitsplätzen bei der österreichischen Post, beim Verbund, der

OMV oder der ÖBB ‚verwiesen.

* Der Druck auf die Arbeitsmärkte könnte nur gemildert werden, wenn weitere

Transferzahlungen (Finanzausgleich) in eine Krisenregion fließen. Bereits der Delors-Bericht

(1989) befürwortete eine stärkere Dotierung der Regional- und Strukturfonds der EU als

Konsequenz der Währungsunion. Zusätzliche finanzielle Zahlungen an die Europäische Union

sind nicht zuletzt aufgrund der derzeitigen Budgetsituation unverantwortlich.

* Die Bewältigung der Anpassungsprobleme (z.B. im Bankensektor) steht aus. An technischen

Umstellungskosten bei Banken werden für den gesamten EU-Raum mindestens 10 Mrd. ECU

(rd. 135 Mrd. ÖS) veranschlagt. Lt. Financial Times vom 5.6.1997 belaufen sich die

Umstellungskosten sogar auf 25 Mrd. USD (rd. 300 Mrd. ÖS). Diese Kosten können aber

durch die propagierten Vorteile nicht abgedeckt werden. Von den österreichischen Banken

wird ein Umstellungsbedarf mit Kosten von ca. 8 Mrd. ÖS prognostiziert. Dazu kommt es

durch den Wegfall von Geschäftsbereichen (z.B. Wechselstubengeschäft, Devisenhandel,

Wechselkursabsicherungsgeschäfte etc.) zu Ertragsausfällen in einer Größenordnung von 3,5

Mrd. ÖS. Die Folgen werden ein massiver Abbau von Arbeitsplätzen im Bankensektor sowie

eine Erhöhung der Bankspesen sein.

* Die Erreichung der Konvergenzkriterien ist für einige EU-Mitgliedsstaaten derzeit

unmöglich, weshalb zur ihrer papiermäßigen Erfüllung eine Vielzahl von Budgettricks

(Stichwort: kreative Buchführung) angewandt werden. So fand etwa Frankreich in der

Privatisierung der France Telecom einem Weg, das Budgetdefizit zu reduzieren, indem der

Staat von seinem Fernmeldekonzern - zig Milliarden FF kassierte und im Gegenzug die

Pensionszahlungen der Telecom-Beschäftigten übernimmt. Belgien verkaufte massiv Gold der

Zentralbank. um seinen Schuldenberg abzubauen. Italien hingegen führte eine eigene

‚Europa-Steuer" ein, um die Fiskalkriterien zumindest auf dem Papier kurzfristig zu erfüllen.

Die Auseinandersetzung in Deutschland zwischen Regierung und Bundesbank über die

Neubewertung, und damit Aufwertung der Gold- und Devisenreserven, war dem Image des

Euro in der Öffentlichkeit auch nicht gerade förderlich. Schließlich werden in Österreich, um

die Euro- Hürde leichter nehmen zu können, kommunale Unternehmungen ausgegliedert, um

nur einige Beispiele zu nennen.

* Eine einerseits durch Budgettricks angestrebte und andererseits, Seit dem Wahlsieg des

Linksbündnisses in Frankreich geforderte, und infolge einer großzügigen Auslegung der

Konvergenzkriterien immer wahrscheinlicher werdende große Währungsunion ist mit höheren

wirtschaftlichen Risiken behaftet. Eine große WWU stellt daher eine Gefahr für die künftige

Stabilität der gemeinsamen Währung Euro dar. D.h., entgegen den Versprechungen der

Regierung ist in diesem Fall ein weicher Euro zu erwarten. Der Euro würde wahrscheinlich

gegenüber dem US-Dollar, lt. Modellsimulation, mittelfristig um mehr als 6% abwerten.

* Die tatsächlichen Kosten werden verschwiegen. Eine Abschaffung des Schilling geht, lt.

einer Studie des Center for Economic Studies in München vom Mai 1997, mit einem enormen

Ressourcentransfer, einem finanziellen Verlust für Österreich in der Höhe von bis zu 5,3

Milliarden DM (rd. 37 Mrd. ÖS) einher, da die Österreichische Nationalbank ihre

Geldschöpfungsgewinne an die Europäische Zentralbank (EZB) abtreten muß.

Für die Verwirklichung des Binnenmarktes ist eine einheitliche Währung nicht erforderlich.

Aul3erdeni sieht der EGV vor, daß der Binnenmarkt bis zum 31.12.1992 verwirklicht sein

sollte. Davon ist Europa aber noch weit entfernt: lediglich 65% der bereits bestehenden EU-

Rechtsvorschriften wurden bisher auch in allen Mitgliedstaaten umgesetzt. Die Entscheidung

eine Währungsunion zu gründen ist somit unter den derzeitigen Voraussetzungen überhaupt

nicht ökonomisch begründbar sondern geht einzig und allein auf politisches Wunschdenken

zurück, wobei bereits Großbritannien und Dänemark das vertraglich festgelegte Recht haben,

trotz Erfüllung der Konvergenzkriterien, auch dann nicht an der WWU teilzunehmen.

Schweden gab im Zuge der Beitrittsverhandlungcn eine Erklärung ab, über eine etwaige

Teilnahme an der WWU selbst zu entscheiden. Die Frage nach den Konsequenzen eines

freiwilligen Nicht-Beitritts zum EWS II ist ungelöst.

Warum Verschiebung?

Aufgrund dieser nach wie vor offen Fragen und der großen Anzahl der ungelösten Probleme,

aufgrund der Zweifel über die eingetretene allgemeine Konvergenz (siehe Evaluierungsbericht

Binnenmarkt 1996) und nicht zuletzt aufgrund der skeptischen bis negativen Einstellung der

Bevölkerung zur gemeinsamen Währung, insbesondere in den sog. Hartwährungsländern,

treten immer mehr namhafte Wissenschafter und Experten sowie renommierte Politiker für

eine Verschiebung des Beginns der dritten Stufe der WWU ein. Dadurch könnten massive

Nachteile für die Arbeitnehmer vermieden und die Risken, aufgrund einer überhasteten

Einführung des Euro, vermieden werden. Gerade das Maastricht-Urteil des

Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hält fest, daß Deutschland durch die Ratifikation des

EU-Vertrages sich nicht einem unüberschaubaren, in seinem Selbstlauf nicht mehr steuerbaren

"Automatismus“ zu einer Währungsunion unterworfen hat, und der Zeitpunkt für den Eintritt

in die dritte Stufe der WWU (spätestens 1999) „eher als Zielvorgabe, denn als rechtlich

durchsetzbares Datum" zu qualifizieren ist. Letztlich erteilt das Bundesverfassungsgericht mit

seiner Interpretation jener Auffassung eine Absage, die in der Endstufe der Währungsunion

eine Solidargemeindchaft "auf Gedeih und Verderb“ sieht und bejaht die Möglichkeit des

Ausscherens des einzelnen Mitgliedstaates.

Die österreichische Bundesregierung hingegen kehrt all diese Probleme unter den Tisch, hat

offensichtlich keine Lösungsvorschläge für die offenen Fragen, sondern versucht vielmehr

diese Herausforderungen durch eine hundert Millionen-teure Werbekampagne zu

substituieren. Die mangelnde Zustimmung der Bevölkerung zur geplanten EWU soll abermals,

wie vor der Volksabstimmung über das EU-Beitrittsermächtigungsgesetz durch billige

Slogans (Stichwort: Ederer-Tausender) oder durch falsche Versprechungen (z.B. zumindest

40.000 zusätzliche Arbeitsplätze) erkauft werden.

Aus all diesen Gründen erscheint es unbedingt notwendig, daß die Bevölkerung die Regierung

dazu verpflichtet vor der allfälligen Teilnahme an der gemeinsamen Währung die Lösung der

offenen Probleme herbeizuführen und insbesondere jene Voraussetzungen zu erfüllen die die

Erhaltung der Kaufkraft und eine aktive Beschäftigungspolitik sicherstellen.

Die Interessen Österreichs:

Es liegt nicht im Interesse Österreichs, an einer Währungsunion teilzunehmen, die

die Kaufkraft der Österreicherinnen und Österreicher gefährdet und

die bestehende Beschäftigungsprobleme sogar noch verstärkt

Die ungelösten Fragen sind daher vorher einer Lösung zuzuführen, die den Interessen

Österreichs entspricht. Zielführend ist es daher, die Teilnahme Österreichs an der

gemeinsamen europäischen Währung Euro an Voraussetzungen zu binden, die die Erhaltung

der Kaufkraft und eine aktive Beschäftigungspolitik sicherstellt.

Dabei ist insbesondere folgendes zu gewährleisten:

1. Die Kaufkraft der Österreicherinnen und Österreicher darf aus Anlaß der

Währungsumstellung weder vor noch nach der Einführung der gemeinsamen

europäischen Währung Euro im Innen- und Außenverhältnis geschmälert werden.

Dadurch wird ausgeschlossen, daß es aus Anlaß der Einführung der gemeinsamen

europäischen Währung zu Einkommenseinbußen und Vermögensverlusten der

Österreicherinnen und Österreicher kommt. Sowohl die Umrechnungskurse der

Währungen der teilnehmenden Staaten als auch das Wechselkursverhältnis zu

Drittwährungen müssen in einem nachvollziehbaren Verfahren, das keine

Möglichkeiten zu Manipulationen bietet, festgelegt werden. Durch einen

durchsetzbaren Sanktionsmechanismus ist eine auf Dauer angelegte Stabilitätspolitik

der teilnehmenden Staaten sicherzustellen. Dieser muß garantieren, daß die Stabilität

des Euro nicht durch einseitige Maßnahmen eines teilnehmenden Staates gefährdet

wird.

2. Der Beschäftigungspolitik ist durch die an der gemeinsamen europäischen Währung

teilnehmenden Staaten der absolute Vorrang einzuräumen. Dabei ist durch eine

entscheidende Entlastung des Faktors Arbeit ein rascher Abbau der Arbeitslosigkeit

anzustreben. Die Aufgabe der Europäischen Zentralbank ist ausschließlich auf die

Erhaltung der Stabilität des Euro ausgelegt. Als zumindest gleichwertige Zielsetzung

ist dieser Aufgabenstellung der Stellenwert der Beschäftigungspolitik an die Seite zu

stellen. Die Politik der teilnehmenden Staaten hat sich an diesem Ziel zu orientieren

und durch eine entscheidende kostenmäßige Entlastung des Faktors Arbeit einen

raschen Abbau der Areitslosigkeit einzuleiten.

3. Die Aktive Beschäftigungspolitik ist in Österreich durch eine entsprechende

Anpassung der Rahmenbedingungen zu unterstützen. Dies hat insbesondere durch

eine aufkommensneutrale Steuerreform, die die Arbeitskosten und die

nichtentnommenen Gewinne entlastet, eine mittelfristige Absenkung der

Abgabenquote auf zumindest 40 % und den Abbau bürokratischer Hemmnisse zu

erfolgen. Durch diese Maßnahmen muß Österreich seine internationale

Wettbewerbsfähikeit verbessern, da sich, wie ein internationaler Vergleich von

wirtschaftlichen Kenndaten zeigt, sich die Stellung Österreichs in den letzten Jahren

deutlich verschlechtert hat.

4. Die Teilnahme an der gemeinsamen europäischen Währung darf nicht zu zusätzlichen

finanziellen Verpflichtungen Österreichs führen. Es ist vielmehr eine Absenkung

des österreichischen Beitrages zur EU anzustreben.

Die Erfüllung dieser Voraussetzungen soll die verfassungsgesetzliche Schranke darstellen, die

die mit Bundesgesetz zu erteilende Ermächtigung zur Teilnahme an der gemeinsamen

Europäischen Währung Euro ermöglicht.

Vor dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union wurden die Vorteile desselben in einer

Weise dargestellt, die der Realität keineswegs standhalten konnte:

so wurde erklärt, daß der Beitritt

• zu einer wesentlichen Beschleunigung des Wirtschaftswachstums führen würde,

• daß zehntausende zusätzliche Arbeitskräfte geschaffen werden würden,

• daß durch Preissenkungen für die Haushalte wesentliche Einsparungen erzielt werden

könnten

Tatsächlich wurde es unterlassen durch die Änderung der entsprechenden innerstaatlichen

Rahmenbedingungen die Voraussetzungen für derartige Erfolge zu erzielen.

Österreich ist in den letzten Jahren hinsichtlich zahlreicher Kenndaten der wirtschaftlichen

Entwicklung im internationalen Vergleich deutlich abgerutscht; die Arbeitslosenquote hat

Rekordwerte erreicht und droht sich noch  weiter erheblich zu erhöhen. Die Belastungspakete

der letzten Jahre haben deutliche Realeinlommensverluste der Österreicherinnen und

Österreicher bewirkt.

Durch den vorliegenden Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes werden diesbezüglich die

Lehren gezogen:

Nur wenn die offenen Fragen durch die Erfüllung der genannten Voraussetzungen

zufriedenstellend beantwortet werden können, darf die gesetzliche Ermächtigung zur

Abschaffung der eigenständigen Schilling-Währung und somit zur Einführung der

gemeinsamen europäischen Währung Euro erteilt werden.

In formeller Hinsicht wird ersucht, den Antrag dem Sozialausschuß zur Beratung zuzuweisen.