598/AE XX.GP

 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten DI Hofmann, Lafer, Dr. Grollitsch

und Kollegen

betreffend echte Privatisierung der Bundessportheime

Obwohl es von den verantwortlichen Regierungsmitgliedern - Vranitzky, Ausserwinkler,

Schlögl, Wittmann - im Laufe der letzten fünf Jahre mehrmals angekündigt wurde, ist bis

heute, abgesehen vom Verkauf zweier besonders unrentabler Heime, nichts geschehen.

Nunmehr besteht die Absicht, verschiedene Bundessportheime wohl im Bundeseigentum zu

belassen, aber ihren Betrieb anderen Institutionen bzw. einer eigenen Betriebsgesellschaft zu

übertragen.

So ist z.B. geplant, den Betrieb der Bundessportheime am Kitzsteinhorn und in St.

Christophen dem österreichischen Schiverband zu übertragen, den Betrieb des

Bundessportheimes am Spitzerberg dem österreichischen Aero Club. Der Betrieb der

Mehrzahl der Bundessportheime soll ab 1.1.1998 einer eigenen Betriebsgesellschaft

übertragen werden.

Dies ist keine echte Privatisierung, weil dadurch keine betriebswirtschaftlich orientierte

Führung der Bundessportheime garantiert wird.

Statt weiterhin den unter anderem durch die viel zu geringe Spanne zwischen Förder- und

Normaltarif bei Nächtigungen zwangsläufig negativ bilanzierenden Bundessportheimen

weiterhin jährlich etwa 200 Millionen Schilling im Jahr zuzuschießen, ist es endlich an der

Zeit, sich durch eine echte Privatisierung von diesen unrentablen Betrieben zu trennen. Da die

Auslastung zumindest einzelner Bundessportheime als durchaus gut zu bezeichnen ist, besteht

die reelle Chance, daß die Bundessportheime, privatwirtschaftlich organisiert und mit anderer

Tarifgestaltung, positiv bilanzieren können.

Die dadurch frei werdenden Subventionsmittel sollen als direkte Sportförderung den

ausübenden Sportlern zugute kommen, da gerade in diesem Bereich ein Übergehen von

Objekt- zu Subjektförderungen unabdingbar ist.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird ersucht, eine echte Privatisierung der österreichischen

Bundessportheime durchzuführen und die dadurch erzielten Einsparungen als direkte

Subjektförderungen dem Sport zukommen zu lassen.“

In formeller Hinsicht wird ersucht, den Antrag dem Verfassungsausschuß zur Beratung

zuzuweisen.