598/AE XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten DI Hofmann, Lafer, Dr. Grollitsch
und Kollegen
betreffend echte Privatisierung der Bundessportheime
Obwohl es von den verantwortlichen Regierungsmitgliedern - Vranitzky, Ausserwinkler,
Schlögl, Wittmann - im Laufe der letzten fünf Jahre mehrmals angekündigt wurde, ist bis
heute, abgesehen vom Verkauf zweier besonders unrentabler Heime, nichts geschehen.
Nunmehr besteht die Absicht, verschiedene Bundessportheime wohl im Bundeseigentum zu
belassen, aber ihren Betrieb anderen Institutionen bzw. einer eigenen Betriebsgesellschaft zu
übertragen.
So ist z.B. geplant, den Betrieb der Bundessportheime am Kitzsteinhorn und in St.
Christophen dem österreichischen Schiverband zu übertragen, den Betrieb des
Bundessportheimes am Spitzerberg dem österreichischen Aero Club. Der Betrieb der
Mehrzahl der Bundessportheime soll ab 1.1.1998 einer eigenen Betriebsgesellschaft
übertragen werden.
Dies ist keine echte Privatisierung, weil dadurch keine betriebswirtschaftlich orientierte
Führung der Bundessportheime garantiert wird.
Statt weiterhin den unter anderem durch die viel zu geringe Spanne zwischen Förder- und
Normaltarif bei Nächtigungen zwangsläufig negativ bilanzierenden Bundessportheimen
weiterhin jährlich etwa 200 Millionen Schilling im Jahr zuzuschießen, ist es endlich an der
Zeit, sich durch eine echte Privatisierung von diesen unrentablen Betrieben zu trennen. Da die
Auslastung zumindest einzelner Bundessportheime als durchaus gut zu bezeichnen ist, besteht
die reelle Chance, daß die Bundessportheime, privatwirtschaftlich organisiert und mit anderer
Tarifgestaltung, positiv bilanzieren können.
Die dadurch frei werdenden Subventionsmittel sollen als direkte Sportförderung den
ausübenden Sportlern zugute kommen, da gerade in diesem Bereich ein Übergehen von
Objekt- zu Subjektförderungen unabdingbar ist.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird ersucht, eine echte Privatisierung der österreichischen
Bundessportheime durchzuführen und die dadurch erzielten Einsparungen als direkte
Subjektförderungen dem Sport zukommen zu lassen.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, den Antrag dem Verfassungsausschuß zur Beratung
zuzuweisen.