603/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
betreffend Kontrolle der Berufsausbildung
Die Kontrolle der Berufsausbildung wird nach wie vor ausschließlich durch die
Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern ausgeübt. Durch diese ständische Struktur, bei der
die Interessenvertretung der Arbeitgeber kontrollieren soll, ob die Arbeitgeber ihre
Ausbildungsverpflichtung wahrnehmen, kommt es immer wieder zu Interessenskollisionen,
die durch eine paritätische Kontrolle der Berufsausbildung vermieden werden könnten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, durch gesetzliche Maßnahmen
sicherzustellen, daß die Kontrolle der Berufsausbildung (§ 19 des
Berufsausbildungsgesetzes) in Zukunft durch eine von den Sozialpartnern paritätisch
beschickte Kontrollbehörde (Lehrlingssstelle) ausgeübt wird.
In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales
vorgeschlagen.