629/A XX.GP
der Abgeordneten Haidlmayr, Öllinger, Freundinnen und Freunde
betreffend die Schaffung der Möglichkeit der begünstigten Selbstversicherung zur
Pensionsversicherung für pflegende Angehörige
In der Regierungsvorlage zum Sozialrechtsänderungsgesetz 1997 (886 d. B.) wird die
begünstigte Weiterversicherung zur Pensionsversicherung für pflegende Angehörige
ermöglicht.
Diese Maßnahme ist sehr zu begrüßen, ist dies doch ein erster Schritt zur sozialen
Absicherung von Pflegepersonen.
Allerdings stellt sich die Frage, weshalb dies nur im Rahmen einer „Weiterversicherung“
möglich sein soll. In diese Regelung wären, um soziale Härten zu vermeiden, auch jene
einzubeziehen, die die Voraussetzungen zur Weiterversicherung nicht erfüllen, wie es zum
Beispiel bei Personen, die wegen der Betreuung von Kindern nicht erwerbstätig waren, und
in weiterer Folge wegen starker Pflegebedürftigkeit des Partners keine Erwerbstätikeit
aufnehmen können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Ministerin für Soziales und Gesundheit wird aufgefordert, bis Jahresende 1997 die
Möglichkeit der begünstigten Selbstversicherung zur Pensionsversicherung für pflegende
Angehörige legistisch vorzubereiten.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales
vorgeschlagen.