629/A XX.GP

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Öllinger, Freundinnen und Freunde

betreffend die Schaffung der Möglichkeit der begünstigten Selbstversicherung zur

Pensionsversicherung für pflegende Angehörige

In der Regierungsvorlage zum Sozialrechtsänderungsgesetz 1997 (886 d. B.) wird die

begünstigte Weiterversicherung zur Pensionsversicherung für pflegende Angehörige

ermöglicht.

Diese Maßnahme ist sehr zu begrüßen, ist dies doch ein erster Schritt zur sozialen

Absicherung von Pflegepersonen.

Allerdings stellt sich die Frage, weshalb dies nur im Rahmen einer „Weiterversicherung“

möglich sein soll. In diese Regelung wären, um soziale Härten zu vermeiden, auch jene

einzubeziehen, die die Voraussetzungen zur Weiterversicherung nicht erfüllen, wie es zum

Beispiel bei Personen, die wegen der Betreuung von Kindern nicht erwerbstätig waren, und

in weiterer Folge wegen starker Pflegebedürftigkeit des Partners keine Erwerbstätikeit

aufnehmen können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Ministerin für Soziales und Gesundheit wird aufgefordert, bis Jahresende 1997 die

Möglichkeit der begünstigten Selbstversicherung zur Pensionsversicherung für pflegende

Angehörige legistisch vorzubereiten.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales

vorgeschlagen.