630/A XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Haidlmayr, Öllinger, Freundinnen und Freunde
betreffend Einbeziehung der geringfügig Beschäftigten in das Sozialversicherungssystem
Die Einbeziehung der geringfügig Beschäftigten in das Sozialversicherungssystem wird von
den Grünen ausdrücklich begrüßt.
Für PflegegeldbezieherInnen, die, bedingt durch den ständigen Pflege -, Hilfe- und
Assistenzbedarf, meist mehrere persönliche AssistentInnen beschäftigen, stellt dies jedoch
eine neuerliche zusätzliche finanzielle Belastung dar. Das derzeitige Pflegegeld ist in seiner
Höhe nur ein Zuschuß zum tatsächlichen Pflegeaufwand. Aus diesem Grund können die
Mehrkosten, die durch einen Sozialversicherungsbeitrag bei der Anstellung von mehreren
persönlichen AssisentInnen im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung entstehen, nicht
gedeckt werden.
Die Abdeckung der Sozialversicherungsbeiträge für geringfügig Beschäftigte durch die
Pflegegeldbezieher hätte die Konsequenz, daß das notwendige Ausmaß an Pflege-, Hilfe-
und Assistenzstunden reduziert werden müßte und somit ein Mindestmaß an Qualität für die
Betroffenen nicht mehr leistbar wäre.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCIILIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Parlament so rechtzeitig eine
Regierungsvorlage zuzuleiten, die sicherstellt, daß oben angeführte Mehraufwendungen zur
Gänze lastenfrei für die Betroffenen sind und eine Abstimmung im Parlament noch vor in-
Kraft-Treten des Sozialrechtsänderungsgesetzes möglich ist.
Sollte aus zeitlichen Gründen die Beschlußfassung nicht mehr vor Jahresende möglich sein,
sind die Sozialversicherungsbeiträge für geringfügig Beschäftige im Rahmen der
persönlichen Assistenz erst nach In-Kraft-Treten einer Kostenübernahmeregelung aus
Mitteln der öffentlichen Hand fällig.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales
vorgeschlagen.