630/A XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Haidlmayr, Öllinger, Freundinnen und Freunde

betreffend Einbeziehung der geringfügig Beschäftigten in das Sozialversicherungssystem

Die Einbeziehung der geringfügig Beschäftigten in das Sozialversicherungssystem wird von

den Grünen ausdrücklich begrüßt.

Für PflegegeldbezieherInnen, die, bedingt durch den ständigen Pflege -, Hilfe- und

Assistenzbedarf, meist mehrere persönliche AssistentInnen beschäftigen, stellt dies jedoch

eine neuerliche zusätzliche finanzielle Belastung dar. Das derzeitige Pflegegeld ist in seiner

Höhe nur ein Zuschuß zum tatsächlichen Pflegeaufwand. Aus diesem Grund können die

Mehrkosten, die durch einen Sozialversicherungsbeitrag bei der Anstellung von mehreren

persönlichen AssisentInnen im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung entstehen, nicht

gedeckt werden.

Die Abdeckung der Sozialversicherungsbeiträge für geringfügig Beschäftigte durch die

Pflegegeldbezieher hätte die Konsequenz, daß das notwendige Ausmaß an Pflege-, Hilfe-

und Assistenzstunden reduziert werden müßte und somit ein Mindestmaß an Qualität für die

Betroffenen nicht mehr leistbar wäre.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCIILIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Parlament so rechtzeitig eine

Regierungsvorlage zuzuleiten, die sicherstellt, daß oben angeführte Mehraufwendungen zur

Gänze lastenfrei für die Betroffenen sind und eine Abstimmung im Parlament noch vor in-

Kraft-Treten des Sozialrechtsänderungsgesetzes möglich ist.

Sollte aus zeitlichen Gründen die Beschlußfassung nicht mehr vor Jahresende möglich sein,

sind die Sozialversicherungsbeiträge für geringfügig Beschäftige im Rahmen der

persönlichen Assistenz erst nach In-Kraft-Treten einer Kostenübernahmeregelung aus

Mitteln der öffentlichen Hand fällig.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales

vorgeschlagen.