647/AE XX.GP

 

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Thomas Barmüller

und weitere Abgeordnete

betreffend Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, insbesondere gegen

den Alkoholmißbrauch im Straßenverkehr

Unter dem Titel „Jugend-Volksbegehren gegen Alkohol am Steuer“, das von Schülern

und Freunden des BG/BRG 2500 Baden, Biondekgasse initiiert wurde, wird an die

„verantwortlichen Politiker im Nationalrat“ appelliert, Maßnahmen zur Verbesserung

der Verkehrssicherheit, insbesondere gegen den Alkoholmißbrauch im

Straßenverkehr, zu ergreifen.

Den Forderungen des Jugend-Volksbegehrens ist folgende Begründung beigefügt:

„Vor kurzem erst wurde uns auf schmerzliche Weise bewußt, welch verherrende

Folgen Alkohol im Straßenverkehr haben kann. Bei jenem tragischen Unfall am 15.

November auf der A 1 wurde ein Schülerbus mit jungen Basketballern aus Baden von

einem schwer alkoholisierten Autofahrer (mit über 2 Promille!!), der mit 180 km/h

„unterwegs“ war, gerammt. Drei unserer Freunde und Mitschüler mußten ihr Leben

lassen.

Der Tod all jener unschuldigen Opfer, die der unkontrollierte Alkoholkonsum schon

gefordert hat, muß Grund genug sein, daß das Problem Alkohol im Straßenverkehr

von unseren Politikern im Nationalrat endlich ernsthaft und eingehend behandelt wird!“

Der Appell an den Nationalrat beinhaltet folgende Forderungen

Die Alkoholpromillegrenze deutlich abzusenken und damit die gesetzlichen

Rahmenbedingungen zu schaffen, die dazu angetan sind, Alkohol am Steuer nicht

länger als Kavaliersdelikt zu betrachten.

Eine drastische Verschärfung der Strafgesetze (auch wenn kein Personen- oder nur

geringer Sachschaden vorliegt).

• Effizientere Kontrollen, um das Gefährdungspotential durch alkoholisierte Lenker

herabzusetzen und um eine größere Abschreckungswirkung zu erzielen.

Enorme Geschwindigkeitsübertretungen müssen härter geahndet werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Justiz werden ersucht,

dem Nationalrat aufgrund vorhandenen Datenmaterials über die Vollziehung im

Zusammenhang mit strafrechtlich relevanten Verstößen gegen die Verkehrssicherheit

zu berichten und diesbezügliche Vorschläge für gesetzliche Maßnahmen zur Hebung

der Sicherheit im Straßenverkehr bis 31. März 1998 zu unterbreiten.

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres werden ersucht

den Einsatzes verfügbaren Personals und vorhandener Geräte zur Messung der

Fahrgeschwindigkeit und zur Messung des Alkoholgehalts der Atemluft sowie die

Kontrolltätigkeit gezielt an neuralgischen Punkten zu verstärken.

Darüber hinaus werden die Bundesregierung, insbesondere die Bundesminister für

Wissenschaft und Verkehr und für Inneres ersucht bewußtseinsbildende Maßnahmen

zu setzen, die dazu beitragen das Lenken eines Fahrzeugs unter jeglichem Alkohol-,

Suchtgift- oder Medikamenteneinfluß sowie das Fahren mit überhöhter

Geschwindigkeit gesellschaftlich zu ächten.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß beantragt.