648/A XX.GP
ANTRAG
der Abgeordneten Mag. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
In § 100 Abs. 10 wird die Prozentangabe „20 v.H.“ ersetzt durch „50 v.H.“.
Begründung:
Mangelhafte Kontrollen der bestehenden Promillegrenze werden von FPÖ (früher auch von
Politikern der ÖVP) als Vorwand gebraucht, um eine Absenkung der Promillegrenze
abzulehnen. Freilich gibt es kein vernünftiges Argument dagegen, beide Maßnahmen
(verbesserte Kontrollen und Absenkung auf 0,5 Promille) parallel zu verwirklichen.
Durch die Erhöhung der Zweckbindung der Strafgeldeinnahmen, die zur Zeit nur zu 20 %
für die Verkehrsüberwachung verwendet werden, sollen den Sicherheitsbehörden
ausreichend Mittel für die von allen politischen Parteien gewünschte Verbesserung der
Kontrolltätigkeit zur Verfügung gestellt werden.
In formeller Hinsicht wird unter Verzicht auf eine 1. Lesung die Zuweisung an den
Verkehrsausschuß vorgeschlagen.