650/AE XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Rosenstingl und Kollegen
betreffend Maßnahmen zur Hebung der Verkehrssicherheit speziell im Zusammenhang
mit Alkohol am Steuer
Um die Verkehrssicherheit ist es in Österreich bedauerlicherweise nicht besonders gut bestellt:
nach wie vor liegt unser Land im Spitzenfeld bei tödlichen Unfällen, eine durchgreifende
Verbesserung der Situation ist dabei auch nicht in Sicht.
Dies vor allem deshalb, weil die rechtlichen Voraussetzungen für ein sicheres
Verkehrsgeschehen auf unseren Straßen zwar durchaus existieren, aber nicht entsprechend
überwacht werden. Das führt dazu, daß Verkehrsrowdys allzu selten ertappt werden, so daß
sich viele bedenkenlos über die Gesetze hinwegsetzen, was dann eben zu den vielen schweren
Unfällen führt.
Ein wichtiger Hinweis auf diesen Zusammenhang ist die Tatsache, daß alle jene Alkolenker, die
die tragischen tödlichen Verkehrsunfälle der letzten Wochen, verursacht haben, sehr weit
jenseits der gesetzlich tolerierten Werte lagen. Dies ist im Übrigen auch ein Ergebnis einer bei
der letzten parlamentarischen Alkohol-Enquete vorgelegten Studie von Prof Krüger, der
erhoben hat, daß sich bei Einhaltung der aktuellen Gesetze 96% der Alkoholunfälle vermeiden
ließen.
Es erscheint daher geboten, die Kontrollen durch ein Bündel verschiedener Maßnahmen, zu
denen vor allem die ausreichende personelle Ausstattung der Exekutive, aber auch deren
optimaler Einsatz zu ergreifen. Gerade bei Verkehrskontrollen kommt den überregionalen
Kontrollen, bei denen die Exekutivorgane keinerlei sozialem Druck im jeweils kontrollierten
Gebiet unterliegen, größte Bedeutung zu, während der übrige Dienst von dezentralen
Wachzimmern bzw. Posten zweifellos effizienter zu organisieren ist.
Doch auch die Kontrollmöglichkeiten der Beeinträchtigung durch Alkohol oder Suchtmittel
sind unzulänglich, stellt doch der einzige Routinetest lediglich auf den Alkoholkonsum ab, die
tatsächliche Reaktionsfähigkeit bleibt offen, obwohl klar ist, daß diese im Zusammenhang mit
Übermüdung oder anderen Suchtmitteln oder Medikamenten stark beeinträchtigt wird. Dies ist
zwar wohl laut §5 StVO erfaßt, in Ermangelung geeigneter Tests aber unvollziehbar: In der
Praxis ist zu beobachten, daß Beeinträchtigungen unterhalb der Grenze so gut wie nie zu
Bestrafungen führen, analog Suchtmittelbeeinträchtigungen, bei denen keine Grenzen
festgelegt und nach dem Stand der Technik festlegbar sind, erst recht von - besonders
gefährlichen - Kombinationen dieser Substanzen, weil die Exekutivorgane - wohl zu recht -
fürchten, in Beweisnotstand zu kommen und daher nicht einschreiten.
Dem könnte nur dadurch abgeholfen werden, daß ein objektiver Reaktionstest erarbeitet wird,
mit dessen Hilfe die tatsächliche Beeinträchtigung unabhängig von deren Ursache überprüft
werden kann. Zumindest könnte ein derartiger Test etwa im Rahmen der Lenkausbildung
benützt werden, um dem potentiellen Alkosünder die persönlichen Konsequenzen zu
demonstrieren, statt auf abstrakte Untersuchungen an möglicherweise nicht vergleichbaren
Personen angewiesen zu sein.
Schließlich sollten dem Umstand Rechnung getragen werden, daß ein wesentlicher Grund für
die hohe Zahl von Verkehrstoten in Österreich in den typischen ‚Disco-Unfällen‘ zu finden ist,
vor allem im ländlichen Raum; Aufgrund der Siedlungsstruktur sind relativ lange Heimwege
von den Unterhaltungsstätten unvermeidlich, die Heimfahrt ist schon unter gesetzeskonformen
Bedingungen nicht ungefährlich, zumal alleine die Gefahr der Übermüdung erheblich ist. Die
Versuchung, auch alkoholisiert heimzufahren und diese Heimfahrt noch durch („bei Beifahrern
womöglich Eindruck machendes) Schnellfahren abzukürzen, ist darüber hinaus gerade bei
jüngeren Lenkern groß.
Demgegenüber steht praktisch keine Möglichkeit eines sicheren Verkehrsmittels für den
Heimweg zur Verfügung, da öffentliche Verkehrsmittel - so sie überhaupt existieren -
jedenfalls in der Nacht nicht betrieben werden.
Abhol— und Heimbringdienste der Lokalbetreiber sind die rare Ausnahme, Taxis kaum
verfügbar und vergleichsweise sehr teuer. Hier gilt es daher einzugreifen;
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
1. ‚Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird aufgefordert, im Zusammenwirken
mit dem Bundesminister für Inneres dafür zu sorgen, daß die sicherheitsrelevanten
Verkehrsvorschriften, also insbesondere das Verbot des Lenkens im (durch Alkohol)
beeinträchtigten Zustand sowie des Fahrens mit den Verhältnissen nicht angepaßter (zu
hoher) Geschwindigkeit mit aller Konsequenz und unter optimalem Einsatz der hierfür in
den letzten Jahren beschaffen Geräte überwacht werden.
2. Der Bundesminister für Inneres wird dabei insbesondere aufgefordert, für diese Kontrollen
einerseits die nötigen personellen Voraussetzungen zu schaffen, andererseits verstärkt
überregional organisierte Verkehrskontrollen durchführen zu lassen.
3 ‚Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird aufgefordert, ein Testverfahren zur
Überprüfung von Beeinträchtigungen der Fahrfähigkeit durch Alkohol, Suchtmittel
Medikamente und dergleichen auf Basis der tatsächlichen Reaktionsfähigkeit, unabhängig
von Blut- bzw. Atemluftalkoholgehalt entwickeln zu lassen.
4. ‚Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird aufgefordert, im Rahmen seiner
Förderungskompetenz eine Unterstützung von Angeboten nächtlicher Heimbringdienste von
Gastronomiebetrieben und Sammeltaxisysteme vorzusehen.
In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag zur Vorbereitung dem
Verkehrsausschuß zuzuweisen.