655/A XX.GP
ANTRAG
der Abgeordneten Aumayr, Ing. Reichhold, Wenitsch
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, BGBI. Nr. 55911978, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBI. I Nr. XXX/1997, wird wie folgt geändert:
In § 255 Abs. 21 wird die das Wort „September“ durch „Jänner“ und die Zahl „55.“ durch
„49“ ersetzt.
Begründung:
Mit dem Strukturanpassungsgesetz 1996 wurde die Wartezeit für die vorzeitige Alterspension
wegen Erwerbsunfähigkeit von 120 auf 180 Monate erhöht. Diese Regelung trifft auch
Frauen, die zwar aufgrund ihres Alters die Einbeziehung in die 1992 neugeschaffene Pen-
sionsversicherung hätten verhindern können, denen auf Basis des damals geltenden Rechts
aber zur Versicherung geraten wurde, weil die Versicherungsmonate auch im Falle einer
Frühpension jedenfalls gereicht hätten. Die undifferenzierte Anwendung der Verlängerung
der Wartezeit auch auf diesen Personenkreis schafft Fälle, in denen - wegen mangelnder
sonstiger Versicherungszeiten - gar kein Anspruch auf Frühpension erworben werden kann
und somit der seinerzeitige Rat zur Versicherung eindeutig negative Folgen hätte.
Die Antragsteller schlagen daher vor, den Kreis der weiblichen Versicherten, die von ihrer
Versicherungspflicht ab 1992 hätten befreit werden können, auch aus der Geltung der
verlängerten Wartezeit zur Gänze auszunehmen.
In formeller Hinsicht wird eine erste Lesung binnen dreier Monate verlangt und die
Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.