657/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abg. Haigermoser, Rosenstingl und Kollegen

betreffend die Mautpflicht bei Fahrzeugen mit Probe- und Überstellungskennzeichen

Der österreichische Fahrzeughandel kann seinen potentiellen Kunden Autos für Probefahrten

auf Autobahnen nur dann zur Verfügung stellen, wenn eine Wochen- oder Zehn—Tages

Mautvignette mitgeführt wird. Ebenso verhält es sich bei Überstellungen. Diese

Vorgangsweise ist umständlich und unverhältnismäßig kostenintensiv für die Betriebe.

Mit leichten Änderungen der Rechtslage könnte Abhilfe geschaffen werden. Wäre es erlaubt,

bei Probe- und Überstellungskennzeichen eine Jahresvignette am Kennzeichen selbst

anzubringen, würde die Einhaltung der Mautpflicht einfacher und für die betroffenen

Unternehmer wirtschaftlicher. Darüber hinaus wäre aber nach wie vor sichergestellt, daß -

ebenso wie bei jedem Privaten - jeweils nur ein Fahrzeug die Autobahn rechtskonform

benützt.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung möge die Mautpflicht für Fahrzeuge mit Probe- oder

Überstellungskennzeichen so umgestalten, daß die nötige Vignette aus Gründen der

Einfachheit und Wirtschaftlichkeit direkt am Kennzeichen angebracht werden darf.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wirtschaftsausschuß beantragt.