657/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abg. Haigermoser, Rosenstingl und Kollegen
betreffend die Mautpflicht bei Fahrzeugen mit Probe- und Überstellungskennzeichen
Der österreichische Fahrzeughandel kann seinen potentiellen Kunden Autos für Probefahrten
auf Autobahnen nur dann zur Verfügung stellen, wenn eine Wochen- oder Zehn—Tages
Mautvignette mitgeführt wird. Ebenso verhält es sich bei Überstellungen. Diese
Vorgangsweise ist umständlich und unverhältnismäßig kostenintensiv für die Betriebe.
Mit leichten Änderungen der Rechtslage könnte Abhilfe geschaffen werden. Wäre es erlaubt,
bei Probe- und Überstellungskennzeichen eine Jahresvignette am Kennzeichen selbst
anzubringen, würde die Einhaltung der Mautpflicht einfacher und für die betroffenen
Unternehmer wirtschaftlicher. Darüber hinaus wäre aber nach wie vor sichergestellt, daß -
ebenso wie bei jedem Privaten - jeweils nur ein Fahrzeug die Autobahn rechtskonform
benützt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung möge die Mautpflicht für Fahrzeuge mit Probe- oder
Überstellungskennzeichen so umgestalten, daß die nötige Vignette aus Gründen der
Einfachheit und Wirtschaftlichkeit direkt am Kennzeichen angebracht werden darf.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wirtschaftsausschuß beantragt.