676/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde
betreffend Verzicht auf den Einsatz der Gentechnik als Mindestkriterium zur Teilnahme am
ÖPUL II
Das Österreichische Programm einer umweltgerechten und den natürlichen Lebensraum
schützenden Landwirtschaft (ÖPUL) wurde von den österreichischen Bäuerinnen und
Bauern gut angenommen. In Österreich wurde im Rahmen der Umsetzung der VO 2078/92
für das Umweltprogramm ein integraler, horizontaler Ansatz gewählt, der eine
flächendeckende Ökologisierung der österreichischen Landwirtschaft zum Ziel hat. Mehr als
90% der Landwirtschaftlichen Nutzfläche sind mit mindestens einer Verpflichtung aus dem
Umweltprogramm belegt.
1995 nahmen rund 180.000 Betriebe daran teil, im Juli 1997 betrug die Anzahl der
Förderungswerber 167.272, das sind rd. 63% aller österreichischen land - und
forstwirtschaftlichen Betriebe. Insgesamt wurden für das Umweltprogramm 1996 rd. 8,2
Mrd. öS ausbezahlt.
Die unterfertigten Abgeordneten sind der Ansicht, daß ÖPUL II hinsichtlich seiner
Zielsetzung eine Weiterentwicklung des Ökologisierungsprozesses bedeuten muß und die
aufgewendeten Gelder vor der Öffentlichkeit argumentiert werden müssen. Diese hat sich
im Gentechnik - Volksbegehren gegen den Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft
ausgesprochen.
Um einen - im europäischen Vergleich hohen ökologischen Standard der österreichischen
Landwirtschaft sicherzustellen, stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung und insbesondere der Landwirtschaftsminister werden aufgefordert,
im ÖPUL II als Mindestkriterium festzulegen, daß Betriebe, die an diesem Programm
teilnehmen, sowohl in der pflanzlichen als in der tierischen Produktion auf den Einsatz der
Gentechnik verzichten.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Land und Forstwirtschaft
vor