682/AE XX.GP

 

ENTSCHLIE SSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Herbert Haupt Dipl. - Ing. Schöggl, Madl, Gaugg

betreffend faire Pensionsanpassung - verfassungsrechtlicher Schutz der Pensionen

Derzeit bewirkt die Pensionsanpassung eine stetige Auseinanderentwicklung der Pensionshöhen,

weil durch die prozentuelle Erhöhung den Beziehern niedriger Ruhestandsleistungen ein wesentlich

kleinerer Betrag zugute kommt als denen höherer Leistungen. Da sich die Preiserhöhung für die

Grundbedürfnisse der älteren Menschen zwischen den verschiedenen Einkommensgruppen aber

wesentlich schwächer unterscheidet, bewirkt die prozentuelle Anpassung tendenziell ein Verarmen

der Bezieher niedriger Pensionen und eine Überversorgung im Bereich der Höchstpensionen.

Durch die jetzt geltenden Pensionsanpassungsregelungen ist außerdem nicht sichergestellt, daß die

jährliche Erhöhung der Leistungen zumindest im Durchschnitt der Steigerung der die Pensionisten

treffenden Durchschnittskosten entspricht. Dieser Umstand bewirkt ein laufendes Annerwerden

aller Leistungsbezieher mit zunehmender Pensionsdauer; die Antragsteller halten diese Regelung

angesichts der langjährigen Versprechungen, den Pensionisten werde nichts weggenommen,

sowohl für falsch als auch für unzumutbar. Es wird mit zunehmendem Alter zudem immer

schwieriger, ein zusätzliches Einkommen zu erzielen, und der Bedarf an teuren Dienstleistungen

etc. wächst mit dem Alter deutlich.

Die Antragsteller meinen, daß ein wesentlicher Teil des Generationenvertrages die Sicherheit ist,

mit der Personen, die ihr Leben lang für die Versorgung der Großeltern -  und Elterngeneration

Beiträge bezahlt haben, davon ausgehen können, selbst eine Altersversorgung zu erhalten, die den

Regelungen entspricht, die im letzten Drittel ihres Arbeitslebens (also in einem Zeitraum, in dem

Eigenvorsorge nur mehr sehr beschränkt möglich ist) gegolten haben. Ebenso müssen alle, die eine

niedrige Ruhestands - Leistung beziehen, sicher sein können, daß diese Leistung nicht durch eine

unter der Inflationsrate liegende Anpassung sukzessive in ihrer Kaufkraft schwindet, also

wertmäßig verringert wird. Die Antragsteller halten es angesichts der jüngsten drastischen Ver -

schlechterungen im Pensionsrecht für erforderlich, flir diejenigen, die schon eine Altersver -

sorgungsleistung erhalten oder in den nächsten Jahren in den Ruhestand treten, eine Beibehaltung

der gewährten Leistung und zumindest für alle Bezieher niedriger und mittlerer Leistungen eine

Anpassung mindestens mit der Inflationsrate verfassungsrechtlich zu garantieren.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat Gesetzesentwürfe zuzuleiten, die für alle

Bereiche der Altersversorgung eine Umstellung der jährlichen Leistungsanpassung nach folgenden

Grundsätzen sicherstellen:

1. Die Pensionsanpassung soll für alle Leistungen insgesamt zumindest gleich hoch sein wie die

jeweilige Inflationsrate nach dem Pensionistenindex, jedenfalls aber der Steigerung der Aktiv-

einkommen entsprechen, wenn diese niedriger ist als die Inflationsrate. Unter dem Aus-

gleichszulagenrichtsatz liegende Pensionen, zu denen keine Ausgleichszulage gewährt wird,

sind mit diesem durchschnittlichen Erhöhungssatz anzupassen.

2. Die Hälfte des aus der durchschnittlichen Leistungsanpassung der Leistungen ab dem Aus-

gleichszulagenrichtsatz resultierenden Betrages soll in degressiv gestalteten Fixbeträgen auf

das untere Drittel der Pensionen ab dem Ausgleichszulagenrichtsatz verteilt werden. Die

verbleibende Hälfte soll in einer gleichmäßigen prozentuellen Steigerung den anderen

Pensionisten zukommen.

Die Bundesregierung wird darüberhinaus ersucht, dem Nationalrat den Entwurf eines Verfas-

sungsgesetzes zum Schutz der Pensionen zuzuleiten, mit dem

1. die zuerkannten Leistungen sowie die erworbenen Anwartschaftsrechte jener, die bereits

einen Großteil ihrer Lebensarbeitszeit hinter sich gebracht haben und ihre Beitragsleistungen

nach dem bisher bestehenden System erbracht haben und

2. eine mindestens der Inflationsrate entsprechende jährliche Anpassung zumindest für alle, die

nur niedrige und mittlere Leistungen erhalten

garantiert werden.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.