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der Abgeordneten Schmidt,Motter, Kier und PartnerInnen

betreffend Neubewertung der Arbeit

Laut Sozialbericht 1996 lagen die mittleren Löhne männlicher Arbeiter um 34% über jenen

der Arbeiterinnen. die Gehälter der männlichen Angestellten um 41 % über denen der weibli-

ehen Angestellten. Sogar bei gleicher Qualifikation liegen die Verdienste der Frauen deutlich

unter jenen der Männer. Die mittleren arbeitszeitstandardisierten Verdienste der Männer sind

zwischen 18% (Hochsehul -  und Universitätsabsolventen) und 31% (Absolventen von Berufs -

bildenden höheren Schulen) über jenen der Frauen.

Der große Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern sowie  die geschlechtsspe -

zifische Segmentation am Arbeitsmarkt waren / sind Anlaß für eine breit geführte Diskussion.

Diese mündete in der Forderung nach gleicher Bezahlung für vergleichbare oder gleichwerti -

ge Arbeit.

Der Begriff der "gleichwertigen Arbeit ist für die Entlohnung von Frauen deshalb so bedeut -

sam weil Frauen typischerweise andere Arbeiten verrichten als Männer und das Prinzip der

gleichen Entlohnung von gleicher Arbeit daher nicht greifen kann.

Fälligkeiten haben nicht an sich einen bestimmten Wert, sondern ihre Wertschätzung ist sehr

oft in der  alltäglichen Sicht damit verknüpft, von welchen Gruppen sie ausgeführt werden -

solange Frauen bestimmte Tätigkeiten ausführen gelten diese als unkompliziert, leicht und

werden eher gering bewertet. Sobald dieselbe Tätigkeit Männern übernehmen. wurden sie

plötzlich in ihren Anforderungen viel komplizierter und daher auch höher eingeschätzt.

SozialwissenschaftIiche Untersuchungen zur Arbeitsplatzsegmentation beweisen: Je höher der

Frauenanteil in einer Berufsgruppe ist, desto niedriger ist auch das durchschnittliche Lohnni -

veau.

In  diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, eine vergleichende Studie über die Bewertung von Arbeit

in männer - und frauendominierten Bereichen zu erstellen und aufgrund der Frgebnisse einen

Kriterienkalalog für die Neubewertung der Arbeit vorzulegen."

In Formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuß beantragt