691/AE XX.GP

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

betreffend Neugestaltung des Gesundheitsberichtes

Das österreichische Gesundheitsberichtswesen umfaßt zwar eine umfangreiche

Gesundheitsstatistik für den stationären Bereich, es fehlt jedoch eine systematische

(3esundheitsberichterstattung mit aufbereiteten Materialien.

Die Information über die Zahl der ambulanten Fälle ist dürftig, über die Anzahl der bei

niedergelassenen Ärzten behandelten PatientInnen bzw.Krankheiten gibt es keine

statistischen Unterlagen. Außerdem besteht kein Überblick, wieviel Ärzte welcher

Fachrichtung in den einzelnen Regionen niedergelassen sind, wieviel Pflegeeinrichtungen

existieren und wieviel Mittel in die Hauskrankenpflege fließen.

Es mangelt außerdem an einer klaren regionalen Zuordnung der Diagnosen und Leistungen,

woraus ersichtlich wäre, in welchen Regionen sich bestimmte Krankheiten häufen.

Epidemiologische Methoden, die die regionale Herkunft der Krankenhauspatienten

berücksichtigen, vermitteln ein weitaus zutreffenderes Bild vom Gesundheitszustand der

Bevölkerung als reine Spitalsentlassungsstatistiken.

Von der EU wird seit 1994 die Errichtung eines „Epidemiologischen Netzes „ gefordert.

Für ein besseres und detaillierteres Gesundheitsberichtswesen über die bestehenden

Statistiken hinaus ist eine neue Art der Informationsgewinnung notwendig.

Eine international erfolgreich angewandte Methode ist die Errichtung von Meldepraxen.

diese bieten die Möglichkeit, die Art und Häufigkeit von Erkrankungen in der Bevölkerung

in standardisierter Weise zu erheben.

Auf diese Art und Weise könnte der Verlauf von bekannten bzw. vermuteten

umweltbedingten Krankheiten beobachtet werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Gesundheitsministerin wird aufgefordert, bis Jahresende 1998 die nötigen Schritte zur

Verbesserung der österreichischen Gesundheitsberichterstattung einzuleiten.

Der Gesundheitsbericht wird erweitert und analytische Auswertungen ergänzt. Zur

Informationsgewinnung werden Meldepraxen (Beobachtungspraxen) in ganz Österreich

eingerichtet.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß vorgeschlagen.