692/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

betreffend neue gesetzliche Regelungen für Heilmasseure, Heilbademeister,

Sanitätshilfsdienste (Rettungssanitäter), Ordinationsgeh lif/innen und zahnärztl iche

Assistent/innen.

Seit 1. September 1997 gibt es eine neue Rechtsgrundlage für die gehobenen Dienste für

Gesundheits - und Krankenpflege sowie für die Pflegehilfe.

Eine Reihe von weiteren Gesundheitsberufen warten nun darauf, auf eine neue gesetzliche

Basis gestellt zu werden.

Es gibt seit langem Expertisen vom Österreichischen Bundes -Institut für Gesundheitswesen

(ÖBIG) zu den im Betreff angeführten Gesundheitsberufen.

Die Schaffung von adäquaten Berufsbildern und Ausbildungsvoraussetzungen ist für eine

Anpassung an die tatsächliche Berufspraxis dringend notwendig.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird aufgefordert, bis 31.3.1998

einen Ministerialentwurf vorzulegen, der zeigemäße gesetzliche Regelungen betreffend

Ausbildungsordnung und Berufsbild für die Gesundheitsberufe Heilmasseur,

Heilbademeister, Sanitätshilfsdienste (Rettungssanitäter), Ordinationsgehilf/innen sowie

zahnärztliche Assistent/innen vorsieht.“

In formaler Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß vorgeschlagen