692/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend neue gesetzliche Regelungen für Heilmasseure, Heilbademeister,
Sanitätshilfsdienste (Rettungssanitäter), Ordinationsgeh lif/innen und zahnärztl iche
Assistent/innen.
Seit 1. September 1997 gibt es eine neue Rechtsgrundlage für die gehobenen Dienste für
Gesundheits - und Krankenpflege sowie für die Pflegehilfe.
Eine Reihe von weiteren Gesundheitsberufen warten nun darauf, auf eine neue gesetzliche
Basis gestellt zu werden.
Es gibt seit langem Expertisen vom Österreichischen Bundes -Institut für Gesundheitswesen
(ÖBIG) zu den im Betreff angeführten Gesundheitsberufen.
Die Schaffung von adäquaten Berufsbildern und Ausbildungsvoraussetzungen ist für eine
Anpassung an die tatsächliche Berufspraxis dringend notwendig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird aufgefordert, bis 31.3.1998
einen Ministerialentwurf vorzulegen, der zeigemäße gesetzliche Regelungen betreffend
Ausbildungsordnung und Berufsbild für die Gesundheitsberufe Heilmasseur,
Heilbademeister, Sanitätshilfsdienste (Rettungssanitäter), Ordinationsgehilf/innen sowie
zahnärztliche Assistent/innen vorsieht.“
In formaler Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß vorgeschlagen