703/AE XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Rosenstingl und Kollegen
betreffend die Schaffung einer einheitlichen Bahninfrastrukturgesellschaft
Derzeit gibt es in Österreich nicht weniger als drei unterschiedliche, durchwegs dem
Verkehrsminister weisungsgebundene Bahnbaugesellschaften im Besitze des Staates sowie eine
weitere Gesellschaft, der die Finanzierung der Projekte der anderen obliegt, ebenso die Einhebung
der Benützungsentgelte.
Diese Zersplitterung ist teils historisch durch die seinerzeit fehlende Rechtspersönlichkeit der
ÖBB zu erklären, als es darum ging, ASFINAG - Mittel und damit Kredite anzusprechen und daher
die HL - AG gegründet wurde. Weniger verständlich war schon die Gründung der BEG, zumal sich
bereits seinerzeit abzeichnete, daß sich weder Deutschland noch Italien an dieser
Brennerbahngesellschaft beteiligen wurden.
Spätestens zu dem Zeitpunkt aber, da die Aktivitäten der ÖBB - Infrastruktur durch Änderung des
BBG92 definitiv (wieder) dem Verordnungsmechanismus des Verkehrsministers unterstellt
wurde, ist es aber völlig unverständlich, daß dann nicht gleich alle diesbezüglichen Aktivitäten in
einer Hand vereint wurden. Stattdessen schuf man mit der Schieneninfrastrukturfinanzierungs -
gesellschaft eine neue Institution - vor allem, um die Schulden im Hinblick auf die
Konvergenzkriterien als nicht staatlich darstellen zu können - die nun eine weitere Ebene in der
vielschichtigen Bahnbauszene Österreichs darstellt. Hinzu kommt noch, daß die Führung von
AG und SCHIG in Personalunion erfolgt, was im Hinblick auf die eigentlich neutrale Aufgabe der
SCHIG durchaus Fragen der Unvereinbarkeit aufwirft.
Aus all diesen Gründen erscheint es geboten, die Organisation des Infrastrukturausbaues der Bahn
grundsätzlich neu zu ordnen, wobei klar ist, daß dies die Herauslösung der ÖBB - Infrastruktur aus
dem Unternehmen ÖBB und die Zusammenlegung mit den übrigen einzelnen Gesellschaften,
einschließlich der Finanzierungsgesellschaft SCHIG bedeuten muß.
Die Sinnhaftigkeit dieser bereits vor Jahren von den Antragstellern erhobenen Forderung wurde
auch von mehreren Verkehrsministern durch
entsprechende Initiativen, die allerdings stets an
diversen Widerständen in den betroffenen Unternehmen scheiterten, bestätigt. Um dieser
Forderung daher seitens des Gesetzgebers Nachdruck zu verleihen, stellen die unterzeichneten
Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
‚Der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr wird aufgefordert, durch
Zusammenlegung aller im Staatsbesitz befindlichen Bahninfrastrukturgesellschaften, also
insbesondere der HL - AG und der BEG mit dem zu verselbständigenden, Infrastruktur -
Unternehmensbereich der ÖBB und der Finanzierungsgesellschaft SCHIG für eine klare
Organisationsstruktur im Bereich der Bahninfrastruktur zu sorgen.‘
In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag zur Vorberatung dem Verkehrsausschuß zuzuweisen.