707/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Schweitzer

und Kollegen

betreffend Umweltförderungen für die Altlastensanierung

Die Sanierung von Altlasten geht schleppend voran. Meist vergehen zwischen Entdeckung

und Herstellung viele Jahre. Von den etwa 80.000 Verdachtsflächen in Österreich wurden

bisher nur 144 registriert und erst elf saniert.

Eine aktuelle Studie der Arbeiterkammer mit dem Titel „Altlastensanierung in Österreich -

Regelungs - und Vollzugsprobleme“ zeigt, daß die Gesetze realitätsfern sind, Verfahren wegen

Doppelgleisigkeiten bei Behörden zu lange dauern und Verursachern es leicht gemacht wird,

sich ihrer Verantwortung zu entziehen.

Aufgrund der hohen Gefährdungsneigung für Mensch und Natur geht es nicht an, daß nach

dem Auffinden von Altlasten etwa sieben Jahre bis zum ersten Tätigwerden vergehen. In 70

Prozent der Fälle gibt es keine Bewilligungen, bei mindestens 15 Prozent sind Trinkwasser -

reservoirs gefährdet.

Der Beitritt zur Europäischen Union wirkte sich nachteilig aus, da die Bundesförderungen für

die Altlastensanierung auf ein EU - konformes Maß reduziert werden mußten.

Die erlaubten Fördersätze für Unternehmen betragen nur noch zwischen 15 und 40 Prozent,

bisher waren 100 Prozent möglich.

Im Gegenzug werden die Altlastenbeiträge drastisch erhöht, das BMUJF rechnet mit einer

Verdreifachung zwischen 1996 und 2000.

Das Verursacherprinzip ist verstärkt anzuwenden.

Die Sanierung sollte nicht nach dem Zufallsprinzip erfolgen, sondern von der Dringlichkeit

abhängen.

Die Konzentration bei der jeweiligen Landesbehörde führt eine Verfahrensvereinfachung

herbei.

Eine gesetzlich verankerte Verfahrensbesehleunigung dämmt die Auswirkungen der

Gefährlichkeit von Altlasten ein.

Die bundeseinheitliche Bewertung führt im Gegensatz zur herrschenden Behörden

einschätzung zu einer objektiveren und vergleichbaren Bewertung.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Umwelt wird aufgefordert, bezüglich Altlastensanierung

Maßnahmen bzw Gesetzesvorschläge im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land -

und Forstwirtschaft, dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem

Bundesminister für Finanzen vorzubereiten, die eine Verfahrensvereinfachung und -

beschleunigung bewirken, dem Verursacherprinzip gerecht werden und die

Bundesförderungen und die Altlastenbeiträge konsumentenfreundlicher gestalten.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuß verlangt.