708/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANIRAG

der Abgeordneten Gredler, Schaffenrath und Partnerlnnen

betreffend Erstellung eines Frauenförderungsplanes im Forschungsbereich

Das Wissenschaftsressort verfügt seit 1993 auf legistischer Ebene über einen

sehr weitreichenden auf das Geschlecht bezogenen Diskriminierungsschutz. Den

Arbeitskreisen für Gleichbehandlungsfragen an den Universitäten und Hoch -

schulen künstlerischer Richtung steht ein breites juristisches Instrumentarium

zur Verfügung, um in allen Angelegenheiten, die den Berufsein -  und - aufstieg

betreffen, die Gleichbehandlung von Frauen sicherzustellen. Die 1995 in Kraft

gesetzte Verordnung Frauenförderungsplan soll diese rechtlichen Möglichkeiten

noch durch quantitative Zielvorgaben und eine Verbesserung der Umfeldbedin -

gungen abstützen.

Der Frauenförderungsplan bezieht sich unmittelbar auf den Anteil der weiblichen

Beschäftigten in allen Verwendungs - bzw. Entlohnungsgruppen und Funktionen

im Ressortbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und

Kunst und erfaßt somit auch den Bereich der institutionalisierten Forschung an

Universitäten und Forschungsanstalten in diesem Ressortbereich.

Der gesamte durch Mittel der öffentlichen Hand bedachte Personenkreis an

österreichischen Forscherinnen und Forschern ist damit jedoch bei weitem nicht

erfaßt. Dieser erstreckt sich auch auf die Beschäftigten außeruniversitärer For -

schungsinstitute, die LeiterInnen und MitarbeiterInnen von Forschungsprojekten

der Antrags - und Auftragsforschung der Ministerien sowie der Forschungsförde -

rungsfonds.

Soll die Unterrepräsentation von Frauen nicht nur im Bereich der institutionali -

sierten Forschung, sondern in der österreichischen Forschung insgesamt verrin -

gert werden, ist ein Bündel von Maßnahmen nötig, die den spezifischen Struktu -

ren und Bedingungen des außeruniversitären Forschungsfeldes gerecht werden.

Neben der Erstellung einer aussagekräftigen Datenbasis über den Anteil von

Fauen bei Forschungsprojekten aller relevanten Forschungseinrichtungen und

-fonds und einer routinemäßigen Berichterstattung im Forschungsbericht des

Wissenschaftsministeriums wäre jedenfalls die Erstellung eines eigenen Frauen-

förderplanes im Forschungsbereich eine notwendige Maßnahme.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur Verbesserung des Frauenanteiles im

Forschungsbereich Maßnahmen zu setzen, die folgenden Forderungen Rechnung

tragen:

1) Aufnahme einer Berichterstattung über die Situation von Frauen in der öster-

reichischen Forschung im Rahmen des Forschungsberichtes des Wissen-

schaftsministeriums.

2) Erstellung eines Frauenförderungsplanes für den Forschungsbereich.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Wissenschaft und

Forschung vorgeschlagen.