725/AE XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Helmut Peter und PartnerInnen
betreffend Verstaatlichung der Österreichischen Nationalbank
Aufgrund der Besonderheit der Nationalbanken hinsichtlich ihrer Verantwortung für
die nationale und EU - weite Währungspolitk ist die Unabhängigkeit der Notenbanken
von immanenter Bedeutung, die auch im EU - Vertrag besonders hervorgehoben wird.
Die Novelle zum Nationalbankgesetz, die die erforderlichen Anpassungen an die EU -
rechtlichen Vorgaben zum Inhalt hatte, war aber von dem Bemühen getragen, den
Proporz und die Einflußbereiche auf die Nationalbank aufrechtzuerhalten. Die
bestehende Eigentümerstruktur kann die vom EU - Vertrag geforderte Unabhängigkeit
nicht garantieren. Dies wurde insbesondere bei der Frage der Kompetenzen und
Einflußmöglichkeiten des Generalrates auf das Direktorium evident.
In den meisten anderen EU - Ländern stehen die Nationalbanken im Eigentum des
Staates, daher soll auch in Österreich eine Verstaatlichung verwirklicht werden.
Gleichzeitig bietet sich damit die Chance, die gehaltsrechtliche Situation der
Mitarbeiter der Nationalbank an das Gehaltschema im öffentlichen Dienst
anzupassen. Die Unabhängigkeit der Organe kann durch die Anpassung ihrer
Stellung an die von Richtern nachhaltig gesichert werden. Sie sollen unabhängig und
weisungsfrei gestellt werden.
Jene Geschäftsbereiche der Nationalbank, die aus der Kernkomptenz herausfallen,
sollen von der Verstaatlichung ausgenommen werden: Die Druckerei soll
ausgegliedert werden. Die Münze Österreich AG und die Austro Card AG sind von
der Nationalbank zu trennen und deren Aktien über die Börse zu verkaufen. Mit
diesem Erlös kann die Verstaatlichung finanziert werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird
aufgefordert, dem Nationalrat bis Ende April 1999 ein Konzept und einen
Aktionsplan vorzulegen, die die erforderlichen organisatorischen, rechtlichen,
budgetären und personellen Voraussetzungen zur Verstaatlichung der
Österreichischen Nationalbank, die Ausgliederung und Privatisierung der Druckerei
der Nationalbank sowie die Trennung der Münze Österreich AG und der Austro Card
AG von der Nationalbank vorsehen.“
In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag dem Finanzausschuß
zuzuweisen.