725/AE XX.GP

 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Helmut Peter und PartnerInnen

betreffend Verstaatlichung der Österreichischen Nationalbank

Aufgrund der Besonderheit der Nationalbanken hinsichtlich ihrer Verantwortung für

die nationale und EU - weite Währungspolitk ist die Unabhängigkeit der Notenbanken

von immanenter Bedeutung, die auch im EU - Vertrag besonders hervorgehoben wird.

Die Novelle zum Nationalbankgesetz, die die erforderlichen Anpassungen an die EU -

rechtlichen Vorgaben zum Inhalt hatte, war aber von dem Bemühen getragen, den

Proporz und die Einflußbereiche auf die Nationalbank aufrechtzuerhalten. Die

bestehende Eigentümerstruktur kann die vom EU - Vertrag geforderte Unabhängigkeit

nicht garantieren. Dies wurde insbesondere bei der Frage der Kompetenzen und

Einflußmöglichkeiten des Generalrates auf das Direktorium evident.

In den meisten anderen EU - Ländern stehen die Nationalbanken im Eigentum des

Staates, daher soll auch in Österreich eine Verstaatlichung verwirklicht werden.

Gleichzeitig bietet sich damit die Chance, die gehaltsrechtliche Situation der

Mitarbeiter der Nationalbank an das Gehaltschema im öffentlichen Dienst

anzupassen. Die Unabhängigkeit der Organe kann durch die Anpassung ihrer

Stellung an die von Richtern nachhaltig gesichert werden. Sie sollen unabhängig und

weisungsfrei gestellt werden.

Jene Geschäftsbereiche der Nationalbank, die aus der Kernkomptenz herausfallen,

sollen von der Verstaatlichung ausgenommen werden: Die Druckerei soll

ausgegliedert werden. Die Münze Österreich AG und die Austro Card AG sind von

der Nationalbank zu trennen und deren Aktien über die Börse zu verkaufen. Mit

diesem Erlös kann die Verstaatlichung finanziert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird

aufgefordert, dem Nationalrat bis Ende April 1999 ein Konzept und einen

Aktionsplan vorzulegen, die die erforderlichen organisatorischen, rechtlichen,

budgetären und personellen Voraussetzungen zur Verstaatlichung der

Österreichischen Nationalbank, die Ausgliederung und Privatisierung der Druckerei

der Nationalbank sowie die Trennung der Münze Österreich AG und der Austro Card

AG von der Nationalbank vorsehen.“

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag dem Finanzausschuß

zuzuweisen.