730/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Aufhebung der neuen Einstufungskriterien für die Pflegegeldstufen 5, 6 und 7 in
der Novelle zum Bundespflegegeldgesetz
Der seit kurzem vorliegende Entwurf für ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundespflegegeldgesetz geändert werden soll, führt in seiner derzeitigen Form zu einer
krassen Benachteiligung der PflegegeldbezieherInnen der Stufen 5, 6 oder 7.
Zu begrüßen ist die im Entwurf vorgesehene Reduzierung des Mindestpflegebedarfs in der
Stufe 1 von 180 auf 160 Stunden monatlich, die Einbeziehung der Pflegedokumentation, die
Beiziehung einer Vertrauensperson bei der Begutachtung, sowie die Erweiterung des
antragsberechtigten Personenkreises.
Gänzlich abzulehnen sind jedoch die Stundenerhöhung ab der Stufe 5 auf mindestens 190
Stunden monatlich, die Verschärfung der Mindesteinstufungen die zu erschwerten
Voraussetzungen zur Erlangung der Pflegegeldstufen führen, 7 sowie die Einführung des
Kriteriums „kompletter Querschnitt“ bei den Mindesteinstufungen.
Es ergibt sich daraus eine klare Diskriminierung von Personen, die aus anderen,
medizinisch klar zu definierenden Gründen wie Multiple Sklerose, Muskelerkrankungen,
Cerebralparesen etc., auf die Benützung eines Rollstuhles angewiesen sind.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird aufgefordert, die geplanten
Verschlechterungen bei den Einstufungskriterien in der Regierungsvorlage zur Änderung
des Bundespflegegeldgesetzes rückgängig zu machen.
Weiters ist das Pflegegeld der jährlichen Inflationsrate anzupassen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales
vorgeschlagen.