736/AE XX.GP
ENTSCHLIEßUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
betreffend Vorsorgemaßnahmen im Bereich der flächendeckenden Installation von
Mobilfunksendeanlagen
Einschlägig forschende Wissenschafter der Universität Wien und Salzburg haben aufgrund
von Forschungsversäumnissen Bedenken gegen den großzügigen Einsatz der GSM -
Technologie angemeldet. Die wenigen wissenschaftlichen Daten berechtigen zur Annahme,
daß strahlungsassoziert verschiedene unerwünschte Wirkungen eher wahrscheinlich sind.
Die derzeitigen Grenzwerte entsprechen einer Vornorm, haben aber keinerlei gesetzlichen
Charakter. Sie wurden international aufs neue in Frage gestellt. Sowohl die WHO als auch
die EU haben sich des Themas angenommen. Soferne neue Technologien kollektive Risiken
bergen, deren Auswirkungen auf die Gesundheit nicht abgeklärt sind, ist das
Vorsorgeprinzip und damit politisches Handeln gefragt.
Angesichts der Forschungsversäumnisse sind aufgrund der fahrlässigen Bewilligungspraxis
der Sendeanlagen spätere Amtshaftungsansprüche an die Republik nicht auszuschließen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Frauen - Angelegenheiten und Verbraucherschutz wird
aufgefordert, Vorsorgemaßnahmen im Bereich der flächendeckenden Installation von
Mobilfunksendeanlagen unverzüglich in Angriff zu nehmen, und zwar in Form von:
1. Erlassung einer Grenzwerteverordnung im Sinne der Vorsorgemedizin
(Leistungsflußdichte von 0,02 µW/cm²)
2. Gründung eines unabhängigen Forschungsfonds, Dotierung aus Mitteln der
Lizenzeinnahmen des Bundes und der Mobilfunklizenznehmer im Verhältnis 50 : 50
3. international abgestimmte österreichische Forschungstätigkeit mit
ressortübergreifendem Forschungsschwerpunkt "Gesundheitsvorsorge bei
elekromagnetischen Feldern“ und „Untersuchung biologischer Wirkungen
elekromagnetischer Strahlungen und Phänomene“ gemäß Forschungspapier der
Plattform GSM - Initiativen
4. Klärung der Haftungsfrage, nachdem für die Versicherungswirtschaft eine
Risikobewertung aufgrund der mangelnden Forschungslage im gesamten Bereich der
EMF nicht durchführbar ist.
In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag zur Vorberatung dem entsprechenden Ausschuß
zuzuweisen.