736/AE XX.GP

 

ENTSCHLIEßUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

betreffend Vorsorgemaßnahmen im Bereich der flächendeckenden Installation von

Mobilfunksendeanlagen

Einschlägig forschende Wissenschafter der Universität Wien und Salzburg haben aufgrund

von Forschungsversäumnissen Bedenken gegen den großzügigen Einsatz der GSM -

Technologie angemeldet. Die wenigen wissenschaftlichen Daten berechtigen zur Annahme,

daß strahlungsassoziert verschiedene unerwünschte Wirkungen eher wahrscheinlich sind.

Die derzeitigen Grenzwerte entsprechen einer Vornorm, haben aber keinerlei gesetzlichen

Charakter. Sie wurden international aufs neue in Frage gestellt. Sowohl die WHO als auch

die EU haben sich des Themas angenommen. Soferne neue Technologien kollektive Risiken

bergen, deren Auswirkungen auf die Gesundheit nicht abgeklärt sind, ist das

Vorsorgeprinzip und damit politisches Handeln gefragt.

Angesichts der Forschungsversäumnisse sind aufgrund der fahrlässigen Bewilligungspraxis

der Sendeanlagen spätere Amtshaftungsansprüche an die Republik nicht auszuschließen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Frauen - Angelegenheiten und Verbraucherschutz wird

aufgefordert, Vorsorgemaßnahmen im Bereich der flächendeckenden Installation von

Mobilfunksendeanlagen unverzüglich in Angriff zu nehmen, und zwar in Form von:

1. Erlassung einer Grenzwerteverordnung im Sinne der Vorsorgemedizin

(Leistungsflußdichte von 0,02 µW/cm²)

2. Gründung eines unabhängigen Forschungsfonds, Dotierung aus Mitteln der

Lizenzeinnahmen des Bundes und der Mobilfunklizenznehmer im Verhältnis 50 : 50

3. international abgestimmte österreichische Forschungstätigkeit mit

ressortübergreifendem Forschungsschwerpunkt "Gesundheitsvorsorge bei

elekromagnetischen Feldern“ und „Untersuchung biologischer Wirkungen

elekromagnetischer Strahlungen und Phänomene“ gemäß Forschungspapier der

Plattform GSM - Initiativen

4. Klärung der Haftungsfrage, nachdem für die Versicherungswirtschaft eine

Risikobewertung aufgrund der mangelnden Forschungslage im gesamten Bereich der

EMF nicht durchführbar ist.

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag zur Vorberatung  dem entsprechenden Ausschuß

zuzuweisen.