740/AE XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Khol, Dr. Feurstein, Schwarzenberger, Tichy - Schreder,

Dr. Spindelegger

und Kollegen

betreffend Österreichs Sicherheit

Die Regierungsparteien haben sich in ihrer Koalitionsvereinbarung vom

18. März 1996 zu einer umfassenden Sicherheitspolitik bekannt, die Fragen der

wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Stabilität ebensolche Bedeutung

beimißt wie Fragen der inneren und äußeren Sicherheit. Sie haben sich weiters

dazu bekannt, daß sie sich im Geiste der europäischen Solidarität und zum

Zwecke der dauernden Gewährleistung der Sicherheit der Republik Österreich

im Einklang mit den Zielsetzungen der EU für eine vollberechtigte Teilnahme

Österreichs an funktionsfähigen europäischen Sicherheitsstrukturen einsetzen

werden.

Nach eingehender Prüfung der veränderten sicherheitspolitischen

Rahmenbedingungen und aller weiterführenden sicherheitspolitischen Optionen

Österreichs ist der am 2. April vorgestellte Bericht über die Sicherheit

Österreichs zum Schluß gelangt, daß diesem Ziel im derzeitigen Stadium durch

die folgenden Schritte Österreichs im Bereich des europäischen

Krisenmanagements und einer europäischen Sicherheits - und

Verteidigungsidentität Rechnung getragen werden sollte:

„Im Rahmen der Bemühungen zur weiteren Entwicklung des europäischen

Krisenmanagements wird im Zuge der Ratifizierung des Vertrages von

Amsterdam sichergestellt, daß Österreich an den neuen

Entscheidungsstrukturen und Mechanismen auf dem Gebiet der Gemeinsamen

Außen - und Sicherheitspolitik der Europäischen Union im vollen Umfang

teilnehmen kann.

Angesichts der Verflechtungen, die im Bereich des europäischen Krisenmanage -

ments zwischen der Europäischen Union, der OSZE, der WEU und der NATO

bestehen, ist es nach Auffassung der Bundesregierung zweckmäßig, daß

Österreich seine Teilnahme an der NATO - Partnerschaft für den Frieden auf das

volle Spektrum friedensunterstützender Maßnahmen erstreckt und somit vor

allem auch in dieser Hinsicht auf das Angebot der,, vertieften Partnerschaft für

den Frieden“ eingeht.

In diesem Zusammenhang werden auch entsprechende Begleitmaßnahmen im

Bereich des Bundesheeres zu treffen sein.

Was eine europäische Sicherheits - und Verteidigungsidentität anlangt, geht der

Nationalrat davon aus, daß Österreich im Rahmen seiner Europapolitik auch

aktiv bei der Verwirklichung der - im Amsterdamer Vertrag festgeschriebenen -

Perspektive einer gemeinsamen Verteidigungspolitik und einer gemeinsamen

Verteidigung mitwirken wird. Im Sinne des Vertrages von Amsterdam wird

Österreich eine Integration der WEU in die EU mittragen und die - sich hieraus

entwickelnden - Rechte und Pflichten solidarisch übernehmen. Die

Verwirklichung dieser Zielsetzungen bedarf einer Genehmigung durch den

Nationalrat mit Verfassungsmehrheit.

Angesichts des Umstands, daß die künftige europäische Sicherheitsarchitektur

auf dem Zusammenwirken aller betroffenen globalen und regionalen

Organisationen beruhen wird, spielen auch die Vereinten Nationen, die OSZE,

die NATO und die WEU im Rahmen der österreichischen Sicherheitspolitik eine

bedeutende Rolle. Österreich wird sein Verhältnis zu diesen

Sicherheitsorganisationen dynamisch fortentwickeln. Deshalb beauftragt der

Nationalrat die Bundesregierung, alle Perspektiven der europäischen

Sicherheitsarchitektur, einschließlich der Perspektive einer NATO -

Mitgliedschaft, weiterzuverfolgen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten wird ersucht

1. bezüglich aller Fragen, die sich in Hinsicht auf die Sicherheitspolitik

ergeben, mit den betroffenen Organisationen und deren Mitgliedstaaten, in

Abstimmung mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für

Landesverteidigung, einen intensiven Dialog aufzunehmen.

Mit der NATO soll dieser zweckmäßigerweise in Form eines „intensivierten

Dialogs“ geführt werden. Dieser soll Österreich die Möglichkeit bieten, mit

der NATO „das volle Spektrum politischer, militärischer, finanzieller und

sicherheitspolitischer Fragen, die sich in bezug auf eine mögliche NATO -

Mitgliedschaft stellen“, zu erörtern. Diese Sondierungen sollen die

endgültige österreichische Entscheidung nicht vorwegnehmen;

2. auf diesem Wege zusätzliche Informationen über die Zusammenhänge

zwischen der Perspektive einer gemeinsamen Verteidigungspolitik und

Verteidigung der Europäischen Union und den bestehenden transatlantischen

Verteidigungsstrukturen zu sammeln;

3. dem Parlament über das Ergebnis der erwähnten Sondierungen zu berichten.

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Außenpolitischen

Ausschuß zuzuweisen.