740/AE XX.GP
der Abgeordneten Dr. Khol, Dr. Feurstein, Schwarzenberger, Tichy - Schreder,
Dr. Spindelegger
und Kollegen
betreffend Österreichs Sicherheit
Die Regierungsparteien haben sich in ihrer Koalitionsvereinbarung vom
18. März 1996 zu einer umfassenden Sicherheitspolitik bekannt, die Fragen der
wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Stabilität ebensolche Bedeutung
beimißt wie Fragen der inneren und äußeren Sicherheit. Sie haben sich weiters
dazu bekannt, daß sie sich im Geiste der europäischen Solidarität und zum
Zwecke der dauernden Gewährleistung der Sicherheit der Republik Österreich
im Einklang mit den Zielsetzungen der EU für eine vollberechtigte Teilnahme
Österreichs an funktionsfähigen europäischen Sicherheitsstrukturen einsetzen
werden.
Nach eingehender Prüfung der veränderten sicherheitspolitischen
Rahmenbedingungen und aller weiterführenden sicherheitspolitischen Optionen
Österreichs ist der am 2. April vorgestellte Bericht über die Sicherheit
Österreichs zum Schluß gelangt, daß diesem Ziel im derzeitigen Stadium durch
die folgenden Schritte Österreichs im Bereich des europäischen
Krisenmanagements und einer europäischen Sicherheits - und
Verteidigungsidentität Rechnung getragen werden sollte:
„Im Rahmen der Bemühungen zur weiteren Entwicklung des europäischen
Krisenmanagements wird im Zuge der Ratifizierung des Vertrages von
Amsterdam sichergestellt, daß Österreich an den neuen
Entscheidungsstrukturen und Mechanismen auf dem Gebiet der Gemeinsamen
Außen - und Sicherheitspolitik der Europäischen Union im vollen Umfang
teilnehmen kann.
Angesichts der Verflechtungen, die im Bereich des europäischen Krisenmanage -
ments zwischen der Europäischen Union, der OSZE, der WEU und der NATO
bestehen, ist es nach Auffassung der Bundesregierung zweckmäßig, daß
Österreich seine Teilnahme an der NATO - Partnerschaft für den Frieden auf das
volle Spektrum friedensunterstützender Maßnahmen erstreckt und somit vor
allem auch in dieser Hinsicht auf das Angebot der,, vertieften Partnerschaft für
den Frieden“ eingeht.
In diesem Zusammenhang werden auch entsprechende Begleitmaßnahmen im
Bereich des Bundesheeres zu treffen sein.
Was eine europäische Sicherheits - und Verteidigungsidentität anlangt, geht der
Nationalrat davon aus, daß
Österreich im Rahmen seiner Europapolitik auch
aktiv bei der Verwirklichung der - im Amsterdamer Vertrag festgeschriebenen -
Perspektive einer gemeinsamen Verteidigungspolitik und einer gemeinsamen
Verteidigung mitwirken wird. Im Sinne des Vertrages von Amsterdam wird
Österreich eine Integration der WEU in die EU mittragen und die - sich hieraus
entwickelnden - Rechte und Pflichten solidarisch übernehmen. Die
Verwirklichung dieser Zielsetzungen bedarf einer Genehmigung durch den
Nationalrat mit Verfassungsmehrheit.
Angesichts des Umstands, daß die künftige europäische Sicherheitsarchitektur
auf dem Zusammenwirken aller betroffenen globalen und regionalen
Organisationen beruhen wird, spielen auch die Vereinten Nationen, die OSZE,
die NATO und die WEU im Rahmen der österreichischen Sicherheitspolitik eine
bedeutende Rolle. Österreich wird sein Verhältnis zu diesen
Sicherheitsorganisationen dynamisch fortentwickeln. Deshalb beauftragt der
Nationalrat die Bundesregierung, alle Perspektiven der europäischen
Sicherheitsarchitektur, einschließlich der Perspektive einer NATO -
Mitgliedschaft, weiterzuverfolgen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten wird ersucht
1. bezüglich aller Fragen, die sich in Hinsicht auf die Sicherheitspolitik
ergeben, mit den betroffenen Organisationen und deren Mitgliedstaaten, in
Abstimmung mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für
Landesverteidigung, einen intensiven Dialog aufzunehmen.
Mit der NATO soll dieser zweckmäßigerweise in Form eines „intensivierten
Dialogs“ geführt werden. Dieser soll Österreich die Möglichkeit bieten, mit
der NATO „das volle Spektrum politischer, militärischer, finanzieller und
sicherheitspolitischer Fragen, die sich in bezug auf eine mögliche NATO -
Mitgliedschaft stellen“, zu erörtern. Diese Sondierungen sollen die
endgültige österreichische Entscheidung nicht vorwegnehmen;
2. auf diesem Wege zusätzliche Informationen über die Zusammenhänge
zwischen der Perspektive einer gemeinsamen Verteidigungspolitik und
Verteidigung der Europäischen Union und den bestehenden transatlantischen
Verteidigungsstrukturen zu sammeln;
3. dem Parlament über das Ergebnis der
erwähnten Sondierungen zu berichten.
In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Außenpolitischen
Ausschuß zuzuweisen.