748/A XX.GP

 

DRINGLICHER ANTRAG

der Abgeordneten Scheibner und Kollegen

gern. § 74 a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 2 GOG

betreffend die Aufnahme von Verhandlungen mit den Vertragspartnern des Nordatlantikvertrages

über einen Beitritt Österreichs zum NATO - Vertrag

Die Ausgangslage am Ende des Ost - West - Konflikts

Der Zerfall der kommunistischen Herrschaft in Ost - und Ostmitteleuropa sowie das

Zusammenbrechen der Sowjetunion haben die sicherheitspolitische Lage in Europa grundlegend

verändert. Durch das Ende der früheren Bipolarität der Weltmachtbeziehungen, dem sog. Ost - West -

Konflikt, zeichnete sich der Beginn einer neuen Ära des Friedens und der Prosperität ab. Die

Euphorie von 1990 (Charta von Paris) ist aber mittlerweile verflogen. In Europa brachte bislang das

Ende des ‚Kalten Krieges” nicht den erwarteten Beginn einer Ära der Stabilität und Sicherheit. An

die Stelle der gesamteuropäischen und militärischen Konfrontation der Nuklearmächte sind

regionale und lokale militärische Auseinandersetzungen getreten.

Dies führt zu dem Schluß, daß konventionelle Kriege in Europa wieder möglich geworden sind. Am

anschaulichsten wurde das am Beispiel des ehemaligen Jugoslawien oder auch einiger

Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion deutlich. Dabei offenbarten sich Konflikte und

Krisenzonen, die unter den Konditionen der (übergreifenden) Ost - West - Konfrontation zum Teil

verdrängt oder unterdrückt wurden. Nunmehr an die Oberfläche gelangt, bilden sie einen

potentiellen Zündstoff für den Frieden dieses Kontinents. Der Zerfall der staatlichen Ordnung in

Albanien und der damit an Bedeutung gewinnende Konflikt um den Kosovo, sollte jeden

europäischen Staat nachdenklich stimmen.

Europas sicherheitspolitische Situation ist somit gekennzeichnet vom Übergang von einem

sogenannten “high risk - high stability” zu einem “low risk - lower stability” System. Diese neue

sicherheitspolitische Lage bedingt die Notwendigkeit, die bisherige Sicherheitsarchitektur von

Grund auf neu zu überdenken. Vor allem im Hinblick darauf, daß nicht nur die wirtschaftlichen,

politischen, kulturellen oder auch militärischen Verflechtungen und Abhängigkeiten stetig

zunehmen, sondern ebenso Bedrohungen, Gefahren und Krisen grenzübergreifend wirken, ist

Sicherheit nicht im Alleingang und gegen andere, sondern nach Meinung vieler Experten nur noch

kollektiv und gemeinsam erreichbar.

Was für Europa seine Gültigkeit besitzt, ist in erhöhtem Maße auch für Österreich gültig, vor allem

wenn man bedenkt, daß der technische Fortschritt der Waffensysteme insbesondere Kleinstaaten

sichtlich überfordert. So ist für sie etwa der Aufbau eines eigenen Raketenabwehrsystems und

Maßnahmen zum Einsatz oder der Abwehr von elektronischen Kampfmitteln (Satellitenaufklärung,

elektronische Aufklärungssysteme, Störsender etc...) sowie die Bereitstellung von rasch verfügbaren

Krisenreaktions - und Verteidigungskräften - vor allem im Bereich des Luftraumschutzes - völlig

undenkbar. Die Annahme einiger österreichischer Regierungspolitiker, man könne solche Systeme

teilweise von anderen Staaten “leihen “‚ist illusorisch. Sicherheitspolitische “Trittbrettfahrer” werden

von keiner Sicherheitsgemeinschaft geduldet werden, wie das Beispiel Deutschlands in der Frage

seiner Auslandseinsätze (Somalia und Bosnien - Herzegowina) deutlich zeigt.

Die österreichische (Nicht) Debatte

Österreich hat 1955 - nach zehnjähriger Besatzung - durch den Staatsvertrag seine Souveränität

wiedergewonnen. Voraussetzung dafür war de facto die Verpflichtung zur dauernden Neutralität.

Diese wurde nicht als Staatsideologie sondern als Mittel zur Erreichung eines sicherheitspolitischen

Zieles - Wiedererlangung und Bewahrung der Souveränität, Abzug der Besatzer - beschlossen.

Seinen aus der Neutralität resultierenden Verteidigungspflichten ist Österreich in der Vergangenheit

nur äußerst unzureichend nachgekommen. Wir verdanken, im Gegensatz zur weitverbreiteten und

von politischen Gruppen geförderten Meinung, die “Friedensperiode” nach dem Zweiten Weltkrieg

nicht unserer Neutralität, sondern der Abschreckungswirkung des westlichen Bündnisses - der

NATO. In dieser Phase der Umwälzungen und der Entwicklung eines gemeinsamen europäischen

Sicherheitssystems hätte Österreich nun erstmals seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs die Chance

seine Sicherheitspolitik frei zu gestalten und einen Beitrag zum Aufbau dieser neuen Ordnung zu

leisten.

Die Bundesregierung wäre daher in dieser Phase des Umbruchs gefordert, die entscheidenden

sicherheitspolitischen Weichenstellungen zum Wohle unserer Heimat zu treffen. Sie ist aber, wie in

vielen anderen Fragen, uneinig und nicht handlungsfähig. Nahezu jeden Tag wird von Mitgliedern

der Regierungsparteien ein anderer Standpunkt in Fragen der Sicherheitspolitik vertreten. Aus

diesem Grund kommt es auch von seiten der Koalitionsfraktionen zu keiner umfassenden und

ehrlichen Diskussion der Sicherheitspolitik im Hohen Haus. Den Höhepunkt bildet das Versagen der

Bundesregierung, den gemeinsam in der Regierungserklärung in Aussicht genommenen

Optionenbericht, wie vereinbart, bis zum 31.3.1998 dem Nationalrat vorzulegen.

Sowohl die Entscheidungsschwäche der Regierung als auch der Versuch der

Diskussionsverhinderung im Parlament (mehrfache Vertagung der Oppositionsanträge) haben dazu

geführt, daß die Geschichte Österreich zu überholen droht. Die Entwicklung der europäischen

Sicherheitsarchitektur schreitet mit schnellem Schritt voran, während die Debatte in Österreich am

Stand tritt. Während unsere Nachbarstaaten Ungarn, Tschechien bereits 1999 NATO - Mitglied sein

werden und Slowenien an der zweiten Erweiterungsrunde teilnehmen wird, ist es noch unklar ob

Österreich im Gegensatz zu vielen Nachfolgestaaten der Sowjetunion zumindest assoziierter Partner

der parlamentarischen Versammlung der NATO (NAA) ist.

Das offizielle Österreich versucht diese Entwicklung aber immer mehr zu negieren und verwickelt

sich dabei in Widersprüche. Man gaukelt der Bevölkerung ein Konzept der österreichischen

Sicherheit vor, daß einerseits aus dem Aspekt der Beibehaltung der Neutralität bei gleichbleibend

niedrigen Aufwendungen für die Landesverteidigung besteht und andererseits die Vertiefung der

GASP im Rahmen der EU - Mitgliedschaft, Teilnahme an sog. "Petersberg - Missionen” und der

"Partnerschaft für den Frieden" der NATO vorsieht. Dies bedeutet in der Praxis die Übernahme einer

Vielzahl an politischen und militärischen Verpflichtungen, wie etwa die Bereitschaft zu

"Kampfeinsätzen" im Ausland und die Übernahme steigender Kosten für diese Maßnahmen, aber

keinerlei unmittelbaren Sicherheitsgewinn für Österreich durch den Schutz eines Bündnisses. Mit

kurzen Worten: "viele Pflichten, wenig Rechte”.

Ein Beitritt zur NATO wird vor allem vom Moskau - Flügel der SPÖ (Fischer, Kostelka u.a.) damit

abgetan, daß dieser Schritt keinerlei Sicherheitsgewinn für Österreich bedeuten würde. Die

Argumente dafür sind mehr als schwach:

• durch UNO, EU und OSZE - Mitgliedschaft wären wir vollständig integriert und wirken am

Aufbau eines europäischen Sicherheitssytems mit;

• die NATO sei ein Militärbündnis und somit ein Instrument des “Kalten Krieges”, das über

keinerlei Konfliktpräventionsmechanismen verfügt;

• bei einem NATO - Beitritt würden fremde Soldaten in Österreich stationiert;

• die Kosten für die Landesverteidigung würden in der NATO sprunghaft ansteigen;

• Österreich müßte als NATO - Mitglied bei bewaffneten Konflikten Soldaten abstellen und

ein Beitritt sei daher mit der Neutralität nicht vereinbar.

Vergessen oder verschwiegen wird dabei, daß:

• die Entwicklung eines europäischen Sicherheitssystems durch die EU vorerst noch in weiter Ferne

ist

• weder EU und WEU noch UNO oder KSZE ohne militärische Elemente der NATO in der Lage

sind, die militärischen Sicherheitsprobleme Europas zu lösen;

• die NATO - als einzige funktionierende kollektive Verteidigungsorganisation, die sich immer

mehr zu einer umfassenden Sicherheitsarchitektur wandelt - der Garant für Stabilität und Frieden

in Europa ist, wie die Beispiele der jüngsten Vergangenheit und die Vertragsinhalte (SFOR -

Einsatz für die VN, PfP, Grundlagenvertrag mit Rußland, etc.) zeigen;

• Österreich bereits heute an militärischen Aktivitäten im Rahmen der NATO im Ausland

teilnimmt und sich in Zukunft sogar an Kampfeinsätzen beteiligen will (CENCOP - Brigade);

• die Verteidigungsausgaben eines neutralen Kleinstaat doppelt so hoch sein müßten, wie die

Beispiele der Schweiz, Schwedens und Finnlands in der Vergangenheit gezeigt haben und

• die Notwendigkeit zur Beibehaltung der Neutralität klar verneint werden kann und beginnend mit

dem Beitritt zur UNO und seit der EU - Mitgliedschaft (damit verbundene Änderungen der

Bundesverfassung) diese de facto auch nicht mehr existent ist.

Aber auch die ÖVP hat in dieser Frage keine klare Linie. Während Verteidigungsminister

Fasslabend bis zum Juni 1997 noch für eine Entscheidung über die NATO im laufenden Jahr eintrat,

kündigte er im Oktober deren Verschiebung auf den Herbst 1999 an (Kurier, 2.10.1997). Auch wenn

sich daraus seiner Ansicht nach “gravierende Nachteile11 für Österreich ergeben würden. Vizekanzler

Schüssel, der für seine “pointierten” außenpolitischen Betrachtungen - vor allem bei Frühstücken -

bekannt ist, legte sich im Laufe des Jahres auf insgesamt fünf verschiedene Zeitpunkte für die

Entscheidung fest und war sich nicht immer ganz sicher, ob er für oder gegen einen Beitritt sein soll

und wenn ja: was dies für die Neutralität bedeuten würde. Vor allem aber die ÖVP - LH im Westen

Österreichs sind nicht auf Parteilinie zu bringen und halten im Gegensatz zum Parteiobmann, der

Österreichs Stellung in der EU ohne NATO - Beitritt gefährdet sah (Presse, 2.5.1997), die NATO für

ein Konzept, das auf Feinbildern aufbaut (Weingartner, 19.8.1969). Die Entwicklungen rund um den

Optionenbericht haben gezeigt, daß es der ÖVP mit einem NATO - Beitritt eigentlich nicht wirklich

ernst ist.

NATO - Mitgliedschaft

Der NATO - Beitritt Österreichs wird und wurde aber nicht nur von verschiedenen österreichischen

Politikern und Experten befürwortet - auch vom Herrn Bundespräsidenten Klestil, als

Oberbefehlshaber des Bundesheeres und Vertreter der Republik Österreich nach außen, und dem

Generaltruppeninspektor Majcen - sondern auch von vielen europäischen Sicherheitspolitikern

(NATO Generalsekretär Solana) als jederzeit denkbare und sinnvolle Option bezeichnet.

Die NATO selbst entwickelt sich immer mehr zu einem umfassenden Sicherheitssystem. Neben dem

reinen militärischen Verteidigungsauftrag hat sie eine immer stärkere Rolle als Akteur der

Krisenprävention und des Krisenmanagementes, im Rahmen von UNO - Einsätzen, wie zum Beispiel

in Ex - Jugoslawien. Nur als Vollmitglied kann sich Österreich an dieser Entwicklung beteiligen und

an den Entscheidungsprozessen bei Einsätzen mitwirken.

Entgegen den sich nunmehr abzeichnenden Intentionen der Regierungsparteien im Rahmen der sog.

"erweiterten Partnerschaft für den Frieden" (PfP - plus), die als Warteraum und Vorbereitungsorgan

für beitrittswillige Mittel - und Osteuropastaaten gedacht ist, das sicherheitspolitische Auslangen für

die nächsten Jahre zu finden, wäre daher der Vollbeitritt Österreichs zur NATO anzustreben. Vor

allem, weil diese neue Form der Partnerschaft nur Verpflichtungen (Fähigkeit und Bereitschaft zur

Führung von Kampfeinsätzen bei Krisen) ohne Schutz des Bündnisses durch die Beistandsgarantie

(Artikel 5) bringt.

WEU - Beitritt ist ohne NATO - Mitgliedschaft nicht möglich

Die von der Regierung im Koalitionsübereinkommen vorgesehene Prüfung eines WEU - Beitrittes

erscheint sowohl im Hinblick auf die Ziele der EU - Konferenz 1996 als auch auf die österreichischen

Sicherheitsinteressen als nicht ausreichend und kommt wie immer zu spät. Eine alleinige WEU -

Mitgliedschaft Österreichs ohne gleichzeitigen Beitritt zur NATO wird auch, wie zahlreiche

Experten in der parlamentarischen Enquete “Perspektiven der europäischen Sicherheitsstruktur und

die Rolle Österreichs” eindeutig dargelegt haben, nicht möglich sein. Österreich ist daher im

Interesse seiner Sicherheit und entsprechend den Zielen seiner europäischen Positionierung gefordert

rasch zu handeln.

Die Regierung hat hier, wie im Falle der NATO, darauf nur insofern reagiert, als sie die

Verpflichtungen der "Petersberger Missionen", die auch Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung

vorsehen, bereit ist zu übernehmen. Sie hat dies durch die österreichische Grundsatzposition für die

Regierungskonferenz (1996) und durch die Zustimmung zum Artikel J. 7, der eine

Weiterentwicklung der GASP unter Einbeziehung der WEU vorsieht, im Vertrag von Amsterdam

manifestiert. Hiermit wurden wieder Pflichten übernommen, ohne einen unmittelbaren

Sicherheitsgewinn - durch die starke Beistandsgarantie des Artikel 5 der WEU - zu erzielen.

Die Neutralität ist obsolet (und teuer)

Auch wenn viele Anhänger einer sicherheitspolitischen Isolation Österreichs oder einer Orientierung

an den Interessen Moskaus noch immer am Relikt des ‚Kalten Krieges” - Neutralität - festhalten

wollen, so ist dieses dennoch mehr als überholt. Sowohl internationale wie nationale Experten und

Politiker bescheinigen ihr zwar eine Rolle während der Zeit des Ost - West - Konfliktes, für die

Fragen von morgen hat sie aber keinerlei sicherheitspolitische Relevanz. Selbst in der EU ist ein

Sonderstatus für Neutrale weder möglich noch gewünscht (Hänsch, Kurier vom 18.3.1996), wie die

Verhandlungen im Zusammenhang mit dem österreichischen Beitritt und das Ergebnis der

Regierungskonferenz von Amsterdam gezeigt haben. Darüber hinaus bedeutet ernstgenommene

Neutralität aber nicht nur politische Isolation, sondern auch vermehrte Verteidigungsausgaben, die

weit über dem österreichischen Standard bzw. auf oder über dem Durchschnitt vergleichbarer

NATO - Mitgliedsstaaten liegen, wie die Beispiele Schweiz, Schweden und Finnland einerseits sowie

Belgien und Dänemark andererseits klar darstellen.

Ehrliche Information der Bürger wäre notwendig

Die österreichische Bundesregierung ist daher nicht nur gut beraten, sich rasch von Konzepten der

Vergangenheit zu trennen, sondern auch an der Entwicklung in Europa vollberechtigt mitzuwirken.

Es wäre ihre Pflicht, den Bürgern mitzuteilen, daß wir zwar als "Neutraler” in die Europäische Union

gegangen sind, aber dort höchstens als “Bündnisfreier” angekommen sind. Eine Tatsache, die die

Regierungen Schwedens und Finnlands gelassen aussprechen.

Es wäre aber auch dringend an der Zeit, die Bürger über den wahren Status Österreichs in Fragen der

Sicherheitspolitik aufzuklären. Vor allem deshalb, da dieser “schleichend” und unter Umgehung des

Parlaments eingenommen wurde.

Durch den Abschluß des Rahmenübereinkommens mit der NATO (PfP) ohne Staatsvertrag im Sinne

des Art. 50 B - VG und den sich aus der Vollziehung dieses Abkommens ergebenden notwendigen

Maßnahmen, wie der Übernahme des Truppenstatuts der NATO (SOFA), wurden und werden

Schritte gesetzt, die mit der Neutralität nach “Schweizer Muster”, wie sie für Österreich zumindest

formell noch immer verbindlich ist, nicht vereinbar sind. Die Anfragesteller vertreten zwar

keinesfalls den Standpunkt, daß Österreich zum Status der Neutralität zurückkehren sollte, sie halten

aber die objektive Information der Staatsbürger und eine verfassungskonforme Vorgangsweise für

dringend geboten.

Dies bedeutet, daß die Regierung von ihrer Politik der “Verschleierung und Verschweigung" sowie

der “ungesetzlichen” Maßnahmen und Schritte ohne Einbindung des Parlaments und der

Bevölkerung abzugehen und rasch die nötigen Entscheidungsgrundlagen für die anstehenden

Probleme vorzulegen hat. Ansonsten wird neben der Lächerlichkeit (APA 351, 17.02.97), der sich

Österreich seit mehreren Jahren in Fragen der Sicherheitspolitik aussetzt, ein verfassungswidriger

Weg beschritten. Weiters wird dadurch die Bevölkerung in einem derart hohen Maß verunsichert, daß

dies letztlich zu einer völligen Ablehnung der notwendigen Maßnahmen führen könnte.

Diese Verunsicherung und die mangelnde sicherheitspolitische Positionierung tragen aber auch dazu

bei, daß Österreich seine eigene Verteidigungsfähigkeit in zweierlei Art massiv vernachlässigt. So

gibt es derzeit keinen Schutz durch das Bündnis, es wurden aber auch die eigenen Streitkräfte nicht

auf jenen Standard gebracht, der aufgrund der aktuellen Bedrohungsszenarien bzw. der laufenden

und zukünftigen Einsatzspektren notwendig wäre.

Obwohl die Aufgaben des Heeres immer umfangreicher und auch gefährlicher werden, wird das

LV - Budget immer geringer. Daraus ergeben sich zwangsweise Probleme für die Truppe in

personeller wie materieller Hinsicht.

Der Optionenbericht der österreichischen Sicherheitspolitik

Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsabkommen vorerst aber nur auf die aktive

Teilnahme an der PfP geeinigt, beim gemeinsame Optionenbericht ist sie gescheitert. Selbst die

Erklärung (in letzter Minute) zur Chefsache nutzte nichts, und der Bundespräsident mahnte daher zur

Einigkeit. Die Ergebnisse der Experten in der interministeriellen Arbeitsgruppe wurden am

Höhepunkt als ÖVP - Sicherheitsbericht von Fasslabend und Schüssel medienwirksam vorgestellt

und sollen nunmehr parlamentarisch eingebracht werden. Geht es aber nach der ÖVP, so soll dieser

selbständige Antrag aber nicht diskutiert und abgestimmt werden, sondern nur eine koalitionäre

Überzeugungshilfe sein.

Österreich ist daher im Interesse seiner Sicherheit und entsprechend den Zielen seiner europäischen

Positionierung gefordert rasch zu handeln, will es während seines EU - Vorsitzes im zweiten

Halbjahr 1998 nicht zum “sicherheitspolitischen Geisterfahrer” werden. Da aber eine so weit

greifende Entscheidung wie der NATO - Beitritt eine Vielzahl von Verhandlungen und

innerstaatlichen Vorbereitungen bedarf, sind die ersten Schritte daher sofort zu setzen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher an den Herrn

Bundeskanzler folgenden

Dringlichen Antrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

“Die Bundesregierung wird aufgefordert umgehend in Verhandlungen mit den Staaten des

Nordatlantikvertrages einzutreten, damit ein Beitritt zur NATO gemäß Artikel 10 des

Nordatlantikvertrages zum frühestmöglichen Zeitpunkt und in Folge nach Abschluß der

Verhandlungen über den Beitrittsvertrag eine Volksabstimmung stattfinden kann.”

In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne des § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 2 GOG

zum frühest möglichen Zeitpunkt zu behandeln.