748/A XX.GP
DRINGLICHER ANTRAG
der Abgeordneten Scheibner und Kollegen
gern. § 74 a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 2 GOG
betreffend die Aufnahme von Verhandlungen mit den Vertragspartnern des Nordatlantikvertrages
über einen Beitritt Österreichs zum NATO - Vertrag
Die Ausgangslage am Ende des Ost - West - Konflikts
Der Zerfall der kommunistischen Herrschaft in Ost - und Ostmitteleuropa sowie das
Zusammenbrechen der Sowjetunion haben die sicherheitspolitische Lage in Europa grundlegend
verändert. Durch das Ende der früheren Bipolarität der Weltmachtbeziehungen, dem sog. Ost - West -
Konflikt, zeichnete sich der Beginn einer neuen Ära des Friedens und der Prosperität ab. Die
Euphorie von 1990 (Charta von Paris) ist aber mittlerweile verflogen. In Europa brachte bislang das
Ende des ‚Kalten Krieges” nicht den erwarteten Beginn einer Ära der Stabilität und Sicherheit. An
die Stelle der gesamteuropäischen und militärischen Konfrontation der Nuklearmächte sind
regionale und lokale militärische Auseinandersetzungen getreten.
Dies führt zu dem Schluß, daß konventionelle Kriege in Europa wieder möglich geworden sind. Am
anschaulichsten wurde das am Beispiel des ehemaligen Jugoslawien oder auch einiger
Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion deutlich. Dabei offenbarten sich Konflikte und
Krisenzonen, die unter den Konditionen der (übergreifenden) Ost - West - Konfrontation zum Teil
verdrängt oder unterdrückt wurden. Nunmehr an die Oberfläche gelangt, bilden sie einen
potentiellen Zündstoff für den Frieden dieses Kontinents. Der Zerfall der staatlichen Ordnung in
Albanien und der damit an Bedeutung gewinnende Konflikt um den Kosovo, sollte jeden
europäischen Staat nachdenklich stimmen.
Europas sicherheitspolitische Situation ist somit gekennzeichnet vom Übergang von einem
sogenannten “high risk - high stability” zu einem “low risk - lower stability” System. Diese neue
sicherheitspolitische Lage bedingt die Notwendigkeit, die bisherige Sicherheitsarchitektur von
Grund auf neu zu überdenken. Vor allem im Hinblick darauf, daß nicht nur die wirtschaftlichen,
politischen, kulturellen oder auch militärischen Verflechtungen und Abhängigkeiten stetig
zunehmen, sondern ebenso Bedrohungen, Gefahren und Krisen grenzübergreifend wirken, ist
Sicherheit nicht im Alleingang und gegen andere, sondern nach Meinung vieler Experten nur noch
kollektiv
und gemeinsam erreichbar.
Was für Europa seine Gültigkeit besitzt, ist in erhöhtem Maße auch für Österreich gültig, vor allem
wenn man bedenkt, daß der technische Fortschritt der Waffensysteme insbesondere Kleinstaaten
sichtlich überfordert. So ist für sie etwa der Aufbau eines eigenen Raketenabwehrsystems und
Maßnahmen zum Einsatz oder der Abwehr von elektronischen Kampfmitteln (Satellitenaufklärung,
elektronische Aufklärungssysteme, Störsender etc...) sowie die Bereitstellung von rasch verfügbaren
Krisenreaktions - und Verteidigungskräften - vor allem im Bereich des Luftraumschutzes - völlig
undenkbar. Die Annahme einiger österreichischer Regierungspolitiker, man könne solche Systeme
teilweise von anderen Staaten “leihen “‚ist illusorisch. Sicherheitspolitische “Trittbrettfahrer” werden
von keiner Sicherheitsgemeinschaft geduldet werden, wie das Beispiel Deutschlands in der Frage
seiner Auslandseinsätze (Somalia und Bosnien - Herzegowina) deutlich zeigt.
Die österreichische (Nicht) Debatte
Österreich hat 1955 - nach zehnjähriger Besatzung - durch den Staatsvertrag seine Souveränität
wiedergewonnen. Voraussetzung dafür war de facto die Verpflichtung zur dauernden Neutralität.
Diese wurde nicht als Staatsideologie sondern als Mittel zur Erreichung eines sicherheitspolitischen
Zieles - Wiedererlangung und Bewahrung der Souveränität, Abzug der Besatzer - beschlossen.
Seinen aus der Neutralität resultierenden Verteidigungspflichten ist Österreich in der Vergangenheit
nur äußerst unzureichend nachgekommen. Wir verdanken, im Gegensatz zur weitverbreiteten und
von politischen Gruppen geförderten Meinung, die “Friedensperiode” nach dem Zweiten Weltkrieg
nicht unserer Neutralität, sondern der Abschreckungswirkung des westlichen Bündnisses - der
NATO. In dieser Phase der Umwälzungen und der Entwicklung eines gemeinsamen europäischen
Sicherheitssystems hätte Österreich nun erstmals seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs die Chance
seine Sicherheitspolitik frei zu gestalten und einen Beitrag zum Aufbau dieser neuen Ordnung zu
leisten.
Die Bundesregierung wäre daher in dieser Phase des Umbruchs gefordert, die entscheidenden
sicherheitspolitischen Weichenstellungen zum Wohle unserer Heimat zu treffen. Sie ist aber, wie in
vielen anderen Fragen, uneinig und nicht handlungsfähig. Nahezu jeden Tag wird von Mitgliedern
der Regierungsparteien ein anderer Standpunkt in Fragen der Sicherheitspolitik vertreten. Aus
diesem Grund kommt es auch von seiten der Koalitionsfraktionen zu keiner umfassenden und
ehrlichen Diskussion der Sicherheitspolitik im Hohen Haus. Den Höhepunkt bildet das Versagen der
Bundesregierung, den gemeinsam in der Regierungserklärung in Aussicht genommenen
Optionenbericht,
wie vereinbart, bis zum 31.3.1998 dem Nationalrat vorzulegen.
Sowohl die Entscheidungsschwäche der Regierung als auch der Versuch der
Diskussionsverhinderung im Parlament (mehrfache Vertagung der Oppositionsanträge) haben dazu
geführt, daß die Geschichte Österreich zu überholen droht. Die Entwicklung der europäischen
Sicherheitsarchitektur schreitet mit schnellem Schritt voran, während die Debatte in Österreich am
Stand tritt. Während unsere Nachbarstaaten Ungarn, Tschechien bereits 1999 NATO - Mitglied sein
werden und Slowenien an der zweiten Erweiterungsrunde teilnehmen wird, ist es noch unklar ob
Österreich im Gegensatz zu vielen Nachfolgestaaten der Sowjetunion zumindest assoziierter Partner
der parlamentarischen Versammlung der NATO (NAA) ist.
Das offizielle Österreich versucht diese Entwicklung aber immer mehr zu negieren und verwickelt
sich dabei in Widersprüche. Man gaukelt der Bevölkerung ein Konzept der österreichischen
Sicherheit vor, daß einerseits aus dem Aspekt der Beibehaltung der Neutralität bei gleichbleibend
niedrigen Aufwendungen für die Landesverteidigung besteht und andererseits die Vertiefung der
GASP im Rahmen der EU - Mitgliedschaft, Teilnahme an sog. "Petersberg - Missionen” und der
"Partnerschaft für den Frieden" der NATO vorsieht. Dies bedeutet in der Praxis die Übernahme einer
Vielzahl an politischen und militärischen Verpflichtungen, wie etwa die Bereitschaft zu
"Kampfeinsätzen" im Ausland und die Übernahme steigender Kosten für diese Maßnahmen, aber
keinerlei unmittelbaren Sicherheitsgewinn für Österreich durch den Schutz eines Bündnisses. Mit
kurzen Worten: "viele Pflichten, wenig Rechte”.
Ein Beitritt zur NATO wird vor allem vom Moskau - Flügel der SPÖ (Fischer, Kostelka u.a.) damit
abgetan, daß dieser Schritt keinerlei Sicherheitsgewinn für Österreich bedeuten würde. Die
Argumente dafür sind mehr als schwach:
• durch UNO, EU und OSZE - Mitgliedschaft wären wir vollständig integriert und wirken am
Aufbau eines europäischen Sicherheitssytems mit;
• die NATO sei ein Militärbündnis und somit ein Instrument des “Kalten Krieges”, das über
keinerlei Konfliktpräventionsmechanismen verfügt;
• bei einem NATO - Beitritt würden fremde Soldaten in Österreich stationiert;
• die Kosten für die Landesverteidigung würden in der NATO sprunghaft ansteigen;
• Österreich müßte als NATO - Mitglied bei bewaffneten Konflikten Soldaten abstellen und
ein
Beitritt sei daher mit der Neutralität nicht vereinbar.
Vergessen oder verschwiegen wird dabei, daß:
• die Entwicklung eines europäischen Sicherheitssystems durch die EU vorerst noch in weiter Ferne
ist
• weder EU und WEU noch UNO oder KSZE ohne militärische Elemente der NATO in der Lage
sind, die militärischen Sicherheitsprobleme Europas zu lösen;
• die NATO - als einzige funktionierende kollektive Verteidigungsorganisation, die sich immer
mehr zu einer umfassenden Sicherheitsarchitektur wandelt - der Garant für Stabilität und Frieden
in Europa ist, wie die Beispiele der jüngsten Vergangenheit und die Vertragsinhalte (SFOR -
Einsatz für die VN, PfP, Grundlagenvertrag mit Rußland, etc.) zeigen;
• Österreich bereits heute an militärischen Aktivitäten im Rahmen der NATO im Ausland
teilnimmt und sich in Zukunft sogar an Kampfeinsätzen beteiligen will (CENCOP - Brigade);
• die Verteidigungsausgaben eines neutralen Kleinstaat doppelt so hoch sein müßten, wie die
Beispiele der Schweiz, Schwedens und Finnlands in der Vergangenheit gezeigt haben und
• die Notwendigkeit zur Beibehaltung der Neutralität klar verneint werden kann und beginnend mit
dem Beitritt zur UNO und seit der EU - Mitgliedschaft (damit verbundene Änderungen der
Bundesverfassung) diese de facto auch nicht mehr existent ist.
Aber auch die ÖVP hat in dieser Frage keine klare Linie. Während Verteidigungsminister
Fasslabend bis zum Juni 1997 noch für eine Entscheidung über die NATO im laufenden Jahr eintrat,
kündigte er im Oktober deren Verschiebung auf den Herbst 1999 an (Kurier, 2.10.1997). Auch wenn
sich daraus seiner Ansicht nach “gravierende Nachteile11 für Österreich ergeben würden. Vizekanzler
Schüssel, der für seine “pointierten” außenpolitischen Betrachtungen - vor allem bei Frühstücken -
bekannt ist, legte sich im Laufe des Jahres auf insgesamt fünf verschiedene Zeitpunkte für die
Entscheidung fest und war sich nicht immer ganz sicher, ob er für oder gegen einen Beitritt sein soll
und wenn ja: was dies für die Neutralität bedeuten würde. Vor allem aber die ÖVP - LH im Westen
Österreichs sind nicht auf Parteilinie zu bringen und halten im Gegensatz zum Parteiobmann, der
Österreichs Stellung in der EU ohne NATO - Beitritt gefährdet sah (Presse, 2.5.1997), die NATO für
ein Konzept, das auf Feinbildern aufbaut (Weingartner, 19.8.1969). Die Entwicklungen rund um den
Optionenbericht haben gezeigt, daß es der ÖVP mit einem NATO - Beitritt eigentlich nicht wirklich
ernst
ist.
NATO - Mitgliedschaft
Der NATO - Beitritt Österreichs wird und wurde aber nicht nur von verschiedenen österreichischen
Politikern und Experten befürwortet - auch vom Herrn Bundespräsidenten Klestil, als
Oberbefehlshaber des Bundesheeres und Vertreter der Republik Österreich nach außen, und dem
Generaltruppeninspektor Majcen - sondern auch von vielen europäischen Sicherheitspolitikern
(NATO Generalsekretär Solana) als jederzeit denkbare und sinnvolle Option bezeichnet.
Die NATO selbst entwickelt sich immer mehr zu einem umfassenden Sicherheitssystem. Neben dem
reinen militärischen Verteidigungsauftrag hat sie eine immer stärkere Rolle als Akteur der
Krisenprävention und des Krisenmanagementes, im Rahmen von UNO - Einsätzen, wie zum Beispiel
in Ex - Jugoslawien. Nur als Vollmitglied kann sich Österreich an dieser Entwicklung beteiligen und
an den Entscheidungsprozessen bei Einsätzen mitwirken.
Entgegen den sich nunmehr abzeichnenden Intentionen der Regierungsparteien im Rahmen der sog.
"erweiterten Partnerschaft für den Frieden" (PfP - plus), die als Warteraum und Vorbereitungsorgan
für beitrittswillige Mittel - und Osteuropastaaten gedacht ist, das sicherheitspolitische Auslangen für
die nächsten Jahre zu finden, wäre daher der Vollbeitritt Österreichs zur NATO anzustreben. Vor
allem, weil diese neue Form der Partnerschaft nur Verpflichtungen (Fähigkeit und Bereitschaft zur
Führung von Kampfeinsätzen bei Krisen) ohne Schutz des Bündnisses durch die Beistandsgarantie
(Artikel 5) bringt.
WEU - Beitritt ist ohne NATO - Mitgliedschaft nicht möglich
Die von der Regierung im Koalitionsübereinkommen vorgesehene Prüfung eines WEU - Beitrittes
erscheint sowohl im Hinblick auf die Ziele der EU - Konferenz 1996 als auch auf die österreichischen
Sicherheitsinteressen als nicht ausreichend und kommt wie immer zu spät. Eine alleinige WEU -
Mitgliedschaft Österreichs ohne gleichzeitigen Beitritt zur NATO wird auch, wie zahlreiche
Experten in der parlamentarischen Enquete “Perspektiven der europäischen Sicherheitsstruktur und
die Rolle Österreichs” eindeutig dargelegt haben, nicht möglich sein. Österreich ist daher im
Interesse seiner Sicherheit und entsprechend den Zielen seiner europäischen Positionierung gefordert
rasch
zu handeln.
Die Regierung hat hier, wie im Falle der NATO, darauf nur insofern reagiert, als sie die
Verpflichtungen der "Petersberger Missionen", die auch Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung
vorsehen, bereit ist zu übernehmen. Sie hat dies durch die österreichische Grundsatzposition für die
Regierungskonferenz (1996) und durch die Zustimmung zum Artikel J. 7, der eine
Weiterentwicklung der GASP unter Einbeziehung der WEU vorsieht, im Vertrag von Amsterdam
manifestiert. Hiermit wurden wieder Pflichten übernommen, ohne einen unmittelbaren
Sicherheitsgewinn - durch die starke Beistandsgarantie des Artikel 5 der WEU - zu erzielen.
Die Neutralität ist obsolet (und teuer)
Auch wenn viele Anhänger einer sicherheitspolitischen Isolation Österreichs oder einer Orientierung
an den Interessen Moskaus noch immer am Relikt des ‚Kalten Krieges” - Neutralität - festhalten
wollen, so ist dieses dennoch mehr als überholt. Sowohl internationale wie nationale Experten und
Politiker bescheinigen ihr zwar eine Rolle während der Zeit des Ost - West - Konfliktes, für die
Fragen von morgen hat sie aber keinerlei sicherheitspolitische Relevanz. Selbst in der EU ist ein
Sonderstatus für Neutrale weder möglich noch gewünscht (Hänsch, Kurier vom 18.3.1996), wie die
Verhandlungen im Zusammenhang mit dem österreichischen Beitritt und das Ergebnis der
Regierungskonferenz von Amsterdam gezeigt haben. Darüber hinaus bedeutet ernstgenommene
Neutralität aber nicht nur politische Isolation, sondern auch vermehrte Verteidigungsausgaben, die
weit über dem österreichischen Standard bzw. auf oder über dem Durchschnitt vergleichbarer
NATO - Mitgliedsstaaten liegen, wie die Beispiele Schweiz, Schweden und Finnland einerseits sowie
Belgien und Dänemark andererseits klar darstellen.
Ehrliche Information der Bürger wäre notwendig
Die österreichische Bundesregierung ist daher nicht nur gut beraten, sich rasch von Konzepten der
Vergangenheit zu trennen, sondern auch an der Entwicklung in Europa vollberechtigt mitzuwirken.
Es wäre ihre Pflicht, den Bürgern mitzuteilen, daß wir zwar als "Neutraler” in die Europäische Union
gegangen sind, aber dort höchstens als “Bündnisfreier” angekommen sind. Eine Tatsache, die die
Regierungen Schwedens und Finnlands gelassen aussprechen.
Es wäre aber auch dringend an der Zeit, die Bürger über den wahren Status Österreichs in Fragen der
Sicherheitspolitik aufzuklären. Vor allem deshalb, da dieser “schleichend” und unter Umgehung des
Parlaments
eingenommen wurde.
Durch den Abschluß des Rahmenübereinkommens mit der NATO (PfP) ohne Staatsvertrag im Sinne
des Art. 50 B - VG und den sich aus der Vollziehung dieses Abkommens ergebenden notwendigen
Maßnahmen, wie der Übernahme des Truppenstatuts der NATO (SOFA), wurden und werden
Schritte gesetzt, die mit der Neutralität nach “Schweizer Muster”, wie sie für Österreich zumindest
formell noch immer verbindlich ist, nicht vereinbar sind. Die Anfragesteller vertreten zwar
keinesfalls den Standpunkt, daß Österreich zum Status der Neutralität zurückkehren sollte, sie halten
aber die objektive Information der Staatsbürger und eine verfassungskonforme Vorgangsweise für
dringend geboten.
Dies bedeutet, daß die Regierung von ihrer Politik der “Verschleierung und Verschweigung" sowie
der “ungesetzlichen” Maßnahmen und Schritte ohne Einbindung des Parlaments und der
Bevölkerung abzugehen und rasch die nötigen Entscheidungsgrundlagen für die anstehenden
Probleme vorzulegen hat. Ansonsten wird neben der Lächerlichkeit (APA 351, 17.02.97), der sich
Österreich seit mehreren Jahren in Fragen der Sicherheitspolitik aussetzt, ein verfassungswidriger
Weg beschritten. Weiters wird dadurch die Bevölkerung in einem derart hohen Maß verunsichert, daß
dies letztlich zu einer völligen Ablehnung der notwendigen Maßnahmen führen könnte.
Diese Verunsicherung und die mangelnde sicherheitspolitische Positionierung tragen aber auch dazu
bei, daß Österreich seine eigene Verteidigungsfähigkeit in zweierlei Art massiv vernachlässigt. So
gibt es derzeit keinen Schutz durch das Bündnis, es wurden aber auch die eigenen Streitkräfte nicht
auf jenen Standard gebracht, der aufgrund der aktuellen Bedrohungsszenarien bzw. der laufenden
und zukünftigen Einsatzspektren notwendig wäre.
Obwohl die Aufgaben des Heeres immer umfangreicher und auch gefährlicher werden, wird das
LV - Budget immer geringer. Daraus ergeben sich zwangsweise Probleme für die Truppe in
personeller
wie materieller Hinsicht.
Der Optionenbericht der österreichischen Sicherheitspolitik
Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsabkommen vorerst aber nur auf die aktive
Teilnahme an der PfP geeinigt, beim gemeinsame Optionenbericht ist sie gescheitert. Selbst die
Erklärung (in letzter Minute) zur Chefsache nutzte nichts, und der Bundespräsident mahnte daher zur
Einigkeit. Die Ergebnisse der Experten in der interministeriellen Arbeitsgruppe wurden am
Höhepunkt als ÖVP - Sicherheitsbericht von Fasslabend und Schüssel medienwirksam vorgestellt
und sollen nunmehr parlamentarisch eingebracht werden. Geht es aber nach der ÖVP, so soll dieser
selbständige Antrag aber nicht diskutiert und abgestimmt werden, sondern nur eine koalitionäre
Überzeugungshilfe sein.
Österreich ist daher im Interesse seiner Sicherheit und entsprechend den Zielen seiner europäischen
Positionierung gefordert rasch zu handeln, will es während seines EU - Vorsitzes im zweiten
Halbjahr 1998 nicht zum “sicherheitspolitischen Geisterfahrer” werden. Da aber eine so weit
greifende Entscheidung wie der NATO - Beitritt eine Vielzahl von Verhandlungen und
innerstaatlichen Vorbereitungen bedarf, sind die ersten Schritte daher sofort zu setzen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher an den Herrn
Bundeskanzler folgenden
Dringlichen Antrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
“Die Bundesregierung wird aufgefordert umgehend in Verhandlungen mit den Staaten des
Nordatlantikvertrages einzutreten, damit ein Beitritt zur NATO gemäß Artikel 10 des
Nordatlantikvertrages zum frühestmöglichen Zeitpunkt und in Folge nach Abschluß der
Verhandlungen
über den Beitrittsvertrag eine Volksabstimmung stattfinden kann.”
In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne des § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 2 GOG
zum frühest möglichen Zeitpunkt zu behandeln.