749/A XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac, Silhavy, Hagenhofer, Mertel
und Genossinnen und Genossen
betreffend den Ausschluß von Betrieben, die gegen das Gleichbehandlungsgebot nach
§2 Bundesgesetz über die Gleichbehandlung von Mann und Frau im Arbeitsleben 1979
idF 833/1992 verstoßen haben
Das im Gleichbehandlungsgesetz 1979 normierte Gleichbehandlungsgebot ist Bestandteil des
österreichischen Arbeitsrechtes. Desweiteren ist auch auf europarechtlicher Ebene ein Verbot
der geschlechtsspezifischen Lohndiskriminierung in Art 119 EGV als unmittelbar und direkt
anwendbares Recht verankert. Demgegenüber gebietet das Bundesvergabegesetz die
Einhaltung arbeits - und sozialrechtlicher Bestimmungen und normiert, daß Aufträge nur an
beruflich zuverlässige Bieter zu vergeben sind.
Die Antragstellerinnen stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz wird ersucht zu
prüfen, wie innerstaatliche Rechtsnormen gestaltet werden müßten um im Einklang mit EU -
Rechtsnormen Unternehmen, die gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen haben, unter
Anwendung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit auf Art und Ausmaß der Diskriminierung
von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen.
Zuweisungsvorschlag: Gleichbehandlunsausschuß