749/A XX.GP

 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac, Silhavy, Hagenhofer, Mertel

und Genossinnen und Genossen

betreffend den Ausschluß von Betrieben, die gegen das Gleichbehandlungsgebot nach

§2 Bundesgesetz über die Gleichbehandlung von Mann und Frau im Arbeitsleben 1979

idF 833/1992 verstoßen haben

Das im Gleichbehandlungsgesetz 1979 normierte Gleichbehandlungsgebot ist Bestandteil des

österreichischen Arbeitsrechtes. Desweiteren ist auch auf europarechtlicher Ebene ein Verbot

der geschlechtsspezifischen Lohndiskriminierung in Art 119 EGV als unmittelbar und direkt

anwendbares Recht verankert. Demgegenüber gebietet das Bundesvergabegesetz die

Einhaltung arbeits - und sozialrechtlicher Bestimmungen und normiert, daß Aufträge nur an

beruflich zuverlässige Bieter zu vergeben sind.

Die Antragstellerinnen stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz wird ersucht zu

prüfen, wie innerstaatliche Rechtsnormen gestaltet werden müßten um im Einklang mit EU -

Rechtsnormen Unternehmen, die gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen haben, unter

Anwendung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit auf Art und Ausmaß der Diskriminierung

von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen.

Zuweisungsvorschlag: Gleichbehandlunsausschuß