756/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde
betreffend Panzerpaket
Angesichts der von Bundeskanzler Klima in seiner Regierungserklärung betonten
Notwendigkeit, den Kurs der Budgetkonsolidierung aufrechtzuerhalten, ist der
Grundsatzbeschluß des Landesverteidigungsrates vom 10.12.1996, mehr als 11 Milliarden
Schilling an Steuergeldern für Panzerbeschaffungen auszugeben, zu revidieren.
Im Landesverteidigungsrat brachte Verteidigungsminister Dr. Fasslabend die Beschaffung
von Kampf -, Jagd -, Schützen - und Radpanzern zur Kenntnis. Diese Vorentscheidung wurde
im Parlament bis dato nicht nachvollzogen. Die verringerte militärische Bedrohungslage
macht diesen massiven Rüstungsschritt zu keiner Notwendigkeit für die Sicherheit
Österreichs. Die neuen Panzer erhöhen die Mobilität der Verbände für internationale
Einsätze zur Friedensdurchsetzung. Gerade diese Vorleistung des Bundesheeres für einen
NATO - Beitritt, die in der Panzerbeschaffung klar erkennbar wird, ist im Lichte der
Neutralitätsbindung der Republik unzulässig.
Angesichts der allgemein angespannten Budgetlage und wiederholter Kürzungen im
Sozialbereich erscheint dieser Beschluß des Landesverteidigungsrates mehr als
diskussionswürdig. Gerade die zwischen Verteidigungs- und Finanzministerium
ausgehandelte Praxis, die Erlöse aus Kasernen- und Liegenschaftsverkäufen wiederum dem
Verteidigungsbudget bzw. der Panzerbeschaffung zuzuführen und nicht der
Budgetkonsolisierung im Allgemeinen, machen die Sparpakete und die damit erfolgten
Kürzungen im Sozialbereich für die davon Betroffenen völlig unverständlich.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Budgetmittel, die der Verteidigungsminister für
die Panzerbeschaffung vorgesehen hat, entsprechend der Regierungserklärung
Bundeskanzler Mag. Viktor Klima, der Konsolidierung des Staatshaushaltes zuzuführen.
Freiwerdende Mittel im Verteidigungsbudget sollen der Finanzierung friedenserhaltender
Einsätze und Entwicklungshilfeprogrammen der UNO zugeführt werden.
Der Bundesminister für Landesverteidigung wird gleichzeitig beauftragt, den Erlös aus
Privatisierungen im Heeresbereich für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und zur
Verbesserung der Leistungen für Bezieherinnen und Bezieher von Notstandshilfe und
Arbeitslosengeld sowie für Kinderbetreuungseinrichtungen umzuwidmen
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Landesverteidigung
vorgeschlagen.