756/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde

betreffend Panzerpaket

Angesichts der von Bundeskanzler Klima in seiner Regierungserklärung betonten

Notwendigkeit, den Kurs der Budgetkonsolidierung aufrechtzuerhalten, ist der

Grundsatzbeschluß des Landesverteidigungsrates vom 10.12.1996, mehr als 11 Milliarden

Schilling an Steuergeldern für Panzerbeschaffungen auszugeben, zu revidieren.

Im Landesverteidigungsrat brachte Verteidigungsminister Dr. Fasslabend die Beschaffung

von Kampf -, Jagd -, Schützen - und Radpanzern zur Kenntnis. Diese Vorentscheidung wurde

im Parlament bis dato nicht nachvollzogen. Die verringerte militärische Bedrohungslage

macht diesen massiven Rüstungsschritt zu keiner Notwendigkeit für die Sicherheit

Österreichs. Die neuen Panzer erhöhen die Mobilität der Verbände für internationale

Einsätze zur Friedensdurchsetzung. Gerade diese Vorleistung des Bundesheeres für einen

NATO - Beitritt, die in der Panzerbeschaffung klar erkennbar wird, ist im Lichte der

Neutralitätsbindung der Republik unzulässig.

Angesichts der allgemein angespannten Budgetlage und wiederholter Kürzungen im

Sozialbereich erscheint dieser Beschluß des Landesverteidigungsrates mehr als

diskussionswürdig. Gerade die zwischen Verteidigungs- und Finanzministerium

ausgehandelte Praxis, die Erlöse aus Kasernen- und Liegenschaftsverkäufen wiederum dem

Verteidigungsbudget bzw. der Panzerbeschaffung zuzuführen und nicht der

Budgetkonsolisierung im Allgemeinen, machen die Sparpakete und die damit erfolgten

Kürzungen im Sozialbereich für die davon Betroffenen völlig unverständlich.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Budgetmittel, die der Verteidigungsminister für

die Panzerbeschaffung vorgesehen hat, entsprechend der Regierungserklärung

Bundeskanzler Mag. Viktor Klima, der Konsolidierung des Staatshaushaltes zuzuführen.

Freiwerdende Mittel im Verteidigungsbudget sollen der Finanzierung friedenserhaltender

Einsätze und Entwicklungshilfeprogrammen der UNO zugeführt werden.

Der Bundesminister für Landesverteidigung wird gleichzeitig beauftragt, den Erlös aus

Privatisierungen im Heeresbereich für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und zur

Verbesserung der Leistungen für Bezieherinnen und Bezieher von Notstandshilfe und

Arbeitslosengeld sowie für Kinderbetreuungseinrichtungen umzuwidmen

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Landesverteidigung

vorgeschlagen.