757/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

betreffend Schaffung eines eigenen Bundesgesetzes zur Regelung des Klonens bzw.

Klonierens von Menschen und Tieren

Derzeit ist das Klonen bzw. die Klonierung von Lebewesen nicht einheitlich gesetzlich

geregelt. Das Fortpflanzungsmedizingesetz bezieht sich nur auf Human - Fortpflanzung, das

Gentechnikgesetz regelt Gentechnik, wobei Klonieren nicht der Gentechnik zuzuordnen ist,

und das Tierversuchsgesetz könnte entsprechend seinem Regelungsinhalt nur zur Regelung

des Klonierens im Zusammenhang mit einem Tierversuch in Betracht kommen.

Da es sich hier um eine typische Querschnittmaterie handelt, müßte lt. einem Gutachten des

Bundeskanzleramtes - Verfassungsdienst ein eigenes, neues Bundesgesetz geschaffen

werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, bis Jahresende 1998 eine Regierungsvorlage über

ein Bundesgesetz vorzulegen, welches ein Verbot von Klonen bzw. Klonierung von

Menschen und Tieren enthält.

Zur Vorbereitung ist eine Arbeitsgruppe einzurichten.

In formaler Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß vorgeschlagen