757/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Schaffung eines eigenen Bundesgesetzes zur Regelung des Klonens bzw.
Klonierens von Menschen und Tieren
Derzeit ist das Klonen bzw. die Klonierung von Lebewesen nicht einheitlich gesetzlich
geregelt. Das Fortpflanzungsmedizingesetz bezieht sich nur auf Human - Fortpflanzung, das
Gentechnikgesetz regelt Gentechnik, wobei Klonieren nicht der Gentechnik zuzuordnen ist,
und das Tierversuchsgesetz könnte entsprechend seinem Regelungsinhalt nur zur Regelung
des Klonierens im Zusammenhang mit einem Tierversuch in Betracht kommen.
Da es sich hier um eine typische Querschnittmaterie handelt, müßte lt. einem Gutachten des
Bundeskanzleramtes - Verfassungsdienst ein eigenes, neues Bundesgesetz geschaffen
werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, bis Jahresende 1998 eine Regierungsvorlage über
ein Bundesgesetz vorzulegen, welches ein Verbot von Klonen bzw. Klonierung von
Menschen und Tieren enthält.
Zur Vorbereitung ist eine Arbeitsgruppe einzurichten.
In formaler Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß vorgeschlagen