758/AE XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Krüger, MMag. Dr. Brauneder, Mag. Dr. Grollitsch, DI Schöggl
und Kollegen
betreffend Akkreditierung privater Universitäten in Österreich
Das Image der österreichischen Wissenschaft bedarf in manchen Bereichen einer eingehenden
Korrektur: So kritisiert z.B. die OECD in ihrem letzten Bericht bürokratische Strukturen der
Universitäten, das Fehlen von Praxis - und Wirtschaftsnähe sowie die Tatsache, daß Österreich
in den Bereichen Forschung und Lehre weit hinter dem OECD - Durchschnitt nachhinkt. Die
Situation des tertiären Ausbildungssektors, insbesondere die des immer wichtiger werdenden
Marktes an Post - Graduate - Ausbildungsmöglichkeiten in Österreich, ist unbefriedigend. So
werden beispielsweise drei der in Österreich ansässigen MBA - Anbieter für ihre pädagogi -
schen Aufwendungen von öffentlicher Seite massiv subventioniert. Hier sticht besonders ne -
gativ die Donauuniversität Krems mit 52 Mio. Subvention hervor, die v.a. wegen ihres enorm
starken Verwaltungsapparates von 80 Mitarbeitern ca. 80 % davon für Personalkosten auf -
wendet. Der Output dieser Institution blieb bis heute hinter den angekündigten Erwartungen
zurück: die Umsätze aus der Forschung machen nur einen Bruchteil dessen aus, was private
Anbieter mit einem weit geringerem Personalstand jährlich erfolgreich erwirtschaften.
Ein Umdenken und eine Neuorganisation des tertiären Ausbildungssektors ist dringend not -
wendig: Um das Ausbildungsangebot so breit und so wettbewerbsfähig wie möglich zu gestal -
ten, müssen gesetzliche Voraussetzungen dafür geschaffen werden, daß Bildungsanbieter, die
durch eine international vergleichbare Akkreditierung wie z.B. die FIBAA (Foundation for
International Business Administration Accreditation) oder die AACSB (American Assembly
of Collegiate Schools of Business) oder eine andere international anerkannte Akkreditie -
rungsstelle akkreditiert sind, in Österreich anerkannt werden.
Da in Österreich derartige Akkreditierungsstellen für den wissenschaftlichen Bereich nicht
existieren, muß eine entsprechende Institution, die dem internationalen Akkreditierungsstan -
dard entspricht, eingerichtet werden. Das derzeitige österreichische Akkreditierungsgesetz
zielt ausschließlich auf technische Prüf -, Überwachungs - und Zertifizierungsstellen ab und ist
auf
die wissenschaftliche Akkreditierung nicht anwendbar, so daß eine
diesbezügliche gesetz -
liche Regelung mit einer exakten Definition der Anforderungen an eine wissenschaftliche
Akkreditierung in Österreich auch für den universitären Bereich zu schaffen wäre. Eine ge -
genseitige internationale Anerkennung ist durch Verträge abzusichern, damit unnötige Doppe -
lüberprüfungen durch internationale und österreichische Akkreditierungstellen verhindert
werden können.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
“Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird ersucht, die entsprechenden gesetzli -
chen Maßnahmen dahingehend zu schaffen,
• daß in Österreich eine dem internationalen Akkreditierungsstandard entsprechende Ak -
kreditierungsstelle eingerichtet wird,
• daß eine exakte Definition der Anforderungen an eine wissenschaftliche Akkreditierung in
Österreich vorgenommen wird,
• daß Verträge hinsichtlich der gegenseitigen Anerkennung der Akkreditierung mit den in -
ternationalen Akkreditierungsstellen abgeschlossen werden,
• daß Bildungsanbieter, die durch eine international vergleichbare Akkreditierung wie Fi -
BAA (Foundation for International Business Administration Accreditation) oder AACSB
(American Assembly of Collegiate Schools of Business) oder eine andere international an -
erkannte Akkreditierungsstelle akkreditiert sind, anerkannt werden,
• und daß weiters die Attraktivität des Wissenschafts - und Forschungsstandortes Österreichs
dahingehend erhöht wird, daß internationale Universitäten eine Niederlassung in Österreich
vornehmen.”
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag unter Verzicht auf die Erste Lesung dem
Ausschuß für Wissenschaft und Forschung zuzuweisen.