765/A XX.GP

 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Antoni, Bauer, Buder, Gradwohl, Huber, Dr. Konrad,

Dr. Kräuter, Leikam, Dr. Mertel, Müller, Parfuss, Mag. Posch, Seidinger, Silhavy, Ing.

Tychtl, Wallner und Genossen

betreffend Semmeringbasistunnel -  Neue Südbahn;

forcierter Ausbau des Schienennetzes in der Steiermark durch den Bund

Die Wirtschafts - und Arbeitsplatzentwicklung einer Region ist aufgrund der zunehmenden,

auch internationalen Standortkonkurrenz in besonderem Ausmaß von den infrastrukturellen

Rahmenbedingungen abhängig.

Tatsache ist, daß die Länder Steiermark und Kärnten im Schnittpunkt der großräumigen Ost -

West-Verbindungen und internationaler Nord - Süd - Verbindungen liegen, und damit ein

bedarfsgerechter Ausbau der Verkehrsverbindungen und eine Anbindung an die

Transeuropäischen Netzwerke (TEN) erfolgen muß.

Die Steiermark als ein dynamisches Zentrum im Südosten Europas soll eine

Drehscheibenfunktion zwischen Nordwest - und Südeuropa einnehmen. Die

verkehrsgeographische Lage des Landes im Bereich des Alpenhauptkammes und des

südlichen Alpenvorlandes ist eine wesentliche Rahmenbedingung für die steirische

Verkehrspolitik. Die Steiermark braucht daher umso mehr leistungsfähige

Verkehrsverbindungen zu den Wirtschaftszentren im übrigen Österreich und zu

Wirtschaftspartnern in ganz Europa.

Für Kärnten in seiner innerösterreichischen südlichen Randlage ist durch eine Verbesserung

der Nord/Süd - Verbindung die Anbindung zum ostösterreichischen Zentralraum und nach

Italien zu verbessern und durch Ausbau der Tauernachse die strategisch überaus günstige

Lage als Gateway zu den Balkanstaaten zu nützen.

Das verkehrspolitische Ziel muß darauf ausgerichtet sein, durch den Ausbau der Infrastruktur

die Randlagennachteile endgültig zu überwinden und die südlichen Regionen Österreichs

näher an die großen europäischen Absatz- und Produktionsmärkte zu bringen. Nur mit einer

europareifen Verkehrsinfrastruktur kann die neue Standortqualität in den betroffenen Ländern

gesichert und weiterentwickelt werden.

Die verkelirspolitischen Anliegen Kärntens wurden in verschiedenen Beschlüssen der

Landesregierung und des Landtages mehrfach klargelegt.

Die Ziele der Steiermark sind seit 1991 im Steirischen Gesamtverkehrsprogramm

festgeschrieben. Allein zwei Drittel der Investitionskosten von insgesamt 90 Milliarden

Schilling, die für die Umsetzung dieses steirischen Verkehrswegprogrammes erforderlich

sind, werden dabei für die Modernisierung des Eisenbahnnetzes benötigt. Dieser Schwerpunkt

in der Vernetzung mit den anderen Verkehrsträgern entspricht auch dem europäischen

Grundsatz der Verlagerung von der Straße auf die Schiene.

Dies gilt für

• die Anbindung an internationale Verkehrsachsen,

• die Verlagerungsmöglichkeit für Gütertransporte,

• die Erreichbarkeit von Ballungszentren (Pendlerproblematik)

• die Aufschließung von strukturschwachen Regionen,

• die Umweltsituation.

Um das Umfahren der Wirtschafisstandorte Steiermark und Kärnten sowie

volkswirtschaftliche Nachteile für Österreich zu vermeiden, ist der forcierte Ausbau der

Hochleistungsstrecken und der Hauptbahnen unabdingbar. Es handelt sich dabei insbesondere

um Bahnprojekte, die auch im Rahmen des Entwurfes eines Bund-Land-Vertrages von der

steirischen Landesregierung einstimmig vom Bund eingefordert werden:

• Neue Südbahn -  Semmeringbasistunnel

• Neue Südbahn - Container Terminal Graz - Süd/Werndorf

• Neue Südbahn - Koralmtunnel

• Die Weiterführng der Koralmbahn über Klagenfurt bis Villach

• Pyhrnbahn - Lückenschluß Schoberpaß (Furth - Kalwang)

• 2. Gleis Graz - Spielfeld (Adria - Anschluß), mit Flughafenverbindung

• Ostbahn - Ausbau

• Zügiger Ausbau der Tauernachse

• Neue Südbahn Trassenverbesserung Graz - Bruck

• Ennstalbahn selektiv zweigleisiger Ausbau

Vor allem der Semmeringbasistunnel als europäisches Schlüsselprojekt der Neuen Südbahn

ist aufgrund der bereits 1989 erfolgten Übertragung an die HL -AG und der sichergestellten

Finanzierung im Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz so rasch wie möglich umzusetzen.

Die Bundesregierung ist aufgerufen im Rahmen ihrer Möglichkeiten, jede weitere

Verzögerung dieses Projektes zu vermeiden.

Es ist deshalb erforderlich,

• daß die Bundesregierung umgehend ein Gesetzesprüfungsverfahren über das

ni ederösterreichische Naturschutzgesetz beim Verfassungsgerichtshof beantragt,

• daß vom Bund keine weitere PPP - Ausschreibung des Semmeringbasistunnels angestrebt

wird, sofern die Ausschreibungsplanung des Hauptstollens über die HL - AG sofort in

Angriff genommen wird.

Durch diese Maßnahme soll die Bundesregierung in positiver Weise signalisieren, daß sie an

einer Integration Südösterreichs in die österreichische und europäische

Schienenverkehrsinfrastruktur interessiert ist.

Um eine Benachteiligung der Länder Steiermark und Kärnten gegenüber den anderen

Bundesländern mit Entschiedenheit entgegenzutreten und vor allem die Bedeutung des

Semmeringbasistunnels für eine leistungsfähige Bahnverbindung nach Südösterreich

hervorzuheben, stellen die unterfertigten Abgeordneten den folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert,

1. umgehend einen Beschluß über einen Antrag gemäß Art. 140 Abs. 1 B -VG zu fassen, in

dem der Verfassungsgerichtshof ersucht wird, über die Verfassungswidrigkeit einiger

Bestimmungen des niederösterreichischen Naturschutzgesetzes zu erkennen und diese

als verfassungswidrige aufzuheben

2. keine weitere PPP - Ausschreibung des Semmeringbasistunnels anzustreben, sondern die

Ausschreibungsplanung des Hauptstollens über die HL  - AG sofort in Angriff zu

nehmen.

3. die Anbindung Südösterreichs an das Transeuropäische Bahnnetz sicherzustellen und

daher Schieneninfrastruktprojekte im Sinne des von der Steiermärkischen

Landesregierung beschlossenen Entwurfes und den Forderungen der Kärntner

Landesregierung und des Kärntner Landtags für den Bund - Land - Vertrag

raschestmöglich zu realisieren.

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem

Verkehrsausschuß zuzuweisen.