765/A XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Antoni, Bauer, Buder, Gradwohl, Huber, Dr. Konrad,
Dr. Kräuter, Leikam, Dr. Mertel, Müller, Parfuss, Mag. Posch, Seidinger, Silhavy, Ing.
Tychtl, Wallner und Genossen
betreffend Semmeringbasistunnel - Neue Südbahn;
forcierter Ausbau des Schienennetzes in der Steiermark durch den Bund
Die Wirtschafts - und Arbeitsplatzentwicklung einer Region ist aufgrund der zunehmenden,
auch internationalen Standortkonkurrenz in besonderem Ausmaß von den infrastrukturellen
Rahmenbedingungen abhängig.
Tatsache ist, daß die Länder Steiermark und Kärnten im Schnittpunkt der großräumigen Ost -
West-Verbindungen und internationaler Nord - Süd - Verbindungen liegen, und damit ein
bedarfsgerechter Ausbau der Verkehrsverbindungen und eine Anbindung an die
Transeuropäischen Netzwerke (TEN) erfolgen muß.
Die Steiermark als ein dynamisches Zentrum im Südosten Europas soll eine
Drehscheibenfunktion zwischen Nordwest - und Südeuropa einnehmen. Die
verkehrsgeographische Lage des Landes im Bereich des Alpenhauptkammes und des
südlichen Alpenvorlandes ist eine wesentliche Rahmenbedingung für die steirische
Verkehrspolitik. Die Steiermark braucht daher umso mehr leistungsfähige
Verkehrsverbindungen zu den Wirtschaftszentren im übrigen Österreich und zu
Wirtschaftspartnern in ganz Europa.
Für Kärnten in seiner innerösterreichischen südlichen Randlage ist durch eine Verbesserung
der Nord/Süd - Verbindung die Anbindung zum ostösterreichischen Zentralraum und nach
Italien zu verbessern und durch Ausbau der Tauernachse die strategisch überaus günstige
Lage als Gateway zu den Balkanstaaten zu nützen.
Das verkehrspolitische Ziel muß darauf ausgerichtet sein, durch den Ausbau der Infrastruktur
die Randlagennachteile endgültig zu überwinden und die südlichen Regionen Österreichs
näher an die großen europäischen Absatz- und Produktionsmärkte zu bringen. Nur mit einer
europareifen Verkehrsinfrastruktur kann die neue Standortqualität in den betroffenen Ländern
gesichert und weiterentwickelt werden.
Die verkelirspolitischen Anliegen Kärntens wurden in verschiedenen Beschlüssen der
Landesregierung und des Landtages mehrfach klargelegt.
Die Ziele der Steiermark sind seit 1991 im Steirischen Gesamtverkehrsprogramm
festgeschrieben. Allein zwei Drittel der Investitionskosten von insgesamt 90 Milliarden
Schilling, die für die Umsetzung dieses steirischen Verkehrswegprogrammes erforderlich
sind, werden dabei für die Modernisierung des Eisenbahnnetzes benötigt. Dieser Schwerpunkt
in der Vernetzung mit den anderen Verkehrsträgern entspricht auch dem europäischen
Grundsatz der Verlagerung von der Straße auf die Schiene.
Dies gilt für
• die Anbindung an internationale Verkehrsachsen,
• die Verlagerungsmöglichkeit für Gütertransporte,
• die Erreichbarkeit von Ballungszentren (Pendlerproblematik)
• die Aufschließung von strukturschwachen Regionen,
• die Umweltsituation.
Um das Umfahren der Wirtschafisstandorte Steiermark und Kärnten sowie
volkswirtschaftliche Nachteile für Österreich zu vermeiden, ist der forcierte Ausbau der
Hochleistungsstrecken und der Hauptbahnen unabdingbar. Es handelt sich dabei insbesondere
um Bahnprojekte, die auch im Rahmen des Entwurfes eines Bund-Land-Vertrages von der
steirischen Landesregierung einstimmig vom Bund eingefordert werden:
• Neue Südbahn - Semmeringbasistunnel
• Neue Südbahn - Container Terminal Graz - Süd/Werndorf
• Neue Südbahn - Koralmtunnel
• Die Weiterführng der Koralmbahn über Klagenfurt bis Villach
• Pyhrnbahn - Lückenschluß Schoberpaß (Furth - Kalwang)
• 2. Gleis Graz - Spielfeld (Adria - Anschluß), mit Flughafenverbindung
• Ostbahn - Ausbau
• Zügiger Ausbau der Tauernachse
• Neue Südbahn Trassenverbesserung Graz - Bruck
• Ennstalbahn selektiv zweigleisiger Ausbau
Vor allem der Semmeringbasistunnel als europäisches Schlüsselprojekt der Neuen Südbahn
ist aufgrund der bereits 1989 erfolgten Übertragung an die HL -AG und der sichergestellten
Finanzierung im
Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz so rasch wie möglich umzusetzen.
Die Bundesregierung ist aufgerufen im Rahmen ihrer Möglichkeiten, jede weitere
Verzögerung dieses Projektes zu vermeiden.
Es ist deshalb erforderlich,
• daß die Bundesregierung umgehend ein Gesetzesprüfungsverfahren über das
ni ederösterreichische Naturschutzgesetz beim Verfassungsgerichtshof beantragt,
• daß vom Bund keine weitere PPP - Ausschreibung des Semmeringbasistunnels angestrebt
wird, sofern die Ausschreibungsplanung des Hauptstollens über die HL - AG sofort in
Angriff genommen wird.
Durch diese Maßnahme soll die Bundesregierung in positiver Weise signalisieren, daß sie an
einer Integration Südösterreichs in die österreichische und europäische
Schienenverkehrsinfrastruktur interessiert ist.
Um eine Benachteiligung der Länder Steiermark und Kärnten gegenüber den anderen
Bundesländern mit Entschiedenheit entgegenzutreten und vor allem die Bedeutung des
Semmeringbasistunnels für eine leistungsfähige Bahnverbindung nach Südösterreich
hervorzuheben, stellen die unterfertigten Abgeordneten den folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert,
1. umgehend einen Beschluß über einen Antrag gemäß Art. 140 Abs. 1 B -VG zu fassen, in
dem der Verfassungsgerichtshof ersucht wird, über die Verfassungswidrigkeit einiger
Bestimmungen des niederösterreichischen Naturschutzgesetzes zu erkennen und diese
als verfassungswidrige aufzuheben
2. keine weitere PPP - Ausschreibung des Semmeringbasistunnels anzustreben, sondern die
Ausschreibungsplanung des Hauptstollens über die HL - AG sofort in Angriff zu
nehmen.
3. die Anbindung Südösterreichs an das Transeuropäische Bahnnetz sicherzustellen und
daher Schieneninfrastruktprojekte im Sinne des von der Steiermärkischen
Landesregierung beschlossenen Entwurfes und
den Forderungen der Kärntner
Landesregierung und des Kärntner Landtags für den Bund - Land - Vertrag
raschestmöglich zu realisieren.
In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem
Verkehrsausschuß zuzuweisen.