766/AE XX.GP
der Abgeordneten Mag. Helmut Peter und Partnerinnen
betreffend Stärkung der Eigenkapitalbasis österreichischer Unternehmen
In Österreich ist einer der häufigsten Gründe für Insolvenzen die mangelnde
Kapitalausstattung der Unternehmen. Daran ändert auch das im vorigen Jahr
beschlossene Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) nichts. Eine mangelnde
Eigenkapitalausstattung führt zu geringer Innovations - und Investitionsfähigkeit, die
letztlich eine Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit bedeutet. Ziel einer
konsequenten Wirtschaftspolitik muß daher die Stärkung der Eigenkapitalbasis der
österreichischen Unternehmen sein. Vor diesem Hintergrund müssen dringend
Schritte zur Angleichung der steuerlichen Behandlung von Eigenkapital an
Fremdkapital gesetzt werden, wie dies auch die OECD in ihrem letzten
Wirtschaftsbericht über Österreich feststellt.
Die derzeit geltenden Regelungen setzen Impulse in die Richtung, daß das
Eigenkapital gering gehalten wird. Um aber die Eigenmittelbasis der
österreichischen Unternehmen substantiell zu verbessern, müssen steuerliche
Anreize gesetzt werden, die das Belassen von Kapital im Unternehmen begünstigen.
Dies ist insofern möglich, als der fiktive Ertrag aus Eigenmitteln nicht mehr der
Einkommen - oder Körperschaftsteuer unterliegt, sondern nur mit der
Kapitalertragsteuer besteuert wird. Somit ist auch die horizontale Steuer -
gerechtigkeit zwischen Finanzanlagen und Sachkapital ertragseitig wieder
hergestellt
und Anreiz geschaffen, Kapital in Unternehmungen zu veranlagen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschf ießungsantrag
Der Nationalrat wolle beschießen:
“Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, ein Konzept vorzulegen, das
eine bessere Symmetrie der Unternehmensteuern zum Inhalt hat und das
insbesondere jene Tendenz in der Steuergesetzgebung beseitigt, die die geringe
Eigenkapitalausstattung fördert. Dabei soll jener Teil des Jahresgewinns, der der
Verzinsung des buchmäßigem Eigenkapitals auf Basis der Sekundärmarktrendite
entspricht, nicht mehr der Einkommen - oder Körperschaftsteuer unterliegen, sondern
nur mit der Kapitalertragsteuer besteuert werden. Um sicherzustellen, daß dieses
Konzept im Rahmen der Steuerreform 2000 ausreichend berücksichtigt werden
kann, soll es überdies der Steuerreformkommission vorgelegt werden und dem
Nationalrat über die Ergebnisse bis Ende Oktober 1998 berichtet werden.”
In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag dem Finanzausschuß
zuzuweisen.