767/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Ing. Reichhold, Dr. Haider, Gaugg, Dolinschek, Lafer
und Kollegen
betreffend die Untätigkeit der österreichischen Bundesregierung in Zusammenhang mit
der Bewerbung Klagenfurts um die Ausrichtung der Olympischen Winterspiele 2006
Vor nunmehr fünf Monaten erfolgte die Entscheidung des Österreichischen Olympischen
Komitees, Klagenfurt als offiziellen Bewerber Österreichs für die Olympischen Winterspiele
2006 zu nominieren. Die dafür von Seiten der österreichischen Bundesregierung
erforderlichen Maßnahmen und Schritte sind jedoch bis dato ausgeblieben. So gibt es bisher
lediglich eine unverbindliche Zusage, sich an den mit rund 81 Mio. öS veranschlagten
Bewerbungskosten mit einem Minimalbetrag von 1,5 Mio. öS zu beteiligen. Die zugesagte
Mitfinanzierung des Bundes in der Höhe von 1,5 Mrd. öS an den erforderlichen
Infrastrukturinvestitionen mit einem Gesamtvolumen von rund 2,2 Mrd. öS ist nach wie vor
nicht geklärt.
Am problematischsten aber und das Projekt der Olympiabewerbung bei anhaltender
Untätigkeit der Bundesregierung massiv gefährdend stellt sich das Fehlen der vom
Internationalen Olympischen Komitee geforderten Garantien von Seiten der Republik
Österreich in der Höhe von elf Mrd. öS und den damit verbundenen Subgarantien der
Kärntner Olympiapartner Friaul - Julisch Venetien sowie Slowenien dar. Diese Garantien
müssen bis spätestens Anfang September dieses Jahres dem Internationalen Olympischen
Komitee vorliegen. Ein für diese Garantien erforderlicher Gesetzesbeschluß müßte noch vor
der nahenden Sommerpause im Nationalrat gefaßt werden. Angesichts des bestehenden
Zeitdrucks und der Dringlichkeit ist daher die Bundesregierung zu raschestem Handeln
aufgefordert.
Um einerseits die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung Österreichs für die
Olympischen Winterspiele 2006 raschest sicherzustellen und um eine internationale Blamage
Österreichs aus Gründen der bislang fehlenden Unterstützung durch die österreichische
Bundesregierung doch noch zu vermeiden, stellen die unterfertigten Abgeordneten
nachstehenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Die Nationalrat wolle beschließen:
“Die Bundesregierung wird aufgefordert,
1) einen höheren Beitrag als die bisher zugesagten 1,5 Mio. öS zu den Kosten der
Olympiabewerbung 2006 zu leisten, sowie
2) bis längstens 26.05.1998 geeignete Maßnahmen zu treffen, die die vom Internationalen
Olympischen Komitee geforderten Garantieübernahmen der Republik Österreich in der Höhe
von elf Mrd. öS sowie die dafür erforderlichen Gesetzesbeschlüsse noch vor der
Sommerpause des Nationalrates sicherstellen und
3) im Falle des Zuschlages an Österreich für die Austragung der Olympischen Winterspiele
2006 den Beitrag des Bundes an den Infrastrukturkosten zu gewährleisten.”
In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung dieses
Entschließungsantrages an den Finanzausschuß.