769/A XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Amon, Fink, Mag. Cordula Frieser, Edeltraud Gatterer, Kröll, Dr.
Maitz, Stampler, Ridi Steibl, Mag. Dr. Trinkl, Wurmitzer, Zweytick
und Kollegen
betreffend Semmeringbasistunnel - Neue Südbahn;
Die Wirtschafts - und Arbeitsplatzentwicklung einer Region ist aufgrund der zuneh -
menden Standortkonkurrenz in besonderem Ausmaß von den infrastrukturellen
Rahmenbedingungen abhängig.
Tatsache ist, daß die Länder Steiermark und Kärnten im Schnittpunkt der großräu -
migen Ost - West - Verbindungen und internationaler Nord - Süd - Verbindungen liegen,
und damit ein bedarfsgerechter Ausbau der Verkehrsverbindungen und eine Anbin -
dung an die Transeuropäischen Netzwerke (TEN) erfolgen muß.
Die Steiermark als dynamisches Zentrum im Südosten Europas soll daher eine
Drehscheibenfunktion zwischen Nordwest - und Südeuropa einnehmen. Die ver -
kehrsgeographische Lage unseres Landes im Bereich des Alpenhauptkammes und
des südlichen Alpenvorlandes ist eine wesentliche Rahmenbedingung für die stein -
sche Verkehrspolitik. Die Steiermark braucht daher umso mehr leistungsfähige Ver -
kehrsverbindungen zu den Wirtschaftszentren im übrigen Österreich und zu unseren
Wirtschaftspartnern in Europa.
Für Kärnten in seiner innerösterreichischen südlichen Randlage ist durch eine Ver -
besserung der Nord/Süd - Verbindung die Anbindung zum ostösterreichischen Zen -
tralraum und nach Italien zu verbessern und durch Ausbau der Tauernachse die
strategisch überaus günstige Lage als Gateway zu den Balkanstaaten zu nützen.
Das verkehrspolitische Ziel muß darauf ausgerichtet sein, durch den Ausbau der In -
frastruktur die Randlagennachteile endgültig zu überwinden und unser Land näher
an die Absatz- und Produktionsmärkte zu bringen. Nur mit einer europareifen Ver -
kehrsinfrastruktur kann die neue Standortqualität in unserem Lande gesichert und
weiterentwickelt werden.
Die verkehrspolitischen Anliegen Kärntens wurden in verschiedenen Beschlüssen
der Landesregierung und des Landtages mehrfach klargelegt.
Die Ziele der Steiermark sind seit 1991 im Steirischen Gesamtverkehrsprogramm
festgeschrieben. Allein zwei Drittel der Investitionskosten von insgesamt 90 Milliar -
den Schilling, die für die Umsetzung dieses steirischen Verkehrswegeprogrammes
erforderlich sind, werden dabei für die Modernisierung des Eisenbahnnetzes benö -
tigt. Dieser Schwerpunkt in der Vernetzung mit den anderen Verkehrsträgern ent -
spricht auch dem europäischen Grundsatz der Verlagerung von der Straße auf die
Schiene.
Dies gilt für
• die Anbindung an internationale Verkehrsachsen,
• die Verlagerungsmöglichkeit für Gütertransporte,
• die Erreichbarkeit von Ballungszentren (Pendlerproblematik),
• die Aufschließung von strukturschwachen Regionen sowie
• die Umweltsituation.
Um das Umfahren des Wirtschaftsstandorte Steiermark und Kärnten zu vermeiden,
sowie volkswirtschaftliche Nachteile für Österreich zu vermeiden, ist der forcierte
Ausbau der Hochleistungsstrecken und der Hauptbahnen unabdingbar. Es handelt
sich dabei insbesondere um jene Bahnprojekte, die auch im Rahmen des Bund-
Land - Vertrages von der Landesregierung einstimmig vom Bund eingefordert werden:
• Neue Südbahn - Semmeringbasistunnel
• Neue Südbahn - Container Terminal Graz - Süd/Werndorf
• Neue Südbahn - Koralmtunnel
• Südbahn - Traidersbergtunnel (Leoben - Traboch)
• Pyhrnbahn - Lückenschluß Schoberpaß (Furth - Kalwang)
• 2. Gleis Graz - Spielfeld (Adria - Anschluß) mit Flughafeneinbindung
• Ostbahn - Ausbau mit 2. Gleis
• Neue Südbahn - Trassenverbesserung Graz - Bruck
• Ennstalbahn - zweigleisiger Ausbau
Vor allem der Semmeringbasistunnel als europäisches Schlüsselprojekt der Neuen
Südbahn ist aufgrund der bereits 1989 erfolgten Übertragung an die HL - AG und der
sichergestellten Finanzierung im Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz so rasch
als möglich umzusetzen. Die Bundesregierung ist aufgerufen, jede weitere Verzöge -
rung dieses Projektes zu vermeiden.
Landeshauptmann Waltraud Klasnic und Landeshauptmann Pröll haben am 11. Mai
1998 eine Vereinbarung über die weitere Vorgangsweise hinsichtlich der Abwicklung
von Verwaltungsverfahren betreffend die Errichtung des Semmering - Basistunnel,
erzielt. Dieses erzielte Übereinkommen lautet wie folgt:
In den Verwaltungsverfahren betreffend den geplanten Semmering - Basistunnel sind
die Zuständigkeiten im Naturschutzverfahren umstritten. Die Klärung dieser Frage ist
für den weiteren Verlauf dieser Rechtsverfahren bedeutsam, weil nur so die derzeit
bestehende Rechtsunsicherheit behoben werden kann.
Daher haben LH Waltraud Klasnic und LH Erwin Pröll die Initiative ergriffen und in
einem Gespräch zur Herstellung der notwendigen Rechtssicherheit folgendes ver -
einbart:
LH Pröll wird alles in seiner Macht stehende unternehmen, so rasch wie möglich die
Erlassung des Berufungsbescheides im Naturschutzverfahren durch die NÖ -
Landesregierung zu erwirken. Als Termin wurde
Ende Mai 1998 ins Auge gefaßt.
Damit besteht die Möglichkeit, diesen Bescheid ehebaldigst beim Verfassungsge -
richtshof anzufechten und die entsprechende verfassungsrechtliche Frage unverzüg -
lich zu klären. An Rechtssicherheit sind sowohl Niederösterreich als auch die Stei -
ermark interessiert.
Der Inhalt dieser Übereinkunif wurde dem Bundeskanzler, dem Vizekanzler und dem
zuständigen Bundesminister mitgeteilt.
Ein unverdächtiger Zeuge dafür, daß die von LH Klasnic und LH Pröll ins Auge ge -
faßte Vorgangsweise für alle Beteiligten am zielführendsten ist, möge der Verfas -
sungsrechtler und Gutachter für Verkehrsminister Einem in dieser Frage 0. Univ.
Prof. Dr. Heinz Mayer gelten, der im Morgenjournal vom 12. Mai 1998 folgendes
ausführte:
“Ja, wenn man unterstellt, daß die Niederösterreichische Landesregierung korrekt
vorgeht, also keine Versuche unternimmt, über prozessuale Fragen einer Entschei -
dung in der Sache auszuweichen, dann ist das sicherlich der schnellste und beste
Weg, zum Ziel zu kommen”.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen, um eine rasche Entscheidungsfindung be -
treffend den Bau des Semmering - Basistunnels möglich zu machen, folgenden
Entschließungsantrag:
Die Bundesregierung wird ersucht, falls bis Ende Mai 1998 kein Berufungsbescheid
im Naturschutzverfahren durch die niederösterreichische Landesregierung erfolgt ist,
folgende Maßnahmen zu setzen:
1. umgehend ein Gesetzesprüfungsverfahren gem. Art. 140 Abs. 1 B -VG in die We -
ge zu leiten, in dem der Verfassungsgerichtshof die verfassungsrechtliche Zuläs -
sigekeit des niederösterreichischen Naturschutzgesetzes, einschließlich des dar -
auf basierenden Bescheides der BH Neunkirchen, prüfen möge,
2. keine weitere PPP - Ausschreibung des Semmeringbasistunnels anzustreben, son -
dern die Ausschreibungsplanung des Hauptstollens über die HL - AG sofort in An -
griff zu nehmen,
3. die Anbindung Südösterreichs an das Transeuropäische Bahnnetz sicherzustellen
und daher die im Entwurf für den Bund - Land - Vertrag zwischen der Republik
Österreich und dem Land Steiermark enthaltenen Schieneninfrastrukturprojekte
raschest möglich zu realisieren und
4. die vor allem durch die Verzögerung beim Bau des Semmering - Basistunnel verur -
sachten Standortnachteile der Steiermark, insbesondere der Obersteiermark und
Kärntens durch gesetzlich verankerte Strukturförderungen in ausreichendem
Ausmaß auszugleichen.
In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Verkehrsausschuß zuzuweisen .