776/AE XX.GP
ANTRAG
der Abg. Dr. Brigitte Povysil Mag. Haupt, Abg. Haller, Dr. Pumberger, Abg. Apfelbeck
betreffend Kostenübernahme für In - Vitro - Fertilisation (IVF)
Die WHO (World Health Organization/ Weltgesundheitsbehörde)
definiert Unfruchtbarkeit als KRANKHEIT.
Für UNO(Vereinten Nationen) und die WHO ist der Kinderwunsch ein
GRUNDRECHT.
In Österreich ist in den letzten Jahren nachweislich ein starker Geburtenrückgang zu
verzeichnen. Österreich bildet innerhalb der EU - und EFTA Staaten gemeinsam mit
Island und Schweden das Schlußlicht.
Der seelische und gesellschaftliche Druck auf Paare mit unerfülltem Kinderwunsch
ist enorm.
In Österreich gibt es ca. 30.000 Paare welche nur mittels IVF Kinder bekommen
können.
Die Erfolgsquote der Methode liegt bei ca. 30 %. Die damit verbundenen selbst zu
tragenden Kosten liegen durchschnittlich bei 35.000,-- öS. Dies stellt eine
außerordentliche finanzielle Belastung dieser Paare dar.
Bisher war eine Kostenübernahme nur an der Universitätsklinik Innsbruck sowie vom
Land Tirol für seine Beamten möglich.
Für Österreich wäre eine Anlehnung an das „Deutsche Modell" möglich; hier werden
die Kosten für vier Versuche von der Öffentlichkeit übernommen. Kommt es zu
keiner Schwangerschaft werden auch keine weiteren Kosten refundiert.
Die Durchführung dieser Methode an spezialisierten Instituten unter
Qualitätskontrolle ist ein unentbehrliches Instrument um Mißbrauch und mögliche
Geschäftemacherei hintanzuhalten.
Die moderne Medizin erschließt jetzt, Gott sei Dank, neue Möglichkeiten, um früher
unausweichliches Leid zu mindern.
Ökonomie ist im Gesundheitssystem zwar angebracht, sie darf aber in unserem
Staat nicht an vorderster Stelle stehen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den nachfolgenden
ANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, die
gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Kosten für die In - Vitro -
Fertilisation (maximal vier Versuche) abgedeckt werden, um unzumutbare
Belastungen für die betroffenen Patientinnen zu vermeiden.“
Es wird beantragt, diesen Entschließungsantrag dem Sozialausschuß zuzuweisen.