776/AE XX.GP

 

ANTRAG

 

der Abg. Dr. Brigitte Povysil Mag. Haupt, Abg. Haller, Dr. Pumberger, Abg. Apfelbeck

betreffend Kostenübernahme für In - Vitro - Fertilisation (IVF)

Die WHO (World Health Organization/ Weltgesundheitsbehörde)

definiert Unfruchtbarkeit als KRANKHEIT.

Für UNO(Vereinten Nationen) und die WHO ist der Kinderwunsch ein

GRUNDRECHT.

In Österreich ist in den letzten Jahren nachweislich ein starker Geburtenrückgang zu

verzeichnen. Österreich bildet innerhalb der EU -  und EFTA Staaten gemeinsam mit

Island und Schweden das Schlußlicht.

Der seelische und gesellschaftliche Druck auf Paare mit unerfülltem Kinderwunsch

ist enorm.

In Österreich gibt es ca. 30.000 Paare welche nur mittels IVF Kinder bekommen

können.

Die Erfolgsquote der Methode liegt bei ca. 30 %. Die damit verbundenen selbst zu

tragenden Kosten liegen durchschnittlich bei 35.000,-- öS. Dies stellt eine

außerordentliche finanzielle Belastung dieser Paare dar.

Bisher war eine Kostenübernahme nur an der Universitätsklinik Innsbruck sowie vom

Land Tirol für seine Beamten möglich.

Für Österreich wäre eine Anlehnung an das „Deutsche Modell" möglich; hier werden

die Kosten für vier Versuche von der Öffentlichkeit übernommen. Kommt es zu

keiner Schwangerschaft werden auch keine weiteren Kosten refundiert.

Die Durchführung dieser Methode an spezialisierten Instituten unter

Qualitätskontrolle ist ein unentbehrliches Instrument um Mißbrauch und mögliche

Geschäftemacherei hintanzuhalten.

Die moderne Medizin erschließt jetzt, Gott sei Dank, neue Möglichkeiten, um früher

unausweichliches Leid zu mindern.

Ökonomie ist im Gesundheitssystem zwar angebracht, sie darf aber in unserem

Staat nicht an vorderster Stelle stehen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den nachfolgenden

ANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, die

gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Kosten für die In - Vitro -

Fertilisation (maximal vier Versuche) abgedeckt werden, um unzumutbare

Belastungen für die betroffenen Patientinnen zu vermeiden.“

Es wird beantragt, diesen Entschließungsantrag dem Sozialausschuß zuzuweisen.