795/A XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Johann Ewald Stadler
und Kollegen
betreffend Kontrolle der politischen Parteien und parlamentarischen Klubs durch den
Rechnungshof
Die Finanzierung der politischen Parteien und der parlamentarischen Klubs erfolgt in
Österreich zu einem erheblichen Teil auf Kosten der Steuerzahler. So ist etwa im
Bundesvoranschlag für das Jahr 1999 für Zuwendungen an politische Parteien der
enorme Betrag von 482,481 Mio. ÖS vorgesehen. Für die Förderung der
parlamentarischen Klubs sind 176,140 Mio. ÖS und für die Bildungsarbeit der
politischen Parteien weitere 1 23,768 Mio. ÖS veranschlagt. Wenn man die von den
Ländern und Gemeinden zu Lasten der Steuerzahler geleisteten Beträge hinzurechnet,
ergeben sich äußerst hohe Beträge, wobei der genaue Überblick über die
Gesamtsubventionen nicht ohne Schwierigkeiten zu ermitteln ist.
Im Wirtschaftsblatt vom 4. Feber 1997 werden die direkten staatlichen Zuschüsse auf
die einzelnen Parteien wie folgt geschätzt:
SPÖ |
618 Mio. ÖS |
ÖVP |
455 Mio. ÖS |
FPÖ |
286 Mio. ÖS |
Grüne |
85 Mio. ÖS |
LIF |
62 Mio. ÖS |
Verschiedene Vorgänge der letzten Zeit, wie etwa die dubiose und ohne Angabe eines
Verwendungszweckes erfolgte Überweisung des Betrages von 33 Mio. ÖS vom SPÖ -
Parlamentsklub an die SPÖ, zeigen, daß derzeit entsprechende wirksame
Kontrollmöglichkeiten über die Verwendung der öffentlichen Mittel fehlen. Es ist daher
dringend notwendig, die gesetzlichen und tatsächlichen Möglichkeiten zu schaffen,
damit der Rechnungshof diese Aufgabe erfolgreich erfüllen kann. Dazu sind
entsprechende gesetzliche Regelungen im Parteiengesetz und im
Klubfinanzierungsgesetz sowie Maßnahmen zur Verbesserung der personellen
Ausstattung des Rechnungshofes
erforderlich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den nachstehenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
1. Die Bundesregierung wird ersucht, ehestmöglich dem Nationalrat eine
Regierungsvorlage vorzulegen, welche die gesetzlichen Grundlagen und tatsächlichen
Möglichkeiten für den Rechnungshof schafft, die gesamte finanzielle Gebarung der
politischen Parteien und ihrer Teil - und Unterorganisationen wirksam kontrollieren zu
können.
2. Der Rechnungshof wird gemäß § 99 GOG - NR ersucht, die Finanzgebarung der
parlamentarischen Klubs in der Reihenfolge ihrer Mandatsstärke hinsichtlich der
gesetzmäßigen Verwendung der Klubfinanzierungsmittel zu überprüfen.”
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung
dem R-echnunshofausschuß zuzuweisen.