799/AE XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Haupt, Dolinschek und Kollegen
betreffend Aussetzen des Antragsprinzipes und rückwirkende Leistungserbringung
für alle erworbenen Leistungen des österreichischen Sozialversicherungssystems
Frau H. wurde 1945 Kriegswitwe. Nach dem Tode ihres 2. Gatten im Jahre 1983
(Eintritt des Versicherungsfalles) hätte sie um Wiedereinsetzung der
Witwengrundrente nach dem KOVG ansuchen können. Von diesem Rechtsanspruch
erfuhr sie aber erst durch Zufall im Jahre 1995. Sie reichte ein und erhielt ab dann
auch de facto wieder eine Leistung vom Bundessozialamt. Somit wurde sie 12 Jahre
einer Leistung verlustig, auf die sie einen rechtmäßigen Anspruch hatte.
Prof. Dr. Theodor Tomandl hat festgestellt, daß das österreichische Sozialsystem
bereits völlig undurchschaubar ist. Die durch ungenügende Information verlorene
Leistung sollte daher nach Meinung der Antragsteller auch rückwirkend einforderbar
sein.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
“Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, dem
Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen der einen Rechtsanspruch auf
rückwirkende Auszahlung aller Sozialleistungen unabhängig vom Zeitpunkt des
Antrages vorsieht”.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales
vorgeschlagen.