806/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGS ANTRAG
der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend gesetzliche Anerkennung der Blindenführhunde als Hilfsmittel
In zwei Bürgerinitiativen haben sich an die 50.000 Menschen dafür ausgesprochen, daß es
für Blindenführhunde endlich eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung geben soll.
Blinde Menschen müssen meist immer noch ihren Blindenführhund selbst finanzieren.
Blindenführhunde können durch kein technisches Hilfsmittel ersetzt werden.
Dringend notwendig ist daher die Anerkennung des Blindenführhundes als Hilfsmittel im
Sinne des ASVG. Die Gewährung von Zuschüssen durch die Sozialversicherungsträger soll
nicht von Einzelfallentscheidungen abhängig sein. Die derzeitige Praxis ist extrem
uneinheitlich.
Auch die Ausbildung und Prüfung von Blindenführhunden, sowie die Definition der
verschiedenen Rehabilitationshunde ist einheitlich zu regeln. Weiters ist das Zutrittsrecht
für Blindenführhunde in Lebensmittelgeschäfte, Behandlungseinrichtungen,
Krankenanstalten, etc. derzeit nicht vorhanden. Dies ist jedoch für eine Gleichstellung von
blinden Menschen dringend notwendig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, dem Nationalrat bis
31.12.1998 einen Ministerialentwurf für die gesetzliche Anerkennung von
Blindenführhunden, Service - und Signalhunde nach dem ASVG zuzuleiten und gleichzeitig
die Vorarbeiten für die Festlegung verbindlicher Qualitätskriterien für Ausbildung und
Prüfung von Blindenführ -, Service - und Signalhunden zu leisten.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales
vorgeschlagen.