806/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGS ANTRAG

 

der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

betreffend gesetzliche Anerkennung der Blindenführhunde als Hilfsmittel

In zwei Bürgerinitiativen haben sich an die 50.000 Menschen dafür ausgesprochen, daß es

für Blindenführhunde endlich eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung geben soll.

Blinde Menschen müssen meist immer noch ihren Blindenführhund selbst finanzieren.

Blindenführhunde können durch kein technisches Hilfsmittel ersetzt werden.

Dringend notwendig ist daher die Anerkennung des Blindenführhundes als Hilfsmittel im

Sinne des ASVG. Die Gewährung von Zuschüssen durch die Sozialversicherungsträger soll

nicht von Einzelfallentscheidungen abhängig sein. Die derzeitige Praxis ist extrem

uneinheitlich.

Auch die Ausbildung und Prüfung von Blindenführhunden, sowie die Definition der

verschiedenen Rehabilitationshunde ist einheitlich zu regeln. Weiters ist das Zutrittsrecht

für Blindenführhunde in Lebensmittelgeschäfte, Behandlungseinrichtungen,

Krankenanstalten, etc. derzeit nicht vorhanden. Dies ist jedoch für eine Gleichstellung von

blinden Menschen dringend notwendig.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, dem Nationalrat bis

31.12.1998 einen Ministerialentwurf für die gesetzliche Anerkennung von

Blindenführhunden, Service - und Signalhunde nach dem ASVG zuzuleiten und gleichzeitig

die Vorarbeiten für die Festlegung verbindlicher Qualitätskriterien für Ausbildung und

Prüfung von Blindenführ -, Service - und Signalhunden zu leisten.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales

vorgeschlagen.