808/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Edith Haller Dolinschek, Mag. Haupt
betreffend geschlechtsneutrale Regelung für Nachtarbeit
Bei den Verhandlungen über den Beitritt zur EU wurde ausbedungen, bis zum
Jahr 2002 das generelle Verbot der Nachtarbeit für Frauen in Österreich beizu -
behalten. Innerhalb der EU ist die Nachtarbeit für Männer und Frauen zulässig.
Die internationale Tendenz geht eindeutig in Richtung einer geschlechtsneutral
gefaßten Nachtarbeitsregelung, was unter anderem daran zu erkennen ist, daß
immer mehr Staaten das Übereinkommen der ILO über die Nachtarbeit der
Frauen aus dem Jahr 1948 kündigen. In Österreich selbst fordern viele Frauen die
Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes, weil sie nicht gegen ihren Willen auf dem
Arbeitsmarkt benachteiligt und von bestimmten Tätigkeiten ausgeschlossen sein
wollen.
Die im Winter 1997 von der Koalition beschlossene ,,Reform" des Nachtarbeits -
gesetzes, die lediglich kollektivvertragliche Ausnahmen vom Frauennachtarbeits -
verbot ermöglicht, ist - dies haben auch die Vertreter der Koalitionsfraktionen
zugestanden - keineswegs eine Erfüllung der Verpflichtungen und Versprechun -
gen, eine geschlechtsneutrale Neuregelung zu treffen; die unterzeichneten Abge -
ordneten stellen daher den nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
“Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales wird ersucht, dem Nationalrat bis
Ende 1998 einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die Nachtarbeit geschlechts -
neutral regelt und für alle Berufsgruppen unter den gleichen Voraussetzungen
ermöglicht.”
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales
vorgeschlagen.