808/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Edith Haller Dolinschek, Mag. Haupt

betreffend geschlechtsneutrale Regelung für Nachtarbeit

Bei den Verhandlungen über den Beitritt zur EU wurde ausbedungen, bis zum

Jahr 2002 das generelle Verbot der Nachtarbeit für Frauen in Österreich beizu -

behalten. Innerhalb der EU ist die Nachtarbeit für Männer und Frauen zulässig.

Die internationale Tendenz geht eindeutig in Richtung einer geschlechtsneutral

gefaßten Nachtarbeitsregelung, was unter anderem daran zu erkennen ist, daß

immer mehr Staaten das Übereinkommen der ILO über die Nachtarbeit der

Frauen aus dem Jahr 1948 kündigen. In Österreich selbst fordern viele Frauen die

Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes, weil sie nicht gegen ihren Willen auf dem

Arbeitsmarkt benachteiligt und von bestimmten Tätigkeiten ausgeschlossen sein

wollen.

Die im Winter 1997 von der Koalition beschlossene ,,Reform" des Nachtarbeits -

gesetzes, die lediglich kollektivvertragliche Ausnahmen vom Frauennachtarbeits -

verbot ermöglicht, ist -  dies haben auch die Vertreter der Koalitionsfraktionen

zugestanden -  keineswegs eine Erfüllung der Verpflichtungen und Versprechun -

gen, eine geschlechtsneutrale Neuregelung zu treffen; die unterzeichneten Abge -

ordneten stellen daher den nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

“Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales wird ersucht, dem Nationalrat bis

Ende 1998 einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die Nachtarbeit geschlechts -

neutral regelt und für alle Berufsgruppen unter den gleichen Voraussetzungen

ermöglicht.”

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales

vorgeschlagen.