817/A XX.GP

 

ENTSCHLIEßUNGSANTRAG

der Abgeordnete Mag. Helmut Peter, Volker Kier und PartnerInnen

betreffend neue Kriterien für den Einsatz von Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmedizinern im Arbeit -

nehmerInnenschutzgesetz

Anläßlich der Verhandlungen zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) wurde bereits im Jahre 1994

vereinbart, daß Betriebe bis zu 50 ArbeitnehmerInnen zur Umsetzung der arbeitsmedizinischen und

sicherheitstechnischen Betreuung aus Mitteln des Bundes und der AUVA eine besondere Unterstützung

erhalten würden. Mittlerweile laufen sozialpartnerschaftliche Verhandlungen, die das Angebot von

Beratungstätigkeit sowie den Betrieb arbeitsmedizinischer Zentren durch die AUVA ab 1.1.1999 als gesichert

erscheinen lassen.

Wenngleich eine Entlastung kleinerer Betriebe von den für sie (bezogen auf die Unternehmensgröße)

überproportional hohen Kosten des ArbeimehmerInnenschutzes zu begrüßen ist, sind die unterzeichneten

Abgeordneten der Ansicht, daß sowohl der Ansatz als auch die Lenkungswirkungen der Vereinbarungen zum

Artikel VI des ASchG in eine vollkommen falsche Richtung gehen: Statt linear die Stundenanzahl für

Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner ausschließlich nach der Zahl der in der Arbeitsstätte tätigen

DienstnehmerInnen zu bemessen, sollte die maßgebliche Meßgröße für die erforderliche Einsatzzeit der

medizinischen und sicherheitstechnischen Dienste das spezifische Gefährdungspotential in der jeweiligen

Branche sein.

Dadurch könnten einerseits in Betrieben mit ungefährlichen Produktionsabläufen oder reinen Dienstlei -

stungsuntemehmen unnötige direkte Lohnzusatzkosten vermieden werden (für Betriebe unter 100

Arbeitnehmerinnen würden die Kosten allein aufgrund des Einsatzes von Arbeitsmedizinern 1,2 Mrd.

Schilling jährlich betragen!), andererseits - unbeschadet der Finanzierung der arbeitsmedizinischen Zentren

durch die AUVA - auch Kosten auf Seiten des Bundes oder der Sozialversicherungsträger (und somit

indirekte Kosten der Beitragszahler) verringert werden, ohne daß die sicherheitstechnische oder

arbeitsmedizinische Qualität Schaden nehmen müßte. Im übrigen soll keineswegs die derzeit in Verhandlung

stehende Absicht, für Klein - und Mittelbetriebe in diesem Bereich eine Leistungs - und Kostenübernahme

durch Zentren der Unfallversicherungsträger vorzusehen, konterkariert werden.

In diesem Sinne stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

“Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales, wird aufge-

fordert, bis Oktober 1998 dem Nationalrat einen Entwurf zu unterbreiten, wie der Einsatz der Sicherheits -

fachkräfte und Arbeitsmediziner nach einem branchenspezifischen, das jeweilige Gefährdungspotential

berücksichtigenden Schlüssel dergestalt neu berechnet wird, daß für Betriebe mit minder gefährdenden

Arbeitsprozessen eine deutliche Reduzierung der Mindesteinsatzzeiten im sicherheitstechnischen und

arbeitsmedizinischen Bereich  erfolgen kann."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales beantragt.