835/AE XX.GP
der Abgeordneten Klara Motter, Volker Kier und PartnerInnen
betreffend gesetzliche Anerkennung des Blindenführhundes als Hilfsmittel und Diensthund
In der Sitzung des Sozialausschusses vom 10. Juli 1998 haben Abgeordnete von SPÖ und
ÖVP im Verlaufe der Debatte über die Bürgerinitiative Nr.8 “betreffend die gesetzliche
Anerkennung des Blindenführhundes als Hilfsmittel und Diensthund in Österreich” einen
Entschließungsantrag eingebracht, der in seiner Substanz teilweise ergänzungsbedürftig und
in seiner Fristsetzung vollkommen offen und daher unverbindlich gehalten ist. Mit dem
genannten Antrag wurde bei den betroffenen blinden und sehbehinderten Menschen jedenfalls
nicht der Eindruck geweckt, als würde der Nationalrat die seit Jahren betriebenen Versuche,
die Situation blinder Menschen zu verbessern, zu einem wirklichen Anliegen der
Gesetzgebung machen.
Inhaltlich ist der Antrag der Abg. Guggenberger, Gatterer und Reitsamer dahingehend zu
präzisieren, daß die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht “zu verbessern”, sondern
überhaupt erst zu schaffen sind. Darüber hinaus soll klargestellt werden, daß das BMAGS
bereits vor Erstellung der gesetzlichen Grundlagen sowie vor Eintritt in die
Finanzierungsverhandlungen eine Begriffsklärung der Rehabilitationshunde vornimmt, damit
es nicht zu unterschiedlichen Begriffs - und Qualitätsbestimmungen in den einzelnen Ländern
kommt. Die in den gegenständlichen Antrag aufgenommene Fristsetzung 31. Dezember 1998
ist Ausdruck des Interesses der unterzeichneten Abgeordneten, rasch zu einer befriedigenden
Regelung zu gelangen.
In diesem Sinne stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
“Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, mit den in Betracht
kommenden Rehabilitationsträgern (insbesondere Sozialversicherungsträger und Länder) zum
Zwecke der Vereinheitlichung der Vorgangsweise die Verhandlungen über die Schaffung der
rechtlichen Rahmenbedingungen für die Definition der Rehabilitationshunde (Hunde, die im
Eigentum eines einzelnen Behinderten stehen und für ihn qualifizierte Arbeit verrichten, wie
Blindenhunde, Servicehunde oder Signalhunde) bis 31. Dezember 1998 abzuschließen und
anschließend dem Nationalrat einen Entwurf über die entsprechenden gesetzlichen
Maßnahmen vorzulegen.”