836/AE XX.GP
der Abgeordneten Maria Schaffenrath und PartnerInnen
betreffend unterstützende Maßnahmen für begabte SchülerInnen
Durch die letzte Novelle des Schulunterrichtsgesetzes (insb. § 26 Abs. 3) werden
im Sinne des Anliegens der Begabungsförderung die Möglichkeiten des
Überspringens von Schulstufen erweitert. Demgemäß ist in Zukunft ein Über -
springen von Schulstufen je ein Mal in der Grundschule, nach der Grundschule
bis einschließlich der 8. Schulstufe und nach der 8. Schulstufe möglich. Damit
werden nun zwar die legistischen Voraussetzungen geschaffen, um begabten
SchülerInnen eine Beschleunigung der Schullaufbahn zu ermöglichen, von einer
konkreten Begabungsförderung ist dies jedoch noch weit entfernt. Denn diese
hätte zur Voraussetzung, daß auch die pädagogischen Rahmenbedingungen
geschaffen werden, um die betreffenden SchülerInnen zu erkennen, zu fördern
und fördernd zu begleiten.
Die unterfertigte Abgeordnete stellt daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten wird
ersucht, Maßnahmen zu setzen, die folgenden Forderungen Rechnung tragen:
1) Die Früherkennung von besonderen Begabungen an Schulen wird gefördert.
2) Es sind die nötigen pädagogischen Rahmenbedingungen zu schaffen, die es
ermöglichen, die besonderen Begabungen von SchülerInnen im Klassenverband
zu fördern.”
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuß beantragt.